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Nachzug von der Schwiegremutter (Gelesen: 1.293 mal)
mafeldi
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Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug von der Schwiegremutter
20.11.2006 um 15:28:57
 
Hallo an alle, hier ist Manfred und Rodica. Wir sind verheiratet am Standesamt in Göttingen. Jetzt Ist  mine Schwiegermutter in Rumänien sehr Krank. Welche Möglichkeiten gibt es , ihr zu helfen. Meine Frau leidet sehr unter Dieser Situation.  Ich Danke für jede Hilfe.
Grüße von Manfred + Rodica
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ronny
Platin Member
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 15:41:36
 
Hallo Manfred,

sofern sich an Eurer Einkommenssituation seit den letzten Beiträgen nichts geändert haben sollte, sähe ich eher schwarz für einen erlaubten Nachzug der Schwiegermutter.
Falls ihr jemanden hättet , der sich für die Dauer ihres Aufenthaltes zur Übernahme der Kosten des LU der Schwiegermama verpflichten würde (Siehe § 68 AufenthG ) , käme es vor dem 01.01.2007 immer noch darauf an, ob eine besondere Härte vorläge, die den Nachzug rechtfertigen könnte, siehe dazu § 36 AufenthG.

Auch nach dem 01.01.2007 müßte jemand die notwendigen Existenzmittel für die Schwiegermutter übernehmen, wobei je nach Alter die Kosten der Krankenversicherung, der schwierigste Teil sein dürften.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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