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illegal in Europa, aber ich möchte heiraten (Gelesen: 3.701 mal)
taz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marrokanisch
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05.12.2006 um 19:29:29
 
Hallo,

ich bin m, marrokanischer Staatsbürger und lebe seit etwa 2 Jahren illegal in Europa (ohne Aufenthaltsgenehmigung). Bisher hatte ich mich in Spanien aufgehalten. Vor einem Monat bin ich nach Deutschland gekommen um bei meiner Verlobten, die Deutsche ist, zu sein.
Nun wollen wir heiraten und wir möchten, dass alles legal abläuft.

Wie reise ich von welchem Land (Spanien oder Deutschland) am Besten nach Marokko zurück? In Spanien besitze ich eine Krankenkarte, Bankkonto und bin beim Einwohnermeldeamt gemeldet/ in Deutshland nirgends gemeldet.

Von Spanien erhielt ich eine Abschiebung, bin aber nicht ausgereist. Wird dies einen Einfluss auf die Ehe und das Zusammenleben in Deutschland haben? Werde ich in Deutschland mit einem eventuellen Visum zur Eheschließung einreisen können?

Ich möchte so schnell wie möglich nach Marokko um den illegalen Aufenthalt hier zu beenden. Allerdings möchte ich natürlich auch so schnell wie möglich wieder bei meiner Verlobten sein... Wie gehe ich vor?

Danke für euere Hilfe!
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 05.12.2006 um 19:42:16
 
ja, ja,

du bist verpflichtet, dich bei der ausländerbehörde zu melden. ausserdem hast du ausweisungegründe gesetzt, weil du illegal eingereist bist. auch die rückkehr nach spanien wäre illegal. dort - so wird gemunkelt, kann man heiraten, wenn man sich 2 jahre lang in spanien aufgehalten hat und dies ein spanischer bürger versichert. aber wie gesagt: du bist verpflichtet dich hier zu melden. dann bekommst du, so nehme ich an, eine ausweisung, die du auf antrag befristen lassen kannst. zwischenzeitlich könntet ihr in deinem herkunftsland heiraten und euch dann in geduld üben  weinend. das visumsverfahren ist dann über die botschaft zu betreiben
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USS Swinetrek
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.12.2006 um 19:45:18
 
Hi,

hier der Rat wie bei allen gleich gelagerten Fällen:

schnellstmöglich beim marokkanischen Konsulat einen Pass oder ein Laisser Passer besorgen, ein Flugticket besorgen und kurz vor Ausreise bei der ABH melden und sich eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen, damit es bei der Ausreise bei Bundespolizei keine Probleme gibt.

proll
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 06.12.2006 um 21:46:46
 
Zitat:
Hi,

hier der Rat wie bei allen gleich gelagerten Fällen:

schnellstmöglich beim marokkanischen Konsulat einen Pass oder ein Laisser Passer besorgen, ein Flugticket besorgen und kurz vor Ausreise bei der ABH melden und sich eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) holen, damit es bei der Ausreise bei Bundespolizei keine Probleme gibt.

proll


hallo proll!

wie ist deine erfahrung: gibt es keine anzeige wegen illegalem aufenthalt, keine wiedereinreisesperre, keine ausweisung?
und hat die vorgeschichte einfluss auf die spätere erteilung des einvernehmens der ALB?

danke schon mal im voraus für die infos!

p.s. also in hamburg muss er wenigstens mit einem strafverfahren wegen illegalem aufenthalt rechnen - so meine einschätzung hä?
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USS Swinetrek
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 06.12.2006 um 22:41:50
 
Miss Piggy schrieb am 06.12.2006 um 21:46:46:
hallo proll!
wie ist deine erfahrung: gibt es keine anzeige wegen illegalem aufenthalt, keine wiedereinreisesperre, keine ausweisung?
und hat die vorgeschichte einfluss auf die spätere erteilung des einvernehmens der ALB?
danke schon mal im voraus für die infos!
p.s. also in hamburg muss er wenigstens mit einem strafverfahren wegen illegalem aufenthalt rechnen - so meine einschätzung hä?


Hoi,
auch wenn Du proll ansprichst:
Bei der Vorgeschichte gehe ich vom Strafverfahren aus. Von
einer Ausweisung ebenfalls (noch besteht ja keine Ehe).
Dennoch empfiehlt sich die Verfahrensweise, da man dann
bei einer Befristung eher wohlgesonnen ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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taz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.12.2006 um 09:37:47
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Wie würde so ein Strafverfahren aussehen? Was wird mich vielleicht erwarten? Haft, Geldstrafe, Einreisesperre? Wir denken darüber nach in Marokko zu heiraten.

Danke
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.12.2006 um 12:02:55
 
Moin,

verspätetet, aber nicht zu spät meine Antwort:

ein Strafverfahren oder eine Ausweisung muss es nicht unbedingt geben. Das hängt von den einzelnen ABH's ab, ob sie sich bei erkennbarer freiwillige Ausreise die Mühe machen.
Eine Strafanzeige könnte es evtl. ja auch nach Wiedereinreise geben und eine Ausweisung in Kenntnis einer Eheschließung und möglicher Wiedereinreise und damit verbundener zusätzlicher Arbeit (Ausweisung, Befristung) muss man sich überlegen.

Liegt also im Ermessen der ABH

Proll
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 07.12.2006 um 15:18:47
 
taz schrieb am 07.12.2006 um 09:37:47:
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Wie würde so ein Strafverfahren aussehen? Was wird mich vielleicht erwarten? Haft, Geldstrafe, Einreisesperre? Wir denken darüber nach in Marokko zu heiraten.

Danke


ich würde an deiner stelle nicht über ein evtl. strafverfahren nachdenken
sieh lieber zu, dass du so schnell wie möglich pass + ticket bei der ABH vorlegst und schnell ausreist

erwischt man dich jetzt irgendwo, wirst du wohl schneller in abschiebehaft sitzen, als dir lieb ist - und das ist dann nicht spassig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 07.12.2006 um 15:27:33
 
Ok, danke nochmal  Smiley
Ich werde ein Ticket nach Hause kaufen fuer Di, den 19.12.06. Früher ist mir ein bisschen teuer, oder meint ihr das Datum ist zu weit weg? Wann geh ich dann am Besten zur ABH? Am Donnerstag davor?
Ich hoffe alles läuft einigermaßen ok

PS: Weil auf meinen Pass angesprochen wurde...Ich habe einen marrokanischen Pass....aber keine Aufenthaltsgenehmigung




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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 07.12.2006 um 15:40:04
 
das klingt doch anständig
kauf das ticket für den 19.12. und maschier damit plus gültigen pass so schnell es geht zur ABH und beantrage die ausstellung einer grenzübertrittsbescheinigung
je eher, je besser
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taz
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Antwort #10 - 07.12.2006 um 15:48:03
 
Gerade gekauft.
Kann mir vielleicht jemand schon sagen, wie meine Verlobte und ich danach (wenn ich in Marokko bin) vorgehen sollen, damit die Ehe vollzogen werden kann?
Im Marokko heiraten, oder Deutschland? Falls Deutschland: Wie und Wo Antrag auf ein Visum zur Eheschließung beantragen?
Meine Verlobte ist Studentin...meint ihr dies hat einen negativen Einfluss auf die Eheschließung? Sie schließt im Juni mit dem Studium ab, bezieht kein Bafög oder ähnliches. Sie hat ein geringes Vermögen.
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 07.12.2006 um 16:16:23
 
Erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner Entscheidung zur ABH zu gehen! Das ist die einzige Möglichkeit, jemals legal in Deutschland leben zu können!

Ihr werdet wahrscheinlich nur in Marokko heiraten können. Aufgrund illegalem Aufenthalt wirst Du eine Einreisesperre bekommen. Nach erfolgter Hochzeit könnt Ihr eine Befristung dieser Einreisesperre beantragen können.

Für die Familienzusammenführung zu einer Deutschen sollten Vermögen und Einkommen keine Rolle spielen, sofern keine Obdachlosigkeit droht.

Gruß

Hartmut
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