Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhältnis (Gelesen: 3.485 mal)
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhältnis
01.12.2006 um 17:52:57
 
Hallo zusammen

Mein Fall stellt sich derart dar, dass ich seit Dez. 04 mit einer Peruanerin verheiratet bin, die im Juni 2005 im Rahmen einer familiären Zusammenführung zu mir (dt. Staatsbürger) übersiedelte, die jedoch in Peru noch einen Sohn aus früherer Beziehung hat, den wir jetzt schon seit einiger Zeit zu uns holen wollen.
Die Schwester meiner Frau ist mit deren Vollmacht ausgestattet gerade dabei dafür zu sorgen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht bekommt; was soweit auch ganz gut aussieht (es dauert eben nur). Sorgen bereitet uns da eher die Ausländerbehörde und die Voraussetzungen, welche diese für den Kindernachzug zu Ausländern aufstellt.
Genügender Wohnraum dürfte mit ca. 80 qm für 3 Personen vorhanden sein, es geht mir in erster Linie um das Einkommen. Ich bin derzeit Student und lebe zusammen mit meiner Frau von Bafög, Studienkredit & Kindergeld noch für mich selbst. Vorausgestzt wird meines Wissens, dass der Lebensunterhalt auch mit dem nachzuziehenden Kind ohne Aufnahme öffentl. Mittel  bestritten werden kann. Gibt es hierbei konkrete Vorstellungen an die Höhe des Einkommens (Anspruch nach ALG 2 etc?) oder liegt das rein im Ermessen der Behörde? Ausbildungsbeihilfen wie Bafög werden ja hier nicht den öffentlichen Mitteln beigerechnet. Wie aber mag die Behörde der Tatsache gegenüber stehen, dass ein großer Teil des monatlichen Einkommens aus einem Kredit besteht, der eines Tages zurückzuzahlen sein wird? Auf der anderen Seite sind dieser Kredit und das Bafög ja bis zum Ende meines Studiums bei akzeptablen Leistungen aber auch relativ sichere Einkommen.
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn mir jemand mit Erfahrungsberichten bzw. einschlägigen Entscheidungen der Behörden weiterhelfen könnte. Wäre es u.U. sinnvoll einen Anwalt mit Kenntnissen im Ausländerrecht hinzuzuziehen (müsste nachfragen, ob meine Rechtsschutzversicherung das übernähme)?

Vielen Dank schonmal

Euer Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #1 - 01.12.2006 um 20:17:06
 
Rafael schrieb am 01.12.2006 um 17:52:57:
Genügender Wohnraum dürfte mit ca. 80 qm für 3 Personen vorhanden sein, es geht mir in erster Linie um das Einkommen.


Hat Deine Frau so etwas?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #2 - 02.12.2006 um 00:06:09
 
Meine Frau verfügt derzeit über kein eigenes Einkommen. Wie oben dargelegt bestreiten wir unseren Lebensunterhalt aus den Mittel, die mir über Bafög, Studienkredit und Kindergeld zustehen. Wenn meine Frau jedoch kein eigenes Einkommen hat, dürfte ja das meinige hinzugezogen werden, oder nicht? Die Frage ist eben nur, ob es auch als ausreichend betrachtet werden wird. Ausreichend, was die Menge wie auch die Art meines Einkommens betrifft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #3 - 02.12.2006 um 17:16:06
 
Hallo,

vielleicht kann jemand anderes aus Deiner Verwandtschaft, der über genügend Einkommen oder Vermögen verfügt, für das Kind die Verpflichtungserklärung unterschreiben, also bestätigen, dass er für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen wird.
Es ist ja egal, WER die VE abgibt, Hauptsache, der Lebensunterhalt des Kindes ist gesichert.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #4 - 04.12.2006 um 13:08:59
 
