Hallo,
meine Stieftochter hat seit einigen Monaten eine
AE gem. §32 Abs1 Nr. 2
AufenthG. D.h. sie ist gemeinsam mit der alleinsorgeberechtigten Mutter, die ich zwischenzeitlich geheiratet habe, nach Deutschland eingereist und zu mir gezogen, und hat zu diese, Zweck eine
AE erhalten. In wenigen Monaten wird die Tochter 18. Zu diesem Zeitpunkt wird sie noch den Integrationskurs besuchen, der vor kurzem begonnen hat. Ihre
AE läuft zum 18. Geburtstag ab, da dann ihr Pass (Kinderausweis) ungültig wird. Der neue Reisepass wurde zwar in der Botschaft beantragt, die Bearbeitung kann sich aber noch hinziehen.
Gemäß § 34 Abs. 2 und 3
AufenthG wird ihr Aufenthaltsrecht mit der Volljährigkeit ein eigenständiges, von der familiären Lebensgemeinschaft unabhängiges Recht, das verlängert werden
kann. Nach meinem Verständnis der Vorschriften hat sie aber keinen Erteilungs-Anspruch. Diese Kann-Bestimmung ist an die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gebunden. Demnach muss nach § 5
AufenthG u.a. auch der Lebensunterhalt gesichert sein. Ist diese Bedingung bereits aufgrund der Verpflichtungserklärung erfüllt, die ich vor der Einreise zur Familienzusammenführung für den Zeitraum von 5 Jahren unterschrieben hatte? Die Wahrscheinlichkeit, dass sie gleich nach dem Integrationskurs einen guten Job bekommt, schätze ich als eher gering ein. Und das Ausbildungsjahr beginnt ja auch erst wieder im Sommer. Der Übertritt in eine weiterbildende Schulen wäre ebenfalls erst im September möglich - hier könnte sie aber den Lebensunterhalt auch nicht selbst decken...
Welche Aspekte können noch einen Einfluss auf die Ermessensentscheidung des Beamten haben, wenn ich davon ausgehe, dass sie nicht kriminell wird oder sonst irgendwie negativ auffällt? Ich habe von einem Fall im Bekanntenkreis gehört, in dem die Mutter mit dem Kind kurz vor dem 18. ins Herkunftsland gefahren ist, um dort den neuen Pass zu beantragen. Daraufhin hatte das Kind nach dem Geburtstag kein Visum mehr erhalten. Wenn meine Stieftochter nun ausreisen müsste, weil der beantragte Pass noch nicht vorliegt, und die
AE dann nicht mehr erteilt werden sollte, steht meine Ehe auf dem Spiel. Schließlich ist die Tochter noch ziemlich unselbstständig, was durch den Wechsel in die neue Heimat nicht gerade erleichtert wurde, und meine Frau würde sie nie alleine "zuhause" zurücklassen.
Wer hat eigene Erfahrungen mit der Verlängerung der
AE beim Eintreten der Volljährigkeit?
Herzlichen Dank für euere Infos,
Hansi