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Kind zur Mutter problem? (Gelesen: 1.838 mal)
muskan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.11.2006 um 15:02:25
 
Vater    ----            Sohn     -----         Mutter ( alle aus Indian )

Eltern  ----    lebt getrent    ----       unverheiratet

* Sohn 2005 Deutschland eingereist als Familienzusamenführung zur Vater
* 17 Jahre alt
*AE bis 2007
* besucht 10 klasse

Hi !!!
Hier die problem ist das Kind möchte mit seine Mutter Leben und die Mutter will wiesen ab er kann seine AE verlängern.


Muskan
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 15:57:50
 
muskan schrieb am 20.11.2006 um 15:02:25:
Hier die problem ist das Kind möchte mit seine Mutter Leben und die Mutter will wiesen ab er kann seine AE verlängern.


Wer hat das Sorgerecht?

Gruß, ULF
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muskan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.11.2006 um 16:08:48
 
Hi ulf !!!
Sogerrecht ist unklar aber ich denke der Vater, weil das Kind hat visum mit Familienzusamenführung zur Vater  bekommen.

Muskan
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ronny
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Antwort #3 - 20.11.2006 um 16:49:59
 
Zitat:
Wer hat das Sorgerecht?


Hi,

eigentlich irrelevant, weil ein Nachzug allenfalls auf der Grundlage vom § 36 in Frage käme. Da ist ja keine deutsche Beteiligung erkennbar Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.11.2006 um 20:22:19
 
ronny schrieb am 20.11.2006 um 16:49:59:
eigentlich irrelevant, weil ein Nachzug allenfalls auf der Grundlage vom § 36 in Frage käme. Da ist ja keine deutsche Beteiligung erkennbar Zwinkernd


Bis zur Volljährigkeit ist es nicht irrelevant. Oder soll das Kind erst nach Eintritt der Volljährigkeit umziehen?

Gruß, ULF
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.11.2006 um 20:28:13
 
irgendwie versteh ich den Sachverhalt noch nicht komplett:
lebt die Mutter in Indien und soll zu ihrem Sohn nachziehen oder lebt sie mit AE in Deutschland und der Sohn will zu ihr?
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muskan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.11.2006 um 12:16:05
 
hi!
Die Mutter lebt auch in Deutschland hat Nederlassung.

muskan
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 21.11.2006 um 13:32:28
 
Hi muskan,

wo liegt jetzt eigentlich dann das Problem. ? Wenn die Mutter das Sorgerecht haben sollte kann der Sohn bei ihr leben, wenn nicht muß er beim Vater bleiben.

Und falls es ums Bleiberecht des Sohnes gehen sollte, wäre zu fragen ob er seine AE nach § 32 AufenthG erhalten hat, wenn ja, dann gilt nachdem er 18 wird der § 34 Abs. 2 AufenthG Zwinkernd

Also wo ist das eigentliche Problem versteckt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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