Hallo,
ich möchte zunächst den Ablauf schildern. Nachdem wir beschlossen hatten zu heiraten, bin ich zum Standesamt und habe mich erkundigt, was ich zu tun
hätte. Ich erhielt eine Liste mit den Unterlagen, die ich und meine Verlobte zu beschaffen hätten. Nachdem alle erforderlichen Unterlagen zusammen waren,
wurden die Unterlagen meiner Verlobten von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und zur Prüfung an die Botschaft nach Taschkent geschickt.Nach abgeschlossener Prüfung durch die Botschaft, der Beantragung der Eheschließung
und Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das
Oberlandesgericht erhielt ich vom Standesamt für die Ausländerbehörde
eine Bescheinigung, daß ich eine
VE zum Zwecke der Eheschließung beantragen
konnte. Diese
VE habe ich nach Usbekistan geschickt. Hiermit ist meine
Verlobte zur Botschaft und hat ein Visum beantragt. Die Ausländerbehörde
stellt die
VE zum Zwecke der Eheschließung denke ich nur aus nach Prüfung
des Sachverhalts und wenn sie gegen die Visavergabe keine Bedenken hat.
Nachdem Probleme auftraten, habe ich bei der Ausländerbehörde nachgefragt und erfuhr, daß dies wohl der gängige Weg sei. Das Formular der
VE sei das
richtige für diesen Zweck. Es ist nach §68, also auch kein altes. Dies haben mir
2 Mitarbeiter der Ausländerbehörde bestätigt, sodaß ich eigentlich keinen
Zweifel an der Richtigkeit habe. Das falsche Formular war ja einer der Kritikpunkte der Botschaft. Das fehlende i am Namensende wurde bemängelt
und, daß keine Paßnummer meiner Verlobten in der
VE eingetragen sei.
Nachdem das Visum zunächst abgelehnt wurde, habe ich ein Fax an die
Botschaft geschickt mit einer Erklärung der Situation und Kopien der wichtigen
Unterlagen. Die Standesbeamtin hat ebenfalls an die Botschaft gefaxt.
Gestern nun wurde das Visum endgültig abgelehnt. Es half auch nicht, daß meine
Verlobte der Botschaft die Telefonnummern von Ausländerbehörde und
Standesamt vorlegte, damit sofort telefonisch die Angelegenheit besprochen werden könnte. Dies wurde schlichtweg abgelehnt. Man gab ihr die Antrags-
formulare für ein "D-Visum" mit. Auf eine E-Mail an den Botschafter erhielt ich
die Antwort, daß das Visum nach Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde erteilt würde (nur die hat doch durch Ausstellung der
VEeigentlich schon zugestimmt). Heute bei Abgabe des Antrags für das "D-Vusum"
bekam meine Verlobte Fragen wie: Wie lange kennen sie sich schon? Warum haben sie es so eilig? und sonstige sehr intime Fragen gestellt. Man wollte
plötzlich eine Kopie meines Passes und viele der Unterlagen, die der Botschaft bereits zur Prüfung vorgelegen haben nochmals eingereicht bekommen.