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fragen bitte um hilfe (Gelesen: 1.568 mal)
-SINA-
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i love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag fragen bitte um hilfe
23.11.2006 um 13:16:46
 
hallo zusammen


ich habe ienige fragen  und erhoffe mir hier  antworten  also es geht darum das ich einen marokkanischen freund haben der im besitz einer duldung ist  wir haben auch ein sohn zusammen der schwerbehindert ist ,und wir haben und entschieden das wir heiraten wollen so jetzt meine fragen

---woran erkenne ich einen guten anwalt
--- wie hoch ist die strafe zb busgeld wenn der name in der duldung gelogen ist
---spielt dabei auch eine rolle das unser sohn krank ist
--- wielange dauert es  bis er visum bekommt
---kann es auch sein das sobalt er sein pass zeigt sofort abgeschoben wird  trotz heirat
--- und  wie ist es wenn er eine straftat begangen hat mit kleineren dilekten die aber lange her sind

ja das sind meine fragen were echt super wenn mir jemand helfen kann dank schon mal im vorraus bis dann eure sina Smiley
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 23.11.2006 um 13:47:03
 
Zitat:
---woran erkenne ich einen guten anwalt

Wenn er gewinnt, obwohl ihr im Unrecht seid, ist er gut. Wenn er verliert, obwohl ihr im Recht seid, ist er shclecht.

Zitat:
--- wie hoch ist die strafe zb busgeld wenn der name in der duldung gelogen ist 

Das bestimmt ein Richter

Zitat:
---spielt dabei auch eine rolle das unser sohn krank ist

Für die Höhe der Strafe? Wohl kaum.

Zitat:
--- wielange dauert es  bis er visum bekommt

Visa bekommt man im Ausland. In D bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis.
Dauer: von kurz bis lang. Das hängt vom Einzelfall ab

Zitat:
---kann es auch sein das sobalt er sein pass zeigt sofort abgeschoben wird  trotz heirat

Wenn er seinen Pass bei Standesamt vorzeigt, müssen die ihn an die zuständige ABH weiterleiten. Also kann er momentan sowieso nicht gut heiraten.
Wenn er für ein detusches Kind aber die Personensorge hat und/oder ein Umgangsrecht und/oder eine familiäre Gemeinschaft besteht, kann ein Aufenthalt aufgrund dieser Fakten erlaubt werden.

Zitat:
--- und  wie ist es wenn er eine straftat begangen hat mit kleineren dilekten die aber lange her sind

Bereits verurteilt?
Hängt von der Schwere der Straftaten ab. "Klein" ist immer sehr relativ.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 23.11.2006 um 15:05:21
 
Hallo Sina,


- achte bei der Wahl des Anwaltes auf sein Tätigkeits- oder Interessschwerpunkt (es sollte Ausländerrecht sein) und höre Dich am besten in Deinem Freundes- oder Bekanntenkreis nach Empfehlungen um.
- dein Freund hat seine Identität verschleiert. Es gab gerade einen Fall hier im Forum wo daraufhin eine anzeige auf "mittelbare Falschbeurkundung" erstattet wurde. Das kann mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Wird aber offensichtlich nicht in jedem Fall verfolgt.
- Obwohl Dein Freund ein deutsches Kind hat kann die Ausländerbehörde auf Ausreise bestehen. An der Stelle Deines Freundes würde ich der ABH die freiwillige Ausreise anbieten. Je nach begannen Straftaten kann die Ausreise zwingend sein.

Gruß

Hartmut
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