Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Das Bleiberecht (Gelesen: 917 mal)
anouar53119
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Das Bleiberecht
07.12.2006 um 12:16:54
 
ich Bitte um Hilfe,
und zwar ich bin mit einer deutschen frau verheiratet seit 11.03.2005
davor habe ich in Deutschland als student seit oktober 1999, meine aufenthaltsgenemigung wurde alle 2 Jahre verlängert, und seit 03.2005 besitze eine aufenthaltserlaubnis, die ist gültig bis 2008
Ich habe den Antrag auf die Einbürgerung im Oktober 2006 auf eigene Recht wegen integrationskurs (7 jahre aufenthalt)beantragt, jetzt haben wir probleme gehabt und die Ehe scheint kapput zu gehen, die frau wollte dass ich ausziehe, ich weiss nicht was ich machen soll? können sie mir ein rat geben, ich habe eine Feste arbeitsplatz.
vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hardliner
Junior Top-Member
**
Offline


Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Bleiberecht
Antwort #1 - 07.12.2006 um 12:31:22
 
Smiley

§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
Zum Seitenanfang
  

"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema