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Aufenthaltstitel erwerben (Gelesen: 4.408 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 21.11.2006 um 14:07:02
 
Zuerstmal muss ER natürlich genug Geld verdienen, denn ansonsten könnte sie nicht kommen.
Wenn sie dann hier ist, bekommt sie die Erlaubnis zu arbeiten, FALLS er eine Arbeitserlaubnis hat.
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 21.11.2006 um 14:08:36
 
Zitat:
Aber dazu bräuchte man doch erst ne Arbeitsgenehmigung.

...und dazu bräuchte SIE erstmal eine Aufenthaltsgenehmigung...

ER muß genügend Geld verdienen, um SIE (als seine Ehefrau) im Rahmen einer FZF (aus dem Heimatland) zu sich nach D holen zu können.

Wie du siehst, dreht sich hier alles im Kreis Zwinkernd

Mehr infos wären wirklich gut, was verdient er denn?
Als Student wahrscheinlich nicht genug, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, inklusive Krankenversicherung, ausser er hat noch genug auf der hohen Kannte.
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #17 - 21.11.2006 um 14:10:30
 
Hallo Duran,

mit genug Geld verdienen ist gemeint, daß der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann und kein Anspruch auf staatliche Unterstützung (z.B. ALGII) besteht.

Gruß

Hartmut
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duran1
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Antwort #18 - 21.11.2006 um 16:30:25
 
Er selber bezieht noch Hartz IV.

Wie ist das gemeint mit :"ausser er hat noch genug auf der hohen Kannte. "

Die Eltern der Freundin können sie ohne weiteres Finanziell unterstützen.

hmm : ok, ich roll den Tisch mal von hinten auf.
Was wäre, wenn sie bereits in Deutschland ist? Laut anruf habe ich erfahren, dass sie sich noch in Frankreich aufhällt. Jedoch läuft ihr Visum in ca. 1 Woche ab Griesgrämig

hmm und was wäre wenn sie bereits in Deutschland ist ?
Sie selber hat ja durch Ihre Eltern genug Geld, wäre dann dieses Kritirium erfüllt ?
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 21.11.2006 um 16:49:48
 
Sind ihre Eltern dauerhaft in D und bereit eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben?

Soviel ich weiss, müssen Visa für dauerhafte Aufenthalte bei den Botschaften im jeweiligen Land beantragt werden, also nicht von D aus möglich, die Zeit reicht sowieso nicht aus, da geht es eher um Monate als um Wochen, ganz zu schweigen von einer.

Wie gesagt, als Freundin gehts gar nicht, als Ehefrau nur wenn er Geld verdient.

Ansonsten sieht es schlecht aus Griesgrämig
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duran1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 21.11.2006 um 17:02:48
 
Ihre Eltern sind nicht in D, Ihre Mutter hat auch erst vor kurzem ein Visa Antrag bis Dezember gemacht, jedoch noch nicht von gebrauch gemacht. Sie ist also noch in ihrem Heimatland.

Ui dann werden soviel Tränen fließen  weinend


Gäbe es noch alternativen ?

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inge
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Antwort #21 - 21.11.2006 um 17:49:57
 
Zitat:
Gäbe es noch alternativen

Nein.

Jetzt:
- Schengen-Visa werden praktisch nie verlängert (es sei denn sie springt vom Eiffelturm und bricht sich das Schlüsselbein)
- Einen Anspruch auf eine deutsche AE wird nicht entstehen.
- Sie muss zurück

Später:
Für eine Wiedereinreise muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Entweder durch eigene Mittel (zukünftiger evtl Arbeitsplatz zählt nicht!) oder durch einen Unterhaltspflichtigen. Da ihr Mann ALGII (ich denke der studiert?) bekommt, kann er nicht. Also muss jemand anders dafür sorgen. Aber nicht einfach "unterstützen", sondern sich selbst zur Zahlung VERPFLICHTEN. Das macht üblicherweise nicht jeder - das kann nämlich teuer werden, vor allem da dem Ehemann dann sein ALG2 gekürzt werden würde - wir hatten vor kurzem nämlich mal so eine Konstellation hier im Forum!
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