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Fragen zur RL 2003/109/EG (Gelesen: 2.545 mal)
gps
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Beiträge: 30

Ile de France, France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zur RL 2003/109/EG
29.11.2006 um 09:59:58
 
1. Wie bekannt, gilt die RL nicht in UK, Dänemark usw., was passiert
mit NE-EG, wenn man aus Deutschalnd in eines dieser Länder umzieht?
Gilt dann NE-EG immer noch mindestens 6 weitere Jahre?

2. (blieb in einem andren Thread ohne Antwort) Darf ABH
60 Beitrage zur Rentenversicherung verlangen, wenn
man einen Antrag auf NE-EG stellt? In der Richtlinie 2003/109/EG
steht zwar, dass die Mitgliedstaaten irgenwelche Anforderungen
im Bereich Rente haben dürfen, aber es gibt immer noch kein Gesetz.
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hardliner
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.11.2006 um 10:10:41
 
Zitat:
Richtlinie


Es ist eben nur eine Richtlinie mehr nicht . die länder können das nach eigenen "bedürfinsen" dann genau formulieren (stricken) ...

Zwinkernd
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uberlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #2 - 29.11.2006 um 13:56:54
 
hardliner schrieb am 29.11.2006 um 10:10:41:
Es ist eben nur eine Richtlinie mehr nicht . die länder können das nach eigenen "bedürfinsen" dann genau formulieren (stricken) ...


Das verstehe ich doch, aber: duerfen die Laender das nur durch Gesetze machen
oder auch durch interne Vorschriften?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.11.2006 um 18:43:36
 
gps schrieb am 29.11.2006 um 09:59:58:
1. Wie bekannt, gilt die RL nicht in UK, Dänemark usw., was passiert
mit NE-EG, wenn man aus Deutschalnd in eines dieser Länder umzieht?
Gilt dann NE-EG immer noch mindestens 6 weitere Jahre?
Ich nehme an, Du nimmst Bezug auf Art. 9 Abs. (1) c):
Zitat:
(1) Ein Drittstaatsangehöriger ist nicht mehr berechtigt, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zu behalten, wenn
...
c) er sich während eines Zeitraums von 12 aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der Gemeinschaft aufgehalten hat.
Meines Erachtens zieht diese Regelung bei einem Aufenthalt in UK oder DK nicht, denn obwohl die Richtlinie dort nicht gilt, gehören beide Staaten immer noch zur Europäischen Union.

Zitat:
2. (blieb in einem andren Thread ohne Antwort) Darf ABH
60 Beitrage zur Rentenversicherung verlangen, wenn
man einen Antrag auf NE-EG stellt? In der Richtlinie 2003/109/EG
steht zwar, dass die Mitgliedstaaten irgenwelche Anforderungen
im Bereich Rente haben dürfen, aber es gibt immer noch kein Gesetz.
Ich denke, das werden wir hier nicht abschließend klären können; evtl. wird das mal ein Gericht entscheiden müssen...

hardliner schrieb am 29.11.2006 um 10:10:41:
Es ist eben nur eine Richtlinie mehr nicht . die länder können das nach eigenen "bedürfinsen" dann genau formulieren (stricken) ...
Achtung! "Richtlinie" bedeutet nicht, daß es keine für die Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgabe ist.

Abu
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