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Sozialamt - Duldung - Wohnortsumeldung (Gelesen: 4.115 mal)
Feng_Huang
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05.12.2006 um 22:11:48
 
Moin alle zusammen,

nach einigen doch sehr ereignisreichen Tagen/Wochen habe ich mal wieder einige Fragen, diesmal aus meinem Freundeskreis bzw. der meiner Verlobten.

Es geht hierbei um einen Freund (Deutscher Staatsbürger) und seiner Chinesischen Freundin (wenn man mit einer Chinesin zusammenlebt, lernt man glaube ich alle Chinesen eines Bundeslandes kennen  Zwinkernd ).

Sie hat eine Duldung und ist somit Ausreisepflichtig und in Ihrer Wirkungsreichweite auf die Gemeinde eingeschränkt. Zudem bezieht sie Sozialhilfe und es wird eine Wohnung gestellt. Da nun ihr Freund gerade nicht aus dem Nachbarort kommt, ist er fast 1 Stunde mit dem Auto unterwegs um mit Ihr zusammen zu sein.

Die Frage die nun von beiden gestellt wurde, ist es eigentlich möglich, die Einschränkung des Wirkungskreises der Gemeinde auf eine andere Gemeinde zu ändern (Duldung) und zum anderen, wirkt sich die Abmeldung beim Sozialamt nicht positiv aus, da Sie dann in einer Eheähnlichen Wohngemeinschaft zusammenleben auf das spätere Dokumenten Marathon für eine Eheschließung?

Hab dank schon im voraus für eure Antworten.
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ronny
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Antwort #1 - 06.12.2006 um 07:21:15
 
Wie lautet die Auflage in der Duldung ?

Ist das gleicher Landkreis, gleicher Regierungsbezirk oder gleiches Bundesland ?

Nur vorweg, die eheähnliche Lebensgemeinschaft ist (grüne Loretta sei Dank) keine geschützte Form des Zusammenlebens zweier Menschen, ergo auch kein Grund für den Umverteilungsantrag Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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PeterLu
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Antwort #2 - 06.12.2006 um 07:36:00
 
Die Chinesin ist ausreisepflichtig und besitzt, wenn ich es richtig verstanden habe, keine Reisedokumente. Einem Umzug würde ich daher nicht zustimmen und Besuchserlaubnisse von einer ausreichenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung abhängig machen.

Viele Grüße
Peter
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Saxonicus
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Antwort #3 - 06.12.2006 um 10:46:39
 
@ Ronny

Wer oder was ist die grüne Loretta ?
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ronny
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Antwort #4 - 06.12.2006 um 11:10:26
 
Saxonicus schrieb am 06.12.2006 um 10:46:39:
Wer oder was ist die grüne Loretta ?




grüne Loretta
=
rosa Volker

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Zkai
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Antwort #5 - 06.12.2006 um 11:11:42
 
Klar, kann sie einen Antrag stellen (quasi ein Umverteilungsantrag).

Kann mich aber nur der Meinung von Ronny und PeterLu anschließen, dass es wohl für die Zustimmung nicht ausreichen wird.

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Reni
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Antwort #6 - 06.12.2006 um 11:30:09
 
Warum eigentlich nicht? Unterkunftskosten würden eingespart - und das sind Steuermittel. Ist das Prinzip wichtiger?
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inge
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Antwort #7 - 06.12.2006 um 11:37:00
 
Geht sie wieder zurück in den alten Kreis, wenn sie mit ihrem Freund nicht mehr zusammensein will?
Die aufnehmende Kommune muss dem Antrag ja zustimmen (?) und in Zeiten der Finanznot und angesichts leerer Kassen, sind die über jedes Risiko froh, das sie NICHT tragen müssen.

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Zkai
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Antwort #8 - 06.12.2006 um 11:38:04
 
Tja, vorrangig sindse ja nunmal als Asyli eingereist und zugewiesen worden. In diesm Fall allerdings abgelehnt..

Wenn man dem stattgeben würde, dann würde die ABH mit Anträgen überhäuft und was ist wenn es plötzlich in der Beziehung nicht mehr klappt (mal abgesehen wieviele Gefälligkeitserklärungen da abgegeben würden)?

Dann hat die neue Kommune die Kosten am Bein.

Der nächste Sinn ist ja auch die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung und wenn eine Behörde da was angeleiert hat, dann ist es auch besser, wenn diese am Ball bleibt.

Und wenn wegen Identitätsverschleierung nichts zu machen ist, hat die neue Ausländerbehörde den ganzen Ärger. Und das macht keiner. Ich auch nicht.   Zwinkernd
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Feng_Huang
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Antwort #9 - 06.12.2006 um 23:15:52
 
Vielen Dank für die vielen Antworten,

ich werde morgen die beiden treffen und die nötigen Infos einholen und  hier wiedergeben. Mal sehen was es sich ergibt.

Cya
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Miss Piggy
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Antwort #10 - 06.12.2006 um 23:34:18
 
wenn die liebe genügend groß ist können sie vielleicht heiraten  Kuss oder nachwuchs in die welt setzen   Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt dann klappts auch mit der umverteilung
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USS Swinetrek
 
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Saxonicus
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Antwort #11 - 07.12.2006 um 09:51:09
 
Miss Piggy schrieb am 06.12.2006 um 23:34:18:
wenn die liebe genügend groß ist können sie vielleicht heiraten  Kuss oder nachwuchs in die welt setzen   Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt  Schockiert/Erstaunt dann klappts auch mit der umverteilung


Das ist wohl der dümmste Ratschlag den ich bisher gehört habe.
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Janna
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Antwort #12 - 07.12.2006 um 11:31:31
 
Miss Piggy schrieb am 06.12.2006 um 23:34:18:
... oder nachwuchs in die welt setzen ...

Das war doch jetzt hoffentlich nur ein Scherz?

IMHO sind solche dummen Ratschläge eines RAs unwürdig.
Es gibt schon genug Leute, die Kinder als Mittel zum Zweck in die Welt setzen.
Ausbaden tun es die Kinder und der hart arbeitende Steuerzahler - also auch Erk-O-mat ...

Es gibt hier im Forum einige Threads, wo es trotz Kind und / oder trotz Heirat mit Umverteilung nicht geklappt hat.

Ein fundierter, durchdachter und wirklich erfolgversprechender Vorschlag ist das nun also wirklich nicht .... *kopfschüttel* und das von einem Anwalt ... ich frag mich, wofür die Juristen so lange studieren, wenn dann ein solcher Stuss rauskommt ... *grmpf*

Ich persönlich kann von dem o.a. Vorschlag nur abraten.

Janna



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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Miss Piggy
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Antwort #13 - 07.12.2006 um 11:46:03
 
wenn man sich liebt und kinder haben möchte, dann ist dagegen doch nichts einzuwenden  Durchgedreht
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USS Swinetrek
 
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DonCamillo
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Antwort #14 - 07.12.2006 um 11:51:46
 
Janna schrieb am 07.12.2006 um 11:31:31:
IMHO sind solche dummen Ratschläge eines RAs unwürdig.


Ein fundierter, durchdachter und wirklich erfolgversprechender Vorschlag ist das nun also wirklich nicht .... *kopfschüttel* und das von einem Anwalt ...


Vielleicht ist Erk-O-mat kein Rechtsanwalt !?  weinend


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