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muß der Status geändert werden? (Gelesen: 1.267 mal)
erkan20069
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag muß der Status geändert werden?
05.12.2006 um 15:00:06
 
Hallo,
meine Frau muß demnächst zum Ordnungsamt um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Sie war für ein Studium für 2 Jahre gekommen. Nach den zwei Jahren waren trotz Goethe Institut ihre Sprachkenntnisse im Testdaf nicht sehr gut. Sie hatte daher keinen Studienplatz bekommen. Da ich (Türke, hier gebürtig)mit ihr verheiratet war, wurde ihr Aufenthaltstatus auf Familienzusammenführung geändert. Mittlerweile ist Sie gottseidank Studenten für Industrie Management und ich mittlerweile leider arbeitslos(das natürlich nicht gottseidank  unentschlossen). Geld reicht mit meinem Hartz4 einkommen absolut nicht aus. 
Aufenthaltsverlängerung steht bevor und wir machen uns sorgen, ob es Probleme geben wird mit der Aufenthalterlaubnis.?! muss es wieder auf Studentenstatus geändert werde inkl. Ausreise und zeitraubender Antragstellung im Ausland?) oder wie verfährt man?
schon mal ein großes dankeschön
erik
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: muß der Status geändert werden?
Antwort #1 - 05.12.2006 um 17:23:03
 
Hi,

welchen Status hast Du , oder bist Du deutsch ?


DC
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 06.12.2006 um 12:46:37
 
Ich würde abwarten.
Wenn die ABH die AE verlängert, wird sie ohnehin prüfen, nach welchem Paragraphen das passiert (und ob ggfs).
"Student" ist letztlich immer schlecht, weil's ja nur ein temporärer Status ist. Du wirst aber ja wohl vermutlich in D bleiben wollen und deine Frau ja wohl (mit dir zusammen) auch. Da ist ein Aufenthaltstitel immer besser, der von vornherein auf Dauer ausgelegt ist.

BTW: Ein Anspruch auf eine AE zu Studienzwecken besteht ja eh' nicht und da würde auch die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft werden, die ja momentan wohl nicht gegeben ist.

Aber da dur Türke bist (ARB1/80 Vergünstigungen) und vermutlich auch schon etwas länger hier bist und hoffentlich keine Straftaten begangen hast, wirst du so schnell nicht ausgewiesen und deine Frau dann erstmal auch nicht.
Und mittelfristig wirst di ja hoffentlich wieder einen Job kriegen. Geht ja schließlich wieder aufwärts in D Zwinkernd
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brickbat
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: muß der Status geändert werden?
Antwort #3 - 06.12.2006 um 18:05:18
 
Unabhängig vom ArB- Anspruch, den Du höchstwahrscheinlich erfüllst, kann die  AE zum Ehegattennachzug abgesehen von § 5, 1.1 verlängert werden, solange die ehl. LG fortbesteht. Ob davon abgesehen wird, hängt von der Gesamtsituation ab. Also: bisherige Arbeitsstellen, Straffälligkeiten etc.
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