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Heiraten- Rückkehr nach Deutschland (Gelesen: 3.764 mal)
Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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07.12.2006 um 08:39:34
 
Hallo zusammen.

Ich werde in Brasilien heiraten. Nach einiger Zeit will ich dann mit meiner Frau nach Deutschland zurück!

Da ich in diesem Fall alles im Vorraus plane, nichts dem Zufall überlassen will und den Beamten einen Schritt vorraus sein möchte, möchte ich jetzt gerne wissen was zu tun ist. Sollte ich gewisse Dinge vor meiner Reise nach Brasilien beachten?
Welche Schritte sind zu machen wenn ich mit meiner Frau, die ich in Brasilien heiraten werde, in Deutschland ankomme? Ich meine jetzt sogut wie alles. Also z.B. Schritte zu der Agentur für Arbeit und so.

Danke!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.12.2006 um 12:30:27
 
Lindo schrieb am 07.12.2006 um 08:39:34:
Da ich in diesem Fall alles im Vorraus plane, nichts dem Zufall überlassen will und den Beamten einen Schritt vorraus sein möchte, möchte ich jetzt gerne wissen was zu tun ist. Sollte ich gewisse Dinge vor meiner Reise nach Brasilien beachten?


Du sprichst mit Deiner ABH und kündigst die Eheschließung und das FZF-Verfahren an. Willst du so lange wegbleiben, daß Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst?

Gruß, ULF
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.12.2006 um 13:43:01
 
ulf schrieb am 07.12.2006 um 12:30:27:
Du sprichst mit Deiner ABH und kündigst die Eheschließung und das FZF-Verfahren an. Willst du so lange wegbleiben, daß Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst?

Gruß, ULF



Ja ich werde lange in Brasilien bleiben. Aber ich wüsste nicht warum meinen Aufenthalt verlegen sollte. Ich werde mich nicht abmelden. Wozu auch?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.12.2006 um 13:51:59
 
Zitat:
Ich werde mich nicht abmelden. Wozu auch?

Weil's per Gesetz (Meldegesetz) so vorgeschrieben ist?
Na ja, ist ja nur ein Gesetz, wen kümmert das schon. Hauptsache es wird dann nicht irgendwann rumgejammert, wenn es deswegen Probleme gibt. So nach dem Motto "Sie beantragen eine FZF nach D, aber wir haben festgestellt, dass sie am angebenen Wohnort gar nicht wohnhaft sind. Womit haben sie uns denn noch belogen?"
Andererseits kann's natürlich auch so klappen, also am besten einfach Augen zu und durch ...
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Lindo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.12.2006 um 14:38:18
 
inge schrieb am 07.12.2006 um 13:51:59:
Weil's per Gesetz (Meldegesetz) so vorgeschrieben ist?
Na ja, ist ja nur ein Gesetz, wen kümmert das schon. Hauptsache es wird dann nicht irgendwann rumgejammert, wenn es deswegen Probleme gibt. So nach dem Motto "Sie beantragen eine FZF nach D, aber wir haben festgestellt, dass sie am angebenen Wohnort gar nicht wohnhaft sind. Womit haben sie uns denn noch belogen?"
Andererseits kann's natürlich auch so klappen, also am besten einfach Augen zu und durch ...



Mir ist kein Gestz bekannt das mich dazu verpflichtet mich bei irgend einer Stelle zu melden. Ich habe während meines Aufenthaltes in Brasilien eine Wohnung laufen in der ich gemeldet bin. Und die wird auch schön weiter laufen. Das wäre ja noch schöner. Aber so kämen wir ja der guten alten DDR immer näher was Zwinkernd?
Abgesehen davon: Laut § 16 des Hamburgisches Meldegesetz
in der Fassung vom 3. September 1996, gibt es noch andere Möglichkeiten.
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inge
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Antwort #5 - 07.12.2006 um 14:53:46
 
Hamburgisches Meldegesetz:
Zitat:
§ 13
Meldepflicht bei Fortzug ohne neue Wohnsitznahme
im Inland
(1) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei einer Meldebehörde abzumelden. § 12 Absatz 3 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.

Aber was soll's. Du hast bestimmt recht und im Zweifelsfall kennst du bestimmt einen Supertrick, um das zu umgehen.

BTW: Viele Threads von Leuten, die auch einen Trick kannten lauten in etwa  so: "Bitte dringend Hilfe!!!!!"

