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Volljährigkeit - Konsequenzen auf die AE (Gelesen: 7.368 mal)
Hansi
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Antwort #15 - 13.06.2007 um 20:59:57
 
Hallo!

Stand der Dinge ist aktuell:

1. Im abgelaufenen Pass hat das Konsulat mit einem Stempel bestätigt, dass wir dort vorgesprochen haben, und offensichtlich auch, dass sie dort für einen bestimmten Zeitraum registriert ist. (Der Text ist ukrainisch.)

2. Die ABH hat daraufhin eine Fiktionsbescheinigung erteilt.

3. Das Konsulat hat sich nach 8 Monaten noch immer nicht gemeldet, obwohl ursprünglich von 3 - 6 Monaten die Rede war. Eine schriftliche Anfrage blieb unbeantwortet, telefonisch wurde die Auskunft erteilt, dass es durchaus auch 12 Monate dauern könne. Erst wenn die Papiere da seien, könne sie den neuen Pass im Konsulat beantragen.

4. Den Integrationskurs hat sie mit Erfolg abgeschlossen und ein Ausbildungsplatz ab August wurde ihr mündlich zugesagt.

Meine Fragen:
1. Kann sie mit dem eigentlich abgelaufenen aber vom Konsulat abgestempelten Pass und der Fiktionsbescheinigung reisen? (Insbesondere in das Herkunftsland und wieder zurück nach Deutschland?) Bald ist sie ja ein ganzes Jahr hier, und da gibt es den Freunden in der Heimat doch einiges zu berichten...

2. Könnte sie im Falle einer solchen Reise in der Ukraine dort einen neuen Pass erhalten und gemeinsam mit der Fiktionsbescheinigung zurückkehren, oder scheidet das aus, weil die Übertragung der Bearbeitung auf das Konsulat in Deutschland beantragt ist?

Herzliche Grüße,

Hansi
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Saxonicus
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Antwort #16 - 14.06.2007 um 00:21:33
 
Hansi schrieb am 18.11.2006 um 14:23:06:
Ich habe von einem Fall im Bekanntenkreis gehört, in dem die Mutter mit dem Kind kurz vor dem 18. ins Herkunftsland gefahren ist, um dort den neuen Pass zu beantragen. Daraufhin hatte das Kind nach dem Geburtstag kein Visum mehr erhalten.


Wenn sie schon in Deutschland gelebt hat, dann hat sie doch auch eine AE und die wird doch durch einen neuen Pass nicht ungültig, wieso braucht sie denn da überhaupt ein Visum für die Rückkehr nach Deutschland ?
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Mick
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Antwort #17 - 14.06.2007 um 00:45:21
 
Saxonicus schrieb am 14.06.2007 um 00:21:33:
Wenn sie schon in Deutschland gelebt hat, dann hat sie doch auch eine AE und die wird doch durch einen neuen Pass nicht ungültig, wieso braucht sie denn da überhaupt ein Visum für die Rückkehr nach Deutschland ?

Hi,
in dem von Dir zitierten Text ging es nicht um "sie", sondern
um das Kind. Das Kind hat im Ausland einen neuen Pass er-
halten und brauchte darin ein Visum. Kann mir gut vorstellen,
dass die alte AE bis zum 18. Lebenjahr ging und das Problem
auftrat, da der Geburtstag im Heimatland stattfand.
Zur Sache an sich halte ich mich ansonsten lieber bedeckt.
Diese Hören-Sagen-Geschichten haben oft Hintergründe, die
nicht genauer bekannt gegeben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Saxonicus
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Antwort #18 - 14.06.2007 um 00:51:14
 
Mick schrieb am 14.06.2007 um 00:45:21:
Kann mir gut vorstellen,
dass die alte AE bis zum 18. Lebenjahr ging und das Problem
auftrat, da der Geburtstag im Heimatland stattfand.


Na wenn das so ist.

Zitat:
Zur Sache an sich halte ich mich ansonsten lieber bedeckt.
Diese Hören-Sagen-Geschichten haben oft Hintergründe, die
nicht genauer bekannt gegeben werden.


Da hast Du sicher recht - hörensagen.
Das war eigentlich auch mein erster Gedanke.
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Mick
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Antwort #19 - 14.06.2007 um 00:54:13
 
Hansi schrieb am 13.06.2007 um 20:59:57:
Meine Fragen:
1. Kann sie mit dem eigentlich abgelaufenen aber vom Konsulat abgestempelten Pass und der Fiktionsbescheinigung reisen? (Insbesondere in das Herkunftsland und wieder zurück nach Deutschland?) Bald ist sie ja ein ganzes Jahr hier, und da gibt es den Freunden in der Heimat doch einiges zu berichten...

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 IV reicht (dritte Ankreuzfeld,
"fortbestehend") in Verbindung mit dem Pass und der abgelaufenen
AE. Aber für eine Reise muss ein gültiger Pass vorhanden sein.
Der Stempel ist keine Verlängerung!

Zitat:
2. Könnte sie im Falle einer solchen Reise in der Ukraine dort einen neuen Pass erhalten und gemeinsam mit der Fiktionsbescheinigung zurückkehren, oder scheidet das aus, weil die Übertragung der Bearbeitung auf das Konsulat in Deutschland beantragt ist?

