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FZF-zeitliche Befragung (Gelesen: 1.126 mal)
atta
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-zeitliche Befragung
07.12.2006 um 12:09:29
 
Also meine Frau hat am 11.10.2006 in Karachi/Pakistan das Visum beantragt. Sie wurde schon an diesem Tag befragt.  Nach zwei Wochen waren die Unterlagen bei meiner ABH. Die wiederum haben mich einbestellt, alles überprüft. Meine Ehe wurde durch einen Boten geschlossen. Ist laut islamischen und pakistanischen Recht gültig. Außerdem wurde meine Ehe beim Standesamt anerkannt und ich bin als verh beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Die ABH hat die Bestätigung am 02.11.2006 per Fax rausgeschickt. Das Konsulat hatte am 06.11.2006 die Bestätigung. Nach vier Wochen habe ich ABH nachgefragt. Die meinten, dass sie noch keine Antwort haben. Dann haben Sie am 01.Dezember 06 wieder eine Bestätigung rausgefaxt! Und nun will die Botschaft eine zeitgleiche Befragung am 21.12.2006. Kann die Botschaft das verlangen? Meine ABH hat doch schon zugestimmt. Wieso will die Botschfat das? PS. Vielleicht weil meine Frau 1 Jahr älter ist als ich? Kann mir jemand helfen???
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-zeitliche Befragung
Antwort #1 - 07.12.2006 um 12:48:07
 
Zitat:
Kann die Botschaft das verlangen?

Ja

Die Botschaft kann das Visum nicht erteilen, wenn die ABH nicht zustimmt.
Die Botschaft kann das Visum jedoch verweigern, wenn die ABH zustimmt (weil die Botschaft zB berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat).

Eine Heiratsukrunde berechtigt nicht zur Einreise, sondern nur Urkunde + Wunsch eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen.

Bei einer zeitgleichen Befragung werden die Eheleute daraufhin "abgeklopft" inwieweit sie den anderen überhaupt kennen etc. Eine durch Boten geschlossene Ehe kann zwar auch in D gültig sein, aber rechtliche Schutzwirkung entfaltet die Ehe nur, wenn auch eine tatsächliche Gemeinschaft der Eheleute angestrebt ist und diese zumindest gemeinsame Ziele etc haben.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.12.2006 um 13:29:53
 
Zitat:
Eine durch Boten geschlossene Ehe kann zwar auch in D gültig sein,


Dabei kommt es entscheidend auf den Ort an, an dem  der Bote tätig geworden ist (Ortsform). Es muß also eine Übermittlung des Eheschließungswillens ("ich will genau DIE heiraten") durch den Boten an einem Ort erfolgt sein, an dem die Ortsform eine Stellvertretung in der Erklärung zulässt. Die Bevollmächtigung muß ordnungsgemäß erfolgt sein.

In Pakistan als Ort der Eheschließungshandlung (so dort der Bote aufgetreten ist) müssen darüberhinaus beide Eheschließenden einer dort anerkannten islamischen Religionsgemeinschaft angehören. Die Schwierigkeit ist manchmal, dass hier in DE pakistanische Staatsangehörige sich selbst als Muslime bezeichnen, von der pakistanischen Verfassung jedoch als Nichtmuslime geführt werden.

Dann wird die Eheschließung in der Stellvertretung schwierig zu beurteilen sein, weil bei Religionsverschiedenheit nur pakistanisches Zivilrecht zur Anwendung kommt, welches  die Frage der Wirksamkeit einer Eheschließung nicht am Ortsrecht sondern am Domizilrecht festmacht .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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atta
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.12.2006 um 13:42:30
 
Erstmal Danke an Inge und Ronny.

Also die Ehe ist anerkannt. Ich habe mit der ABH gesprochen! Bei der ersten Befragung meiner Ehefrau, haben sie gefragt, was sich mache und sie hat gesagt, dass ich Student bin und in Hannover studiere und dort auch wohne!

Aber sie hat die Städte durcheinander gebracht. Ich pendele zwischen Hannover und Nordhorn meiner Heimatstadt. Ja ich habe in Hannover eine Studentenbude, aber die benutze ich nur, wenn ich früh raus muss. Aber sonst fahre ich ich jeden Tag mit dem Zug nach Hannover und zurück, bin ja im Hauptstudium und habe auch nicht so viele Vorlesungen! Und zeitlich schaffe ich das!

Ich soll zur Befragung meine Mietbescheinigung mitbringen von der Studentenbude! Ich glaube, dass ist das Problem wieso die Botschaft die Befragung verlangt!

Könnt ihr mir sagen, wie ich mich bei der Befragung verhalten soll? Also ich werde mit meiner Frau in Nordhorn wohnen mit meinen Eltern! Da darf ich doch nach Hannover pendeln oder hat das Konsulat was dagegen?
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