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darf seine Mutter in D bleiben? (Gelesen: 3.437 mal)
matar38
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.11.2006 um 10:15:50
 
hier möchte ich ein anderen Fall für ein Bekannt durch Ihre Hilfe erklären.
ein Bekannt von mir, lebt in Deutschland, verheiratet, er ist kein Deutscher, das Probelm, er ist der einziges Kinder ihrer Mutter, er hat kein Vater, da er selbst sein Vater nicht kennt und ist ohne gewachsen, sein Mutter lebt in Heimatland, sie ist 68 Jahre alt, niemand kümmert um sie, da sie keine andere Kinder hat. mein Bekannt denkt seine Mutter hier her zu einladen, sie war schon mal hier mit touristen Visum, jetzt fragt nach, ob noch möcglichkeit gibt seine Mutter bei ihm aufdauer zu leben, seine Frau ist schwanger, und denkt das besser ist wenn sie beim lebt um um sie zu kümmern, seine Mutter leidet allein, was soll er denn machen?
gibt schon möglichkeit oder nicht?
danke
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 24.11.2006 um 14:48:31
 
Zitat:
ob noch möcglichkeit gibt seine Mutter bei ihm aufdauer zu leben

Grundsätzlich? NEIN!

Was hat das mit "Gesetzesänderung" zu tun?
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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.11.2006 um 15:28:12
 
und

§ 36  Nachzug sonstiger Familienangehöriger !?   Zwinkernd
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 24.11.2006 um 15:44:31
 
außergewöhnliche Härte?

Die Situation ist hier nur subjektiv hart. Objektiv wird man feststellen, dass Millionen von Menschen vom gleichen Problem betroffen sind.
"Mama alleine in ihrer Heimat" wird nicht dazu führen, dass sie hierher darf.
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matar38
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.11.2006 um 19:14:56
 
das hat mit dem neuem Gesetz nicht zu tun, das ist ein neues Thema.
danke an alle
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 24.11.2006 um 23:02:54
 
matar38 schrieb am 24.11.2006 um 19:14:56:
das hat mit dem neuem Gesetz nicht zu tun, das ist ein neues Thema.
danke an alle


Dein erstes Posting stand im Forum "Gesetzesänderungen",
dann ist die Nachfrage nachvollziehbar, gell?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.11.2006 um 13:10:42
 
matar38 schrieb am 24.11.2006 um 10:15:50:
mein Bekannt denkt seine Mutter hier her zu einladen, sie war schon mal hier mit touristen Visum, jetzt fragt nach, ob noch möcglichkeit gibt seine Mutter bei ihm aufdauer zu leben, seine Frau ist schwanger, und denkt das besser ist wenn sie beim lebt um um sie zu kümmern


Auf Dauer nicht, vorübergehend vielleicht.

Gruß, ULF
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