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konsiquenzen nach heirat in dänemark (Gelesen: 1.347 mal)
monia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.11.2006 um 09:42:29
 
guten morgen zusammen,
eigentlich hatte ich (wir) vor in VAE zu heiraten,leider ist es uns nicht möglich. jetzt wollen wir es mit einem Touristenvisum in Dänemark versuchen. meine frage ist welche konsiquenzen könnten wir haben? meine jetzt nicht das er evtl. wieder ausreisen muss um mit dem richtigen visum einzureisen meine hier irgendwo hier gelesen zu haben das man eine anzeige bekommt und wenn ja was passiert uns dann bitte um aufklärung danke an alle

liebe grüsse
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 21.11.2006 um 09:56:54
 
Heirat in XY, Wiederkehr in Heimat und Beantragung FZF Visum für D ist rechtlich unproblematisch.

Heirat in XY, Einreise nach D und Beantragung AE nach §28 wird nicht strafrechtlich verfolgt (da Falschangaben zum Visum im Ausland gemacht wurden), führt aber nicht zwangsläufig zur Erteilung einer AE und außerdem wird man in Zukunft von der ABH evtl. nicht so wohlwollend behandelt, wie das ansonsten (bei korrektem Vorgehen) möglich wäre.

Im Zweifel also ein "Touristen"-Visum für DK beantragen, dabei dann den Zweck des Aufenthalts angeben (Heirat + evtl. Flitterwochen) und klarmachen, dass auf jeden Fall eine Wiederkehr in die Heimat stattfindet um von dort ein Visum für D zu beantragen. Das wäre dann der korrekte Weg.
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monia
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Beiträge: 28
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.11.2006 um 10:02:21
 
danke inge,
vielleicht kann mir noch eins beantwortet werden? Smiley.
kann er mit dem schengenvisum einfach in dänemark einreisen wenn da nur 1 entry angegeben ist im visum?? dürfte eigentlich kein problem sein oder weil er ja wenn wir von D aus nach DK fahren nicht die schengenstaaten verlassen oder sehe ich das falsch? danke nochmals

liebe grüsse
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.11.2006 um 10:06:37
 
Hi,

so wie das aussieht, soll bewußt über den wahren Zweck des Visums getäuscht werden  Ärgerlich

Das machen wir nicht mit, und ich deswegen hier zu Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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