Es gilt das oben Gesagte bzgl. der Reise. Sie müsste einen
gültigen Pass besitzen, die abgelaufene AE und die Fiktions-
bescheinigung vorweisen können.
Ob sie in der Ukraine einen Pass erhalten kann, obwohl der
Antrag hier bearbeitet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn die Bearbeitung hier erfolgt, wird sie in der Ukraine
abgemeldet sein. Ob sich dann dort überhaupt eine zuständige
Passbehörde findet?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Hansi
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Antwort #20 - 15.06.2007 um 14:38:34
 
Danke Mick für die Antwort.

So ähnlich hatte ich das befürchtet. D. h. sie sitzt jetzt hier fest, bis sie beim Konsulat einen neuen Pass bekommen kann. Dieses zeigt sich aber wenig kooperativ und verbittet sich jede weitere Nachfrage zum Sachstand. Und auf der Homepage wird die typische Bearbeitungdauer statt mit den anfänglichen 3 - 5 mit ca. 12 Monaten angegeben. Griesgrämig

Mein nächstes Problem wird sein, das ich dem SB der ABH ja auch von 3 - 5 Monaten erzählt hatte, und die Fiktionsbescheinigung daher wohl vor dem möglichen Erhalt eines Passes ablaufen wird.


Herzliche Grüße,

Hansi
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Antwort #21 - 15.06.2007 um 14:52:35
 
Zitat:
Mein nächstes Problem wird sein, das ich dem SB der ABH ja auch von 3 - 5 Monaten erzählt hatte, und die Fiktionsbescheinigung daher wohl vor dem möglichen Erhalt eines Passes ablaufen wird.

Die Problematik der Dauer der Pasbeschaffung UA ist den ABHs i.A. bekannt. Kurz bevor die FBesch abläuft geht man dann halt wieder hin und beantragt eine neue.
Falls die ABH eine Bestätigung haben will, dass der Pass noch nicht ausgestellt werden kann, würde ich ggfs darauf hinweisen, dass das Konsulat keine weiteren Sachstandsanfragen beantworten möchte und stattdessen legst du halt einen Ausdruck der Webseite vor.
Wobei unsere ABH uns damals sagte, dass der Vorgang (Änderung Pass wegen Ehenamen) ca. 9-12 Monate dauern kann. Und ich denke mal, die meisten ABHs (evtl sogar bayrische?) sind sich im Klaren darüber, dass die UA Botschaft/Konsulat nunmal nicht gerade zu den schnellsten gehört.
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Hansi
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Antwort #22 - 16.06.2007 um 08:45:42
 
inge schrieb am 15.06.2007 um 14:52:35:
Die Problematik der Dauer der Pasbeschaffung UA ist den ABHs i.A. bekannt. Kurz bevor die FBesch abläuft geht man dann halt wieder hin und beantragt eine neue. 
So werde ich es wohl machen müssen. Auch wenn mir eine dauerhafte Lösung lieber wäre; den zusätlichen Aufwand möchte ich uns, und natürlich auch dem SB der ABH ersparen. Außerdem ist es ja wohl nur zu verständlich, dass sie vor Beginn ihrer Ausbildung brennend gerne ihre Freundinnen, Omas und Opas besuchen möchte. weinend

inge schrieb am 15.06.2007 um 14:52:35:
...legst du halt einen Ausdruck der Webseite vor.
gut gemeint, aber den entsprechenden Text finde ich nur in ukrainisch. Und das spricht mein SB bei der ABH nicht. Auf den deutschen Seiten gibt´s offensichtlich nur Infos für Deutsche über die Ukraine... Beglaubigte Übersetzung von zwei Seiten Text, die meine Dolmetscherin bisher noch nicht im Computer hat -  das kostet natürlich extra.


Herzlichen Dank für deine Infos,

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Antwort #23 - 09.07.2007 um 08:16:11
 
Hallo!

Im Rahmen des o.g. Registrierungsverfahrens liegt nun die Aufforderung vor, die Inlandspässe beim Konsulat abzugeben, sodass die Abmeldung beim bisherigen Passamt erfolgen kann.

Hat jemand Erfahrung, wie lange es "üblicherweise" dauert, bis man dann beim ukrainischen Konsulat den neuen Reisepass beantragen und erhalten kann? Eigentlich wollte meine Stieftochter in 3 Wochen zu den Großeltern fahren, bevor sie danach ihren neuen Arbeitsplatz in Deutschland antritt. Wenn der Inlandspass aber erst an die Passstelle in der UA geschickt werden muss, und dann irgendwann von dort eine Bestätigung zurück kommt, werden diese 3 Wochen wohl kaum reichen???  Oder hat jemand andere Erfahrung gemacht?

Auf den letzten Tag ankommen lassen können wir es aber auch nicht. Denn die Stornierung der Reise ist auch nicht gerade billig.

Herzliche Grüße,

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Antwort #24 - 09.07.2007 um 08:24:33
 
Zitat:
Hat jemand Erfahrung, wie lange es "üblicherweise" dauert

Grundsätzlich gibt es (jedenfalls war das 2002 in der Botschaft Berlin noch möglich) die Möglichkeit, eine Express-Bearbeitung des Passes zu erhalten. Abgeben aller Papiere am Morgen, Abholung Pass am Nachmittag (Express-Gebühr = normale Passgebühr * 2). Für die Botschaft reicht nämlich normalerweise, dass die Registrierung begonnen wurde. Der Abschluss der Reg. dauert wohl 9-18 Monate.
Ob dieses Verfahren auch bei der Tochter möglich ist ... k.A.!
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