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Aufenthaltstitel erwerben (Gelesen: 4.393 mal)
duran1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.11.2006 um 22:54:59
 
Liebe/-r Experte/-in,

Wie ist das mit dem Nachzug von der Freundin bzw. Ehefrau. Welche
Kriterien müssen erfüllt sein, damit diese überhaubt in Deutschland
akzeptiert wird ?

Wird bei einer Schwangerschaft während des Visums in
Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt ? Oder muss diese
Person bereits mit dem Ablauf des Visums ins Ausland zurück ? Was passiert, wenn das Visum abgelaufen ist ?

Wie sieht es eigentlich mit dem Arbeitserlaubnis aus?

Darf eine Person während eines bestimmten Visums hier in Deutschland
arbeiten ?
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 23:02:56
 
Viele Fragen, wenig Infos.
Um Antworten zu bekommen brauch die Experten mehr Details/Infos?

Wichtig ist auch die Nationalität des Einreisenden,
bei Schwangerschaft, wer ist Vater, dessen Staatsangehörigkeit und dessen Aufenthaltsstatus in Deutschland,
bei Arbeit, welche Arbeit ist geplant in Deutschland?

Vorweg:
Nachzug oder Familienzusammenführung der "Freundin" geht nicht,  eine "Freundin" hat keine Aufenthaltsrechte.
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duran1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.11.2006 um 09:44:48
 
Man hat mich gebeten einbisschen nachzufregn..

Also der Mann/Junge? ist von Staatsangehörigkeit Vietnamese, er hat jedoch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Die Freundin, oder Frau, weiß ich leider nicht, ist auch Vietnamesin.

Zur Arbeit: beide wollen sich im Einzelhandel tätig machen.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.11.2006 um 10:00:55
 
Zitat:
beide wollen sich im Einzelhandel tätig machen

Wobei die Zukunft nicht relevant ist, sondern erstmal nur wichtig ist, ob er momentan über ein ausreichendes Einkommen verfügt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.11.2006 um 13:07:22
 
Ob er selber über ein ausreichendes Einkommen verfügt das weiß ich nicht.
Ich kann lediglich sagen, dass er Student ist :p

Ok, dann sollte ich noch Fragen, wie das mit der Schwangerschaft hier in Deutschland ist. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit seine Lebensgefährtin hier eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann.
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inge
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Antwort #5 - 21.11.2006 um 13:17:31
 
Als Student darf er nicht (richtig) arbeiten. Deshalb wird er auch kaum ausreichende Mittel nachweisen können.
Er ist schon länger hier (Studenten kriegen ja eher keine Niederlassungserlaubnis)?

"Schwanger" reicht nicht für einen Aufenthalt. Insbesondere wenn nur Ausländer betroffen sind.
ABER: Durch Geburt in D KÖNNTE das Kind evtl. (!) Deutscher werden.

Das Problem mit "ich soll fragen" -> man kann schlecht antworten, wenn nicht alle Fakten bekannt sind!

Aufenthalt in D seit wann und mit welchen Titeln (bzw. welche Grundlage)?
Freundin in welchem Monat und hält sich momentan wo auf?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.11.2006 um 13:20:42
 
Für Einbürgerung ist es jetzt etwas spät?

Gruß, ULF
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Antwort #7 - 21.11.2006 um 13:29:10
 
Das Visum von der Freundin läuft in ca. 1-2 Monaten ab.

Ja, beide sind Ausländer. Der Mann/Freund hat wie ich bereits erwähnt habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, da seine Eltern hier in Deutschland arbeiten.

Die Freundin war anfangs nur zu Besuch hier ( da ihre Schwester hier arbeitet ).

Da eine Heirat warscheinlich nicht vorerst in Frage kommt, da Ihr Einkommen etz. wohl nicht den Anforderungen entspricht.

WIe sieht es aus, wenn die Frau/Freundin Schwanger wird. Wir dann eine Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland erteilt ?
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Ulf
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Antwort #8 - 21.11.2006 um 13:33:17
 
duran1 schrieb am 21.11.2006 um 13:29:10:
Da eine Heirat warscheinlich nicht vorerst in Frage kommt, da Ihr Einkommen etz. wohl nicht den Anforderungen entspricht.



Heiraten können sie jetzt schon, auch wenn sich daraus noch nicht sofort ein Aufenthaltsrecht ergeben sollte.

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #9 - 21.11.2006 um 13:36:25
 
Zitat:
WIe sieht es aus, wenn die Frau/Freundin Schwanger wird. Wir dann eine Aufenthaltsgenehmigung hier in Deutschland erteilt ?

NEIN
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Antwort #10 - 21.11.2006 um 13:41:33
 
Zu welchem Amt muss ich gehen, damit ich weitere Informationen einholen kann?

bzgl. Niederlassung, Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ?

danke für eure zahlreichen Antworten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 21.11.2006 um 13:44:47
 
duran1 schrieb am 21.11.2006 um 13:41:33:
Zu welchem Amt muss ich gehen, damit ich weitere Informationen einholen kann?



