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Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er deut (Gelesen: 1.221 mal)
Manni
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er deut
07.12.2006 um 19:45:11
 
Hola zusammen!

Ich bin mir sicher, dass meine Fragen bestimmt schon einmal gestellt wurden, aber nach der Suche eines betreff. Themas im Forum, blieb ich erfolglos.

Zu meinem Anliegen: "Aufenthaltsgenehmigung mit Begruendung eines deutschen Ehepartners"

Ich (Deutscher) studiere seit fast einem Jahr in Lateinamerika und habe hier meine Verlobte (Kolumbianerin) kennengelernt. Wir wollen noch vor Weihnachten in Venezuela heiraten und im naechsten Jahr zusammen in Deutschland leben. Die Heirat und anschliessende Anerkennung  der Ehe stellt kein Problem dar. Meine Fragen betreffen Einreise bzw. Aufenthaltsgenehmigung meiner Zukuenftigen.

1. Auf einigen Webseiten habe ich stets etwas ueber das Thema Einkommen des/der Deutschen gelesen. Ist es tatsaechlich ein Kriterium fuer die Aufenthaltsgenehmigung, wieviel der deutsche Lebenspartner verdient? Ich als Student, verfuege aktuell ueber kein Einkommen, da ich bis Jahresende noch mit meinem Studium in Lateinamerika beschaeftigt sein werde. Spaeter in Deutschland werde ich wieder berufstaetig sein, aber dies kann ich momentan ja nicht nachweisen.

2. Wie lang gilt die Aufenthaltsgenehmigung und welche Rechte hat meine Zukuenftige betreffs Arbeit und Studium in Deutschland?

Fuer nuetzliche Hinweise waere ich Euch sehr dankbar.

Viele Gruesse
Manni
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Antwort #1 - 07.12.2006 um 20:06:31
 
Hallo Manni,

1. es wird nach Deinem Einkommen gefragt und Du mußt nachweisen, daß Ihr nicht obdachlos seid. Aber auf die Visavergabe hat Dein Einkommen keinen Einfluß, da Du Deutscher bist (§28 Aufenthaltsgesetz)
2. Deine zukünftige Frau darf in Deutschland arbeiten und abhängig von der Anerkennungsvoraussetzungen auch studieren.

Gruß

Hartmut
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Miss Piggy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Antwort #2 - 07.12.2006 um 20:55:23
 
no hay problema. vaya a la embajada y pide la visa a tiempo. suerte!  Smiley
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USS Swinetrek
 
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Manni
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Antwort #3 - 07.12.2006 um 21:13:19
 
Vielen Dank Hartmut!

Nochmal nachgehakt: Selbst wenn ich keinen Cent verdienen wuerde, duerfte man meiner Frau die Aufenthaltsgenehmigung nicht verweigern??

Tambien gracias a Erk-o-mat!

Gruesse

Manni
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Antwort #4 - 07.12.2006 um 21:22:31
 
Ola Erk-O-mat,

Miss Piggy schrieb am 07.12.2006 um 20:55:23:
no hay problema. vaya a la embajada y pide la visa a tiempo. suerte!  Smiley


mui bien

adios
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