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Bitte um Hilfe (Gelesen: 2.097 mal)
otar1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.12.2006 um 14:55:00
 
Hallo mien name ist Otar. Ich bin Student an einer deutschen Universität set September 2004. Ich
habe 3 jahre lang Aufenthaltserlaubniss bekommen aber jetzt will mir die Ausländerbehörde keine mehr geben.
   Zum einen bin ich wegen fahren ohne Führerschen 3 mal bestafft worden(die Staffen habe ich bezahlt).
(Ich besitze 2 Führerscheine 1. Nationalen 2. in Georgien ausgestellten Internationalen.  Es ist so, dass keiner von meinen Führerscheine nach 6 monaten aufenthalt mehr gilt und ich hätte es umschreiben müssen.)

Zum anderen hatte ich noch keine Leistungnachweise vorlegen können, weil ich auf die Zulassung gewartet habe und das Fach, in dem ich eingeschrieben war, nicht studiert habe. Dieses Semester war aber so weit und ich bekamm die Zulassung.
Neulich habe ich von der Ausländerstelle ein Schreiben bekommen mit der Ablehnung. Mir wurde zeit bis zum 23 Dezember gegeben um aus Deutschland auszureisen. 

Ich habe aber Freundin aus Polen. Die mich heiraten würde. Meine Frage ist kann eine Ehe mit einem EU Bürger mich von der Ausreise retten?  Wer währe dafür zustandig mir die Aufenthaltserlaubniss zu geben Deutschland oder Polen B.Z.W. polnische Botschafft in Deutschland?

Es währe sehr schön, wenn mir jemand Auskunft über dieses Thema geben könnte.

Danke im Voraus
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fons
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Antwort #1 - 05.12.2006 um 15:04:15
 
Bitte keine crosspostings. Du wirst schon gelesen keine Sorge.
Den anderen thread habe ich gelöscht.
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Mick
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Antwort #2 - 05.12.2006 um 15:13:35
 
otar1 schrieb am 05.12.2006 um 14:55:00:
Ich habe aber Freundin aus Polen. Die mich heiraten würde. Meine Frage ist kann eine Ehe mit einem EU Bürger mich von der Ausreise retten?  Wer währe dafür zustandig mir die Aufenthaltserlaubniss zu geben Deutschland oder Polen B.Z.W. polnische Botschafft in Deutschland?


Hoi,
es kommt ganz erheblich darauf an, wo sie sich mit
welchem Status aufhält.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #3 - 05.12.2006 um 15:14:23
 
Zitat:
Zum einen bin ich wegen fahren ohne Führerschen 3 mal bestafft worden(die Staffen habe ich bezahlt).

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja auch kein Kavaliersdelikt und bei 3 Mal wird einem "oh das wusste ich nicht" auch nicht wirklich geglaubt.

Und wie kannst du ein Visum zu Studienzwecken bekommen, ohne zugelassen zu sein?

Grundsätzlich scheint die Ausweisung also OK zu sein.

Ehe mit EU-Bürger ist hilfreich, allerdings:
1 - Lebt deine Freundin in D oder in PL? (wenn sie in Polen ist, hilft dir das hier ja nicht!)
2 - Falls sie in D lebt: Grund des Aufenthalts? Arbeit, Studium, ... ? Und wie sichert sie ihren (und deinen) Lebensunterhalt?

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Mick
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Antwort #4 - 05.12.2006 um 15:23:17
 
inge schrieb am 05.12.2006 um 15:14:23:
Grundsätzlich scheint die Ausweisung also OK zu sein.


Tztz, das von Dir Zwinkernd
Ausweisung und Nicht-Verlängerung der AE sind
nicht das Gleiche.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 05.12.2006 um 15:28:01
 
1. Die Zulassung hatte ich schon bekommen aber nich für das Fach Psychologie sondern Philosophie. In diesem Semester bekamm ich die Zulassung auf Psychologie.

2. Meine Freundin lebt in D Sie Studiert und sie sichert ihren Lebensunterhalt durch ein Stipendium.

3. Ich bekomme Geld von meiner Familie und habe auch einen Nebenjob.

Danke für die schnelle Antwort.
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inge
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Antwort #6 - 05.12.2006 um 16:36:36
 
Zitat:
Die Zulassung hatte ich schon bekommen aber nich für das Fach Psychologie sondern Philosophie. In diesem Semester bekamm ich die Zulassung auf Psychologie.

Problem ist, dass dein Visum für Philosophie erteilt wurde. Wenn du jetzt was anderes studierst, gilt deine AE eigentlich eh' nicht mehr, da du dein Studienfach gewechselt hast. Mal abgesehen davon, dass du offensichtlich ja nie vor hattest, Philosophie zu studieren.

Mit den Neu-EUlern ist immer schwierig zu sagen was geht und was nicht geht ... Auf der Tasche liegt ihr dem Staat schon mal nicht, was schon mal gut ist. Eigentlich müsste deine Freundin "voll" freizügig sein, da sie kein Arbeitnehmer ist (Einschränkung der Freizügigkeit für die "Neuen") und dann müsstest du als EU-Angehöriger ebenfalls eine AE bekommen. Die berechtigt dann allerdings auch nicht zur Arbeit (Nebenjob Studium ist ne Ausnahme)
schaust du hier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1108214/rpf-ref17-eu-osterwe...
(s. Punkt 9.2)

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.12.2006 um 12:45:32
 
otar1 schrieb am 05.12.2006 um 14:55:00:
Neulich habe ich von der Ausländerstelle ein Schreiben bekommen mit der Ablehnung. Mir wurde zeit bis zum 23 Dezember gegeben um aus Deutschland auszureisen.  

Ich habe aber Freundin aus Polen. Die mich heiraten würde. Meine Frage ist kann eine Ehe mit einem EU Bürger mich von der Ausreise retten?


Sollte mich wundern, wenn ein deutsches Standesamt das zeitnah hinbekäme.

Gruß, ULF
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