Informationen gibt es hier oder bei Beratungsstellen. Bei der Ausländerbehörde ggf. erst nach Antragstellung, dann im beschriebenen Fall verbunden mit einer kostenpflichtigen Ablehnung.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 21.11.2006 um 13:48:11
 
Ich werde dann erstmal ein telefonat mit den beiden führen um über die Situation zu klären.

Was würdet ihr Ihnen empfelen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?

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inge
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Antwort #13 - 21.11.2006 um 13:51:58
 
Zitat:
Was würdet ihr Ihnen empfelen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?

a) Heiraten
und
b) genug Geld verdienen

In dieser Konstellation treten erfahrungsgemäß die wenigsten Probleme auf.
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Antwort #14 - 21.11.2006 um 13:56:37
 
inge schrieb am 21.11.2006 um 13:51:58:
b) genug Geld verdienen




Wie ist das gemeint mit genug Geld verdienen ?
Würde es schon reichen, wenn sie im Einzelhandel tätig wäre ?
und dementsprechend Sozialabgaben leistet ?

Aber dazu bräuchte man doch erst ne Arbeitsgenehmigung.
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inge
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Antwort #15 - 21.11.2006 um 14:07:02
 
Zuerstmal muss ER natürlich genug Geld verdienen, denn ansonsten könnte sie nicht kommen.
Wenn sie dann hier ist, bekommt sie die Erlaubnis zu arbeiten, FALLS er eine Arbeitserlaubnis hat.
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Antwort #16 - 21.11.2006 um 14:08:36
 
Zitat:
Aber dazu bräuchte man doch erst ne Arbeitsgenehmigung.

...und dazu bräuchte SIE erstmal eine Aufenthaltsgenehmigung...

ER muß genügend Geld verdienen, um SIE (als seine Ehefrau) im Rahmen einer FZF (aus dem Heimatland) zu sich nach D holen zu können.

Wie du siehst, dreht sich hier alles im Kreis Zwinkernd

Mehr infos wären wirklich gut, was verdient er denn?
Als Student wahrscheinlich nicht genug, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, inklusive Krankenversicherung, ausser er hat noch genug auf der hohen Kannte.
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Antwort #17 - 21.11.2006 um 14:10:30
 
Hallo Duran,

mit genug Geld verdienen ist gemeint, daß der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann und kein Anspruch auf staatliche Unterstützung (z.B. ALGII) besteht.

Gruß

Hartmut
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Antwort #18 - 21.11.2006 um 16:30:25
 
Er selber bezieht noch Hartz IV.

Wie ist das gemeint mit :"ausser er hat noch genug auf der hohen Kannte. "

Die Eltern der Freundin können sie ohne weiteres Finanziell unterstützen.

hmm : ok, ich roll den Tisch mal von hinten auf.
Was wäre, wenn sie bereits in Deutschland ist? Laut anruf habe ich erfahren, dass sie sich noch in Frankreich aufhällt. Jedoch läuft ihr Visum in ca. 1 Woche ab Griesgrämig

hmm und was wäre wenn sie bereits in Deutschland ist ?
Sie selber hat ja durch Ihre Eltern genug Geld, wäre dann dieses Kritirium erfüllt ?
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maki
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Antwort #19 - 21.11.2006 um 16:49:48
 
Sind ihre Eltern dauerhaft in D und bereit eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?

Soviel ich weiss, müssen Visa für dauerhafte Aufenthalte bei den Botschaften im jeweiligen Land beantragt werden, also nicht von D aus möglich, die Zeit reicht sowieso nicht aus, da geht es eher um Monate als um Wochen, ganz zu schweigen von einer.

Wie gesagt, als Freundin gehts gar nicht, als Ehefrau nur wenn er Geld verdient.

Ansonsten sieht es schlecht aus Griesgrämig
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duran1
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Antwort #20 - 21.11.2006 um 17:02:48
 
Ihre Eltern sind nicht in D, Ihre Mutter hat auch erst vor kurzem ein Visa Antrag bis Dezember gemacht, jedoch noch nicht von gebrauch gemacht. Sie ist also noch in ihrem Heimatland.

Ui dann werden soviel Tränen fließen  weinend


Gäbe es noch alternativen ?

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inge
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Antwort #21 - 21.11.2006 um 17:49:57
 
Zitat:
Gäbe es noch alternativen

Nein.

Jetzt:
- Schengen-Visa werden praktisch nie verlängert (es sei denn sie springt vom Eiffelturm und bricht sich das Schlüsselbein)
- Einen Anspruch auf eine deutsche AE wird nicht entstehen.
- Sie muss zurück

Später:
Für eine Wiedereinreise muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Entweder durch eigene Mittel (zukünftiger evtl Arbeitsplatz zählt nicht!) oder durch einen Unterhaltspflichtigen. Da ihr Mann ALGII (ich denke der studiert?) bekommt, kann er nicht. Also muss jemand anders dafür sorgen. Aber nicht einfach "unterstützen", sondern sich selbst zur Zahlung VERPFLICHTEN. Das macht üblicherweise nicht jeder - das kann nämlich teuer werden, vor allem da dem Ehemann dann sein ALG2 gekürzt werden würde - wir hatten vor kurzem nämlich mal so eine Konstellation hier im Forum!
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