hallo...
ich habe lange mit mir gehadert, bis ich mich entschieden habe, meine Geschichte hier nochmals (war im Frühjahr desöfteren schon hier), offenzulegen. Allerdings der Stillstand unserer Angelegenheit erbietet es mir, doch wieder um Hilfe zu bitten:
Mein Verlobter, ein ausreisepflichtiger Kurde, und ich haben ein gemeinsames Kind, das jetzt heute genau 10 Monate alt ist. Sorgerechtserklärung (wir haben beide das Sorgerecht) und Vaterschaftsanerkennung liegen vor. Unser Anwalt hat kurz nach der Geburt Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte mein Verlobter keinerlei Aufenthaltsstatus d.h., er hielt sich illegal in der Bundesrepublik seit 2 jahren auf, war nach der SCheidung von seiner Frau aus Angst (ja, ich weiss, das interessiert hier niemanden) untergetaucht. Vor seiner Ehe hatte er über 6 Jahre eine Duldung. War abgelehnter Asylbewerber (nur soviel zur vorgeschichte)
Den Antrag auf Duldung liess unser Anwalt aus, weil er meinte, die würde ihm sowieso zustehen....und wenn er die Duldung erhalten hätte, würde er die
AE bekommen...auf die er...rein rechtlich gesehen...keinen Anspruch hätte aufgrund seines illegalen aufenthaltes, es aber durchaus im ermessen der abh liegen würde. Bisher hat er aber auch noch nicht mal eine duldung erhalten....so dass wir noch nichtmal heiraten können....was wir aber so gern möchten, denn seine tochter soll endlich seinen namen erhalten.....
Also Antrag gestellt.....monatelang nichts geschehen......Anhörungschreiben kam (erst nach zig-nachfragen)......in dem stand, dass die Sachbearbeiterin so oder so dem antrag nicht stattgeben wird.
Anwalt versuchte, SB telefonisch zu erreichen...passierte aber nichts.....den Sachgebietsleiter allerdings erreichte er...sprach mit ihm telefonisch....und dieser versprach, sich der angelegenheit anzunehmen.....rief zurück, stellte die entscheidung des bundesverfassungsgerichts vom 30.01.2002 in den Raum mit der Bitte, ihm doch eine eidesstattliche Versicherung meinerseits zukommen zu lassen, die besagt, wie die Beziehung meines Verlobten zu unserer Tochter wäre....wennl möglich noch mit Fotos belegen (und ich muss sagen, er ist so ein toller, liebevoller vater......), und wenn möglich, auch noch eine Bestätigung eines Arbeitgebers, der meinen Verlobten nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung einstellen wird. DAs alles haben wir dann auch getan....aber wochenlang wieder nichts.........rein gar nichts.....
Telefonisch war der Sachgebietsleiter nicht zu erreichen....und plötzlich kam der Ablehnungsbescheid , ausgestellt von der ursprünglichen Sachbearbeiterin.in dem mit keiner silbe auf die von uns eingereichten papiere fotos und unterlagen bezug genommen wurde, geschweigedenn, diese berücksichtigt wurden,..nach etlichen versuchen, telefonisch den sachgebietsleiter zu erreichen wurde unserem anwalt mitgeteilt, dass dieser nicht mehr in der abh tätig sein UND AUCH NICHT MEHR ZU DER ANGELEGENHEIT zu befragen wäre.
Widerspruch wurde umgehend von unserem Anwalt eingelegt.
Telefonate wurden mit der zukünftigen nachfolgerin des sachgebietsleiters geführt, diese wollte sich der sache annehmen......
statt dessen bekam unser anwalt ein schreiben der abh in dem er als lügner bezichtigt wird bezüglich der entscheidung des bundesverfassungsgerichtes, denn angeblich, so abh, hat das nicht der damals zuständige sachbearbeiter herausgesucht und unseren anwalt darauf aufmerksam gemacht, sondern unser anwalt ihn....(die haben jetzt auch leicht reden, denn der herr kann...lt. abh nicht mehr zur sachlage befragt werden).
Der Anwalt will jetzt mit der amtsleiterin kontakt aufnehmen....was sich aber als sehr schwierig gestaltet, weil sie dermassen schwer zu erreichen ist.......
Über den Widerspruch ist bis heute nicht entschieden worden. Wie lange kann sich so ein Widerspruchsverfahren hinziehen?
Welche SChritte können wir noch unternehmen?
Desweiteren weiss jede Behörde, dass er sich bei mir aufhält...auch die ARGE, von der ich zur zeit ALGII beziehe, denn die hat mir mein Geld um 140 euro gekürzt......aufgrund der tatsache, dass er bei mir lebt....allerdings kein einkommen hat......da er keine sozialleistungen bezieht und auch nicht arbeiten gehen darf aufgrund der fehlenden
AE und somit fehlender Arbeitserlaubnis.
Rechtlich trage ich persönlich schon konsequenzen....er wird als vollwertig in meine bedarfsgemeinschaft eingerechnet (ARGE weiss über alles bescheid, hat anträge in kopie vorliegen) da wir im "normalfall" eine bedarfsgemeinschaft wären....(Widerspurch ist eingelegt)
jetzt gehen unsere nerven...und auch meine finanziellen mittel langsam zur neige.....
Falls ich hilfe bekomme.....oder ratschläge, bedanke ich mich im voraus....ich hoffe, zumindest ein paar beiträge zu erhalten.
Ich war immer offen und ehrlich...zu allen...und auch zu allen behörden.....habe aber schon viel von fällen gehört, in denen gelogen wird, dass sich die balken biegen......und es führte zum erfolg. Wo ist da die gerechtigkeit?
Ausreise und wiedereinreise wurde uns vor monaten auch nur telefonisch vorgeschlagen....was aber eine extreme härte für uns und vor allem unsere tochter bedeuten würde, denn, wenn er ausreist dann müsste er erst noch seinen militärdienst absolvieren...anschliessendes visumverfahren.....das wären mindestens 18 monate?....wenn er dann wiederkommen würde....würde seine tochter ihm so entfremdet sein, dass sie die bindungen, die sie jetzt aufgebaut hat....(und es ist wirklich eine sehr enge bindung).....verloren haben wird......