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FZF VISUM UND DIE PROBLEME (Gelesen: 7.789 mal)
Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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12.12.2006 um 08:55:58
 
Hi!

Zu meinem Fall:

Ich werde im nächsten Jahr in Brasilien heiraten. Einige Zeit werde ich in brasilien verbringen, nach einiger Zeit will ich aber dann mit meiner Zukünftigen nach Deutschland. Ich hatte eben ein Gespräch mit der Ausländerbehörde in Hamburg.
Ich habe gefragt was nötig sei, wenn ich das FZF Visum in Brasilien beantrage.
Mir wurde gesagt das ich ereichbar sein müsse- kein Problem, dafür ist gesorgt.
Allerdings wurde mir gesagt das ich vielleicht vorgeladen werde- oder auch nicht.
Diesen stress will ich meiner Frau und mir aber nicht antun, allein schon mit der ständigen Angst das das Visum abgelehnt wird.

Nun habe ich mich informiert und erfahren das meine Frau für einen dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland kein Visum braucht.
Wenn diese Information soweit richtig ist kann ich, wenn wir dann in Deutschland sind, mit ihr direkt zu der Ausländerbehörde gehen und alles vor Ort klären oder?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 09:07:50
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 08:55:58:
Diesen stress will ich meiner Frau und mir aber nicht antun, allein schon mit der ständigen Angst das das Visum abgelehnt wird.

Nun habe ich mich informiert und erfahren das meine Frau für einen dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland kein Visum braucht.
Wenn diese Information soweit richtig ist kann ich, wenn wir dann in Deutschland sind, mit ihr direkt zu der Ausländerbehörde gehen und alles vor Ort klären oder?


Hi,

innerhalb der 3 Monate kann natürlich alles geklärt werden. Dennoch ist das Visumverfahren notwendig, denn die Abwendung von Stress ist sicher kein Grund
auf das Nachholen des Visumverfahrens zu verzichten.


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.12.2006 um 09:09:16
 
War hier
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165477174
bereits beantwortet.
EIGENTLICH muss sie ein FZF-Visum beantragen, UNEIGENTLICH geht's für sie als Brasilianerin auch ohne.
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.12.2006 um 09:15:20
 
Zitat:
Hi,

innerhalb der 3 Monate kann natürlich alles geklärt werden. Dennoch ist das Visumverfahren notwendig, denn die Abwendung von Stress ist sicher kein Grund
auf das Nachholen des Visumverfahrens zu verzichten.


DC



Sicher ist Stress kein Grund. Aber darum geht mir nicht. Ich meinte es so das ich von einigen Berichten gehört habe das die Prozedur des FZF Visums sehr eigenartig verlaufen kann. Und ich fürchte mich vor der Willkür einiger Beamte. Deswegen habe ich mir gedacht das ich das FZF Visum gar nicht beantrage sondern direkt mit meiner Frau nach Deutschland fliege und nach der Ankunft gleich zu der netten Ausländerbehörde gehe und dort alles zu klären versuche.
Sieht da jemand von euch Experten ein Problem?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.12.2006 um 09:22:40
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 09:15:20:
Sieht da jemand von euch Experten ein Problem?


Hi,

jepp.

Schau mal :
§§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG und § 41 AufenthVO

ergo: Visumpflicht, es sei denn besondere Umstände des Einzelfalles lassen die
        Visumpflicht als unzumutbar erscheinen.

In Deinem Fall nicht erkennbar.



Gruß
DC
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.12.2006 um 09:25:12
 
Zitat:
Hi,

jepp.

Schau mal :
§§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG und § 41 AufenthVO

ergo: Visumpflicht, es sei denn besondere Umstände des Einzelfalles lassen die
        Visumpflicht als unzumutbar erscheinen.

In Deinem Fall nicht erkennbar.



Gruß
DC



Für drei Monate benötigt meine Frau doch kein Visum. Und genau in dieser Zeit hatte ich vor direkt zu der Ausländerbehörde zu gehen.
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 12.12.2006 um 09:34:24
 
Ich hoffe es enstehen keine Missverständnisse. Deshalb werde ich meine Frage so formulieren das man sie mit einem "Ja" oder "Nein" beantworten kann.

1. Kann ich micht meiner Frau die dreimonatige Visumsfreie Zeit in Deutschland nutzen um die Heirat in Deutschland anzumelden ohne das wir in Brasilien das FZF Visum für sie beantragen müssen? hä?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.12.2006 um 09:44:12
 
Hi,


JA


DC  Zwinkernd
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Antwort #8 - 12.12.2006 um 09:47:42
 
Zitat:
Hi,


JA


DC  Zwinkernd


Okay... dankeschön. Es tut mir wirklich leid wenn ich einigen auf die nerven gehe. Aber wenn ich bescheid wüsste würde ich nicht fragen. Und wenn man sich in so einer Situation befindet fragt man lieber mehr als einmal.

