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Bitte um Hilfe (Gelesen: 1.740 mal)
silv1999
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Beiträge: 1

Minsk, Belarus
Minsk
Belarus

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Belarus
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte um Hilfe
01.12.2006 um 20:59:29
 
Hallo!

mein Name ist Ali Affan und ich habe probleme mit Ausländerbehörde. Ich möchte mich bei Dir kurz vorstellen.

Ich wohne in Homburg(saar) und habe vor 6 Monaten meine Frau geheiratet. Wir haben ausserdem ein Kind. Das Problem ist, dass im Ausländerbehörde eine Sachbearbeiterin gibt, die auch für meinen Fall zuständig ist. Seit Januer 2005 hatte sie mir kein wichtiges Visum, ich habe eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5Aufenthaltsgesetz-AufenthG), obwohl ich schon geheiratet bin.Jeder dritte Monat gehe ich zu meine Sachbearbeiterin um ein wichtiges Visum zu bekommen. Meine Frau kommt aus Polen und sie ist auch eine Studentin. Wegen unserer Finanzierungssituation hat meine Frau im Jahr 2005 für Wohnungsgeld beantragt, weil ich 500 Euro bis zum April 2005 von meinem vater bekommen habe und wir bei einem Rechtanwalt waren und der Rechtanwalt so uns gesagt hat, dass wir Anspruch auf Wohnungsgeld haben. (Ab Mai 2005 bekomme ich 300 Euro von meinem Vater, weil er Arbeitlos ist.). Ausserdem habe ich auch mit meiner Sachbearbeiterin probleme gehabt und in diesem Moment habe ich mich an dem Rechtanwalt gewendet. Wir habe damals beantragt und 179 Euro monatlisch haben wir ein Jahr lang bekommen. Im August 2006 wollte meine Frau wieder beantragen und der Beamter von Wohnungsamt hat sie gesagt, dass sie kein Recht hat und dass sie diese Leistung nicht mehr nutzen darf.

Danach hat ihre Sachbearbearbeiterin ein Theater gemacht und hat nach ihrer Verpflichtungserklärung gefragt. Sie hat letze genze Zeit 250 Euro von ihrem Onkel bekommen (Diese Verpflichtungserklärung ist im Jahr 2005 gemacht und sie wollte diese Erklärerung damals vorlegen, aber Ihre Sachbearbeiterin brauchte diese Erklärung nicht, weil sie aus EU gekommen ist). Sie hat sie in Oktober 2006 vorgelegt und ab Oktober 2006 bekommt sie 500 Euro aber das Problem ist, dass meine Sachbearbeitin will, dass ich dies Wohnungsgeld zurück bezahle.

Meine Frage lautet;

Warum hat diese Beamtin meine Frau erlaubt, dass sie Wohnungsgeld beantragen kann und dass wir diese Leistung ausnutzen darf?
Warum hat der Rechtanwalt uns mitgeteilt, dass wir ein solsches Recht haben?
Was sagt das Recht?

                                       
!!!Ich bitte um deine Hilfe..!!!


Mit freundlichen Grüssen,
Ali Affan.
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 01.12.2006 um 23:59:01
 
Zitat:
Warum hat diese Beamtin meine Frau erlaubt, dass sie Wohnungsgeld
beantragen kann und dass wir diese Leistung ausnutzen darf?

Welche Beamtin?
Die ABH hat weder was mit Wohngeld, noch mit anderen Leistungen zu tun. Gehst du zum Soz.Amt kriegst du Stütze, weil Anrecht. Kommt ABH und kickt dich raus, weil Lebensunterhalt nicht gesichert -> Catch-22

Zitat:
Warum hat der Rechtanwalt uns mitgeteilt, dass wir ein solsches Recht haben?
Was sagt das Recht?

k.A. Recht ist häufig Auslegungssache. Der eine sagt so, der andere so, im Streitfall entscheidet ein Gericht.

Also du studierst, und deine Frau studiert? Kohle habt ihr aber nicht genug? Schlecht!
Ohne auf die Neu-EU Problematik einzugehen, würde ich sagen, dass sie zwar hier studieren kann und du mit ihr hier wohnen kannst, aber ihr dürft euch nicht in's soziale Netz hängen. Das müsstet ihr dann in Polen tun. Die können sich nicht wehren, da deine Frau ja Polin ist. Wenn ihr genug Geld habt, um ohne öffentliche Mittel auszukommen, sieht das natürlich anders aus ...

Was sagt das Recht?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.12.2006 um 21:08:43
 
inge schrieb am 01.12.2006 um 23:59:01:
Also du studierst, und deine Frau studiert? Kohle habt ihr aber nicht genug? Schlecht!
Ohne auf die Neu-EU Problematik einzugehen, würde ich sagen, dass sie zwar hier studieren kann und du mit ihr hier wohnen kannst, aber ihr dürft euch nicht in's soziale Netz hängen. Das müsstet ihr dann in Polen tun. Die können sich nicht wehren, da deine Frau ja Polin ist.


Sollte man denken, aber womöglich hat das polnische Recht eigene Beschränkungen für den Familiennachzug.

Denkbar wäre, daß seine Frau in ein EU-Land zieht, das keine Arbeitsmarktbeschränungen für polnische Staatsbürger vorsieht, dort Arbeit findet, und Mann und Kind als Familienangehörige mitziehen/nachkommen.

Gruß, ULF
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.08.2015 um 21:27:44
 
seit 2006 ruhte das hier.....

bei neuen Fragen ggf neuen thread eröffnen. 2 Posts gelöscht

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