Wer einen ausländischen Verwandten oder wennauchimmer nach D holen möchte, sollte sich vorher genau überlegen, ob "tricksen" in jedem Fall die bessere Wahl ist.
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Antwort #6 - 07.12.2006 um 15:09:24
 
ich äußere mich mal nicht zur meldesache  Ärgerlich

wenn deine zukünftige frau brasilianerin ist, benötigt sie zur einreise nach deutschland kein visum = positivstaater
daher könnte sie auch nach der einreise mit dir dann bei der ABH vorsprechen und eine AE beantragen
so die momentane gesetzeslage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 07.12.2006 um 15:13:55
 
zur Meldeangelegenheit äussere ich mich auch nicht näher  explo

dafür brauch er aber in Brasilien ein Visum, da er ja anscheinend länger als 120 Tage dort leben möchte  Laut lachend

hatte ich schon einmal erwähnt das es die brasilanischen Behörden nicht gerne sehen, wenn zukünftige Ehepartner mit Touristenvisa einreisen und dann vor Ort heiraten und dann ein "Pedido de Visto" beantragen  Zwinkernd
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inge
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Antwort #8 - 07.12.2006 um 15:28:41
 
Zitat:
so die momentane gesetzeslage

Ich bin verwirrt.
Ich dachte immer, diese Regelung gilt nur für USA, Kanada etc (also die aus AufenthV §41) während die "visumfreien" aus §39 sehr wohl ein Visum einholen müssen, wenn von vornherein ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist.
Auf den Seiten der deutschen Botschaft in Brasilien steht nichts dazu, aber für Mexiko kann man das auf der Botschaftseite so nachlesen:
Zitat:
3. Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Auch mexikanische Staatsangehörige benötigen ein Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Und für Mexiko und Brasilien gelten doch wohl grundsätzlich dieselben Regelungen?
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ChicaLoca
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Antwort #9 - 07.12.2006 um 15:36:58
 
@inge

guckst du in § 39 Nr. 3 AufenthV  Zwinkernd
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Antwort #10 - 07.12.2006 um 15:50:34
 
Chica, die kenn ich.
Aber findest du es nicht merkwürdig, dass im Anhang sowohl Brasilien als auch Mexiko aufgeführt sind, aber Mexikaner eben doch ein Visum brauchen wenn sie länger als 90 Tage bleiben wollen (jedenfalls lt. Botschaft)?

Und welchen Sinn würde dann 41.1 machen?
Zitat:
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

Hier sind die aus Anhang II ja eben nicht drin.

Oder liegt es am "Anspruch" aus 39.3? Dann wäre 39.3 nur zutreffend, wenn kein Ausweisungsgrund (zB LU) vorliegt, weil es ansonsten keinen "Anspruch" mehr gibt (AufenthG 27.3) ?
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Antwort #11 - 07.12.2006 um 16:50:24
 
Hoi,
inge, Du hast schon Recht. Es besteht Visumspflicht für
längere Aufenthalt. Besser umgekehrt: Die Befreiung
gilt nur für Kurzaufenthalte.
Aber dennoch gibt es den § 39 AufenthV und wenn der
Anspruch besteht, dann wird es auch die AE ohne Visums-
verfahren geben.

Zitat:
Und welchen Sinn würde dann 41.1 machen?

Der kann auch bei Ermessens-AE's in Anspruch genommen
werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #12 - 07.12.2006 um 17:16:15
 
@mick
Also als Zusammenfassung:
Eigentlich müsste sie, aber uneigentlich spielt's keine Rolle?
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Antwort #13 - 07.12.2006 um 17:19:15
 
inge schrieb am 07.12.2006 um 17:16:15:
@mick
Also als Zusammenfassung:
Eigentlich müsste sie, aber uneigentlich spielt's keine Rolle?

Daumen hoch
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #14 - 07.12.2006 um 19:29:14
 
inge schrieb am 07.12.2006 um 14:53:46:
Hamburgisches Meldegesetz:
Aber was soll's. Du hast bestimmt recht und im Zweifelsfall kennst du bestimmt einen Supertrick, um das zu umgehen.

BTW: Viele Threads von Leuten, die auch einen Trick kannten lauten in etwa  so: "Bitte dringend Hilfe!!!!!"

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Du hast mich nicht verstanden: Ich werde nicht aus meiner Wohnung ausziehen. Ergo ergeben Deine Aufführungen keinen sinn. Zwinkernd
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