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Ehe (Gelesen: 4.677 mal)
Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.11.2006 um 12:29:07
 
Ich hatte hier schon mal  geschrieben , aber eine ausfröhliche Antwort habe ich nicht  bekommen ..Es ist genau so wie bei der Asb(Ausländerbehörde) Egentlich Gesetze ja nicht so viel aber man definiert so viel ...

Ich bin ein Türkischer  Staatsangehörige und lebe seit fast 14 Jahre in Deutschland  mit unterbrochung  .. aber seit 2000 lebe ich hier und Arbeite ohne
Unterbrochung davon  3 Jahre bei selben Arbeitsgeber !
Ich war zweichen 2000 bis 2006 verheiratet mit  eine Deutsche ( war auch keine Scheinehe)  Naja irgendwann haben die leiebe nettemitarbeiter von asb hatten mal langeweile und haben uns besucht  ich war am arbeiten und meine frau hat das auch die nette mitarbeitern von asb. gesagt (Obwohl die Keinedurchsuchungsbefehl hatten )
Naja verdacht auf Scheinehe anhaltspunkt : Ich war zwichendurch in der Türkei und bin illegal hier her eingereist gebe zu musste ich es machen sonnst warte zeiten war so lange und meine exfrau hatte kein job .. sie war ja selbständig  .. daher konnte sie leider keine einkommennachweiss beweisen ..
jetz seit 2jahre und genau 3 mon .lebe ich mit eine Duldung .. natürlich inzwichen sind wir beim Verwaltungsgericht gelandet ud die haben ja nie zeit  habe 2 jahre gewartet dass die mich zum anhörung rufen  umsonnst! jetz sind wir bei Bezirksregierung da warte ich auch noch  etwas .. frage  was ist mit Ankara abkommen zwichen Tr un deutschland Assoiiezierungsgesetz? Und was ist eigentlich wenn mann 1 jahr bei selben arbeitsgeber arbeitet ? bekommt man nicht automatisch Ae?
wer kann mir dabei helfen was soll ich machen ? damit ich es beschleunige ?

ich danke euch!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.11.2006 um 12:44:00
 
Etwas schwer zu lesen ...

Zitat:
aber seit 2000 lebe ich hier und Arbeite ohne  
Unterbrochung davon  3 Jahre bei selben Arbeitsgeber !
[...]
Ich war zwichendurch in der Türkei und bin illegal hier her eingereist gebe zu musste ich es machen sonnst warte zeiten war so lange

Erstens: Man MUSS überhaupt nicht illegal einreisen. Wer meint, das tun zu müssen und dann rumjammert, hat wenig Verständnis zu erwarten.

Definier mal "zwischendurch", bitte. D.h. von wann bis wann warst du in der Türkei?
Bist du "nur so" in die Türlei gegangen oder wurdest du abgeschoben/ausgewiesen.

Zitat:
frage  was ist mit Ankara abkommen zwichen Tr un deutschland Assoiiezierungsgesetz?

Ist hauptsächlich für die interessant, die nicht gegen Gesetze verstossen. Deswegen bietet das zwar einen gewissen Schutz, aber man kann halt nicht einerseits das Gesetz brechen und dann andererseits die entsprechenden Vorteil geniessen.

Zitat:
meine exfrau hatte kein job .. sie war ja selbständig  .. daher konnte sie leider keine einkommennachweiss beweisen ..

Ich mag mich irren, aber üblicherweise schreibt man als Selbständiger Rechnungen, zahlt Steuern, etc. Und wenn es um eine Verpflichtungserklärung geht, dann wäre die ja eh uninteressant, da bei deutsch-vh nicht erforderlich.

Um's noch mal zusammenzufassen:
- Wann bist du das letzte aus der BRD ausgereist und warum?
- Wann hast du geheiratet (vor oder nach Einreise)
- Gibt's noch irgendwas an sachdienlichen Informationen (Verurteilungen, Haftstrafen etc?)

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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.11.2006 um 15:25:03
 
A) bin ich nicht abgeschoben worden ! weil ich hier student war

B) Das ist ja das Problem meine ex hatte ja leider kein Buchführung geführt, daher haben wir auchalle steuern nach schätzungsweise Bezahlt


Ich habe noch eine Frage was ist denn eigentlich mit heutegem Gesetzt?
Allle geduldeter die aien Arbeit haben bekommen normale Aufenthalt? berueht es mich auch ?


Danke Inge
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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.11.2006 um 15:26:53
 
ich war vom 23.sept.2000 bis  juni 2006 verheiratet davon allerdings 1 jahr trennungs jahr
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inge
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Antwort #4 - 17.11.2006 um 15:59:13
 
Zitat:
Allle geduldeter die aien Arbeit haben bekommen normale Aufenthalt?

Na SOOO einfach wird das auch nicht ...

Leider ist die Situation immer noch unklar.

2000 hast du geheiratet
200x bist du in die Türkei, wo du ein Jahr geblieben bist?
200y bist du illegal wieder zurück? Illegal weil mehr als 6 Monate im Ausland und AE erloschen?
2005 habt ihr euch getrennt
2006 war dann Scheidung?

Ich verstehe auch nicht, warum das Einkommen deiner Frau überhaupt von Belang gewesen sein soll. Wenn du verheiratet bist (deutsch), spielt das Einkommen keine Rolle bei der Visumsvergabe