Nochmal eine andere Frage: Was könnten für probleme auftreten wenn man die Visumsfreie Zeit zur anmeldung benutzt?
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Antwort #9 - 12.12.2006 um 10:37:26
 
Zitat:
Was könnten für probleme auftreten wenn man die Visumsfreie Zeit zur anmeldung benutzt

Wenn ihr Pech habt, fehlt irgendein Dokument, welches nur in Brasilien zu beschaffen ist, bzw. dass dort von der deutschen Botschaft legalisiert werden muss. Etc, etc

Selbst auf der Seite der deutschen Botschaft in den USA wird dringend empfohlen, ein Visum zu beantragen, obwohl das nicht vorgeschrieben ist (US-Bürger gehören zum "bevorzugten" Personenkreis). In dem Fall werden nämlich alle Dokumente VOR der Einreise geprüft und die Einholung der AE in D ist dann nur noch Formsache.

Wenn du nicht in D gemeldet bist ... Zwinkernd wird dich die ABH ünrigens auch nicht vorladen, bzw. alles weitere klärst du mit der Botschaft in Brasilien.

Falls ihr den visumfreien Weg wählt, solltet ihr zumindest nicht knausrig sein und jedes noch so unbedeutende Dokument übersetzen und legalisieren lassen, denn von D aus ist das meist nicht mehr so einfach, bzw. im Zweifelsfall dann teurer und zeitlich aufwändiger.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.12.2006 um 13:50:09
 
Lindo schrieb am 12.12.2006 um 09:47:42:
Aber wenn ich bescheid wüsste würde ich nicht fragen. Und wenn man sich in so einer Situation befindet fragt man lieber mehr als einmal.




Kein Thema, dafür ist dieses Forum gedacht !  Zwinkernd

Also, damit wir uns nicht falsch verstehen:
Die Eheschließung in D ist nicht verboten. Daraus resultiert aber nicht automatisch die Erteilung einer AE für den Verbleib in D ohne Nachholung
des Visumverfahrens !  Zwinkernd


DC
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Antwort #11 - 12.12.2006 um 14:40:22
 
Ich bedanke mich für die Antworten!

Ich habe gerade auf der website der Ausländerbehörde Hamburg ein Merknlatt entdeckt.

Zitat:

"Ob der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen ein Visum zur Einreise
benötigt, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Nur Staatsangehörige aus den Ländern, die
sich bis zu drei Monaten visumfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, können nach der Einreise
ins Bundesgebiet die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären
Lebensgemeinschaft beantragen
...."

Das ist ja klasse, Brasilien zählt dazu. Also gehe ich, wenn meine Frau und ich wieder in Deutschland sind, sofort zu der Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären
Lebensgemeinschaft. Smiley

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Antwort #12 - 12.12.2006 um 17:36:25
 
Hi Lindo ich verstehe nicht wenn du in Brasilien geheiratet hast! Warum stehlst du nicht einen antrag auf FZF Antrag in Brasilien , und erledigst vorher alles was du brauchts in deutschland ab?ABER warum heiratest du nicht in Deutschland ist sehr schnell und ohne Probleme gelaufen!BEI mir in 4 monate alles über die bühne gegangen !
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.12.2006 um 08:56:16
 
Ich will in Brasilien heiraten, dann mit meiner Freundin nach Deutschland.
Ich werde den 3 Monatigen Visumsfreien Aufenthalt nutzen und hier alles klären.
Meine Ausländerbehörde hat gesagt das das kein Problem sei.
Allerdings muss ich einen Einkommensnachweis vorlegen. Problem: Ich habe keine Arbeit. Kann jemand anderes, mein Vater, das übernehmen?
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Antwort #14 - 20.12.2006 um 20:41:10
 
Lindo nehme deine Frau mit nach Deutschland.Und denke an die Krankenversicherung in Deutschland die brauchst du erstmal ein paar Tage bis die Hochzeit hier eingetragen ist!Und die Gehaltsabrechnungen sind meiner Meinung nach für denn Lebensunterhalt für deine Frau,so war es bei mir auch.Und wenn du in Brasilien geheiratest hast wieso stellts du nicht direkt denn antrag in der Botschaft auf fzf wenn du noch in brasilien bist!Und fliegst dann nach Deutschland.Und deine Frau kommt ein bischchen später nach!Du hast es anschliesent in Deutschland viel einfacher mit den Behörden und die deutsche Botschaft legalisiert dir auch glaube ich alle Papiere aus Brasilien.
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