Wäre eventuell eine Möglichkeit. Konkret sieht es bei uns im Moment so aus:
Bafög (560 €), Studienkredit (650 €), Kindergeld für mich (154 €), sowie Kindergeld und Erziehungsgeld für unseren gemeinsamen Sohn, der bereits hier mit uns lebt (zusammen 454 €). Wäre das im Sinne der Ausländerbehörde ausreichend Einkommen für ein weiteres Kind, das übersiedelt? Und nochmal die Frage, woran sich die Ausländerbehörde genau orientiert, wenn es um die Einkommensverhältnisse geht (gibt es hierbei vorgesschriebene Sätze wie beim ALG 2 oder beim Kinderzuschlag oder liegt das rein am Ermessen der örtlichen Ausländerbehörde?
Gruß und Danke schonmal
Rafael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #5 - 04.12.2006 um 20:35:53
 
Studienkredit gilt womöglich nicht als Einkommen. Kindergeld kannst Du mitzählen, aber dann fehlen immer noch 53 EUR am Regelsatz von 207 EUR.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #6 - 04.12.2006 um 20:43:08
 
Meinst du das Kindergeld, das er bekommen würde, wenn er hier ist?
Und wie kann ich sicher gehen, dass der Studienkredit nicht als Einkommen angesehen wird. Die ABH muss sich doch sicherlich bei der Anerkennung von Einkommen an bestimmte ihr vorgegebene Richtlinien für die Verwaltung halten.
Kann ich das eventuell irgendwo nachlesen?
Orientiert sich die ABH davon abgesehen also tatsächlich an den Bedarfssätzen für das ALG 2/Hartz 4; sprich muss das zur Verfügung stehende Einkommen den Betrag zumindest übersteigen, den man erhielte, wenn man ALG 2 bezieht?
Gruß,
Rafael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #7 - 06.12.2006 um 13:58:35
 
Ich habe gerade in einem Handbuch für Ausländerrecht gelesen, dass es wohl tatsächlich rein im Ermessen der lokalen ABH liegt, wie viel Einkommen ausreichend ist. Wohnraum hättem wir mehr als genug (pro Erwachsenem bzw Kind über 7 Jahren 12 qm, Kinder unter 2 Jahren zählen gar nicht) - 79qm statt erforderlichen 36.
Ich wäre demjenigen jedoch sehr verbunden, der in Bezug auf das Einkommen schon Erfahrung mit der ABH gemacht hat. Wie viel Einkommen war in euren Fällen ausreichend, damit das Kind auch nachziehen konnte?
Und nochmal die dringende Frage, wie ich sicher gehen kann, ob mein Studienkredit nun als Einkommen angesehen wird oder nicht (oder liegt dies auch wiederum rein im Ermessen der ABH?).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #8 - 06.12.2006 um 14:10:27
 
Zitat:
Für ein Kind über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes das gesetzliche Existenzminimum im Kalenderjahr überschreiten. Das Existenzminimum lag im Jahr 2000 bei 6.902 Euro und wird im Jahr 2005 7.674 Euro betragen.

Würde bedeuten, dass dein Einkommen offensichtlich UNTER dem Existenzminimum liegt, da du für dich ja sonst kein Kindergeld bekommen würdest.

Evtl Catch-22: Verdienst du genug um den Nachzug des Kindes zu erreichen, bekommst du evtl kein Kindergeld für dich mehr (und damit sinkt dein Einkommen wieder). Verdienst du wenig genug um Kindergeld zu bekommen, reichts evtl. auch nicht für den Nachzug.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Rafael
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zu Ausländerin (Einkommensverhäl
Antwort #9 - 06.12.2006 um 17:45:52
 
Danke schonmal für die Antwort. Das mit dem Existenzminimum ist sicher ein guter Hinweis. Gilt das generell pro Person unabhängig vom Alter?

Bei der Berechnung meines Anspruches auf Kindergeld wurde jedoch mein Studienkredit NICHT angerechnet, ebensowenig der Darlehensanteil vom Bafög, da ich diese beiden Posten nach Abschluss meines Studiums ja rückführen muss.
Sprich: Vom TATSÄCHLICHEN Einkommen her läge ich sicherlich über dem Existenzminimum, die Frage ist eben nach wie vor, was von der ABH alles als Einkommen betrachtet wird.
Gruß
Rafael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema