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Wie soll es weitergehen? (Gelesen: 6.893 mal)
asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 07.12.2006 um 17:08:55
 
heute kamen Mitarbeiter der hiesigen ABH die per amtshilfe überprüfen sollten, ob wir in einer familiären Lebensgemeinschaft leben.....sind zu einem positiven Ergebnis gekommen (nach Begutachtung meiner Wohnung....inkl. Schlafzimmer und Bad)....und ein die AE-befürwortender Bericht wird nächste Woche an die zuständige ABH rausgehen wurde uns gesagt (nachdem auch Unterlagen kopiert wurden von ARGE und Unterhaltsvorschussstelle, die auch alle aussagekräftig bestätigen, dass wir eine Lebensgemeinschaft haben)..Bilder, die bei mir an den Wänden hängen, die ihn mit meinen Kindern und unserer Tochter zeigen wurden mit dem handy fotografiert.....war ein komisches Gefühl.....fremde Leute in unser Schlafzimmer zu lassen....aber da es eben so ist, wie es ist, da wir zusammenleben mit allem, was dazugehört (inkl. der Kürzung des ALGII und dem fehlenden Unterhaltsvorschuss) brauche ich mir schliesslich keine gedanken machen.....aber ein komisches gefühl ist es, wenn überprüft wird, was für uns selbstverständlich ist.

Jetzt kommt es eben darauf an, wie lange die zuständige ABH für die Bearbeitung der Angelegenheit braucht. Die 3-monatsfrist nach der Einlegung des Widerspruches läuft am 29.12. dieses Jahres ab......es wäre schön, wenn mir einige leute die daumen drücken würden.....dass alles doch gut ausgeht.

Vor allem im Namen unserer Tochter shirin tessa

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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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dagobu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 07.12.2006 um 19:41:37
 
Hi Asalty,
ich drücke!
Gruß Dago
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.12.2006 um 12:37:52
 
tausend dank, dagu...

das daumendrücken hat etwas gebracht. Endlich eine positive nachricht...und entgegen allen negativen prognosen hier im forum teile ich allen mit:

- Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt, Widerspruch wird also stattgegeben
- Von der Durchsetzung der Ausreisepflicht wird Abstand genommen

Aufenthaltsgenehmigung gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 Aufenth.G zum Zwecke der Personensorge für das deutsche Kind shirin tessa.....


.........anfang nächsten jahres sollen wir die unterlagen abholen...dürfen wir die unterlagen abholen....auch seinen pass bekommt er dann zum zwecke der verlängerung ausgehändigt.


WIR SIND UNENDLICH GLÜCKLICH

und ich wünsche allen in ähnlichen situationen viel glück.....und vor allem durchhaltevermögen......


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asalty68  
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dete
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Antwort #18 - 22.12.2006 um 15:41:50
 
das beste,was vor weihnachten passieren konnte.
viel glück und ein diesmal unbeschwertes fest. Smiley :happy: :happy:
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dagobu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 24.12.2006 um 09:58:40
 
Herzlichen Glückwunsch, Asalty!
Mal wieder ein Fall, wo die AE schließlich erteilt wird, während meinem Mann gegenüber immer noch vehement behauptet wird, das sei schlichtweg unmöglich. Warum hat das Schiksal uns nur ausgerechnet zu unserer Ausländerbehörde verschlagen .....
Schöne Feiertage und alles Gute für die Gemeinsame Zukunft!
Dagobu
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Antwort #20 - 24.12.2006 um 14:14:25
 
Glückwunsch! Ich denke immer noch so! Glaube an das Gute und es wird schon alles klapen Ich gebe nicht auf!Frohes Fest an alle!
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Saxonicus
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Antwort #21 - 24.12.2006 um 14:54:16
 
asalty schrieb am 03.12.2006 um 00:57:57:
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte mein Verlobter keinerlei Aufenthaltsstatus d.h., er hielt sich illegal in der Bundesrepublik seit 2 jahren auf, war nach der SCheidung von seiner Frau aus Angst (ja, ich weiss, das interessiert hier niemanden) untergetaucht. Vor seiner Ehe hatte er über 6 Jahre eine Duldung. War abgelehnter Asylbewerber (nur soviel zur vorgeschichte)


Man muß nur jahrelang die Auflagen der ABH ignorieren und die Gesetze mißachten, dann wird man letztendlich auch dafür mit einer verfestigten AE belohnt.

Die Ehrlichen sind die Dummen.

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dete
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Antwort #22 - 24.12.2006 um 15:31:32
 
Saxonicus
auch wenn es dir nicht gefällt,
-ja er war illegal und ja er hat fehler gemacht. und
-ja er hat die hosen runter gelassen,so wie hier empfohlen und
-ja er hat jetzt eine ae,aber nicht weil er jahrelang gesetze umgangen hat,sondern weil er ein deutsches kind hat und somit einen anspruch auf eine ae. auch das ist ein gesetz in deutschland,auch wenn es dir und auch manch anderen nicht gefällt.
und ich bin froh darüber,dass du die gesetze nicht machst,denn dann dürfte niemand mehr heiraten ohne dickes bankkonto,dann dürfte auch niemand kinder bekommen,ohne dickes bankkonto.
kannst du dir überhaupt nur ansatzweise vorstellen,das es noch liebe gibt,ohne dass zuerst gefragt wird,wie viel verdienst du?
und bevor der einwand kommt,man muss es sich leisten können (finanziell) .
-jetzt darf er arbeiten,
-jetzt hat er per gesetz die rechtliche erlaubnis seine familie zu ernähren.
bisher durfte er das nicht.
und ich kenne sehr viele,die sehr fleissig sind und ihre familien gut ernähren können.
frohe weihnachten
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 24.12.2006 um 15:33:54
 
O.K. sachlich gibt es nun wohl nix mehr zu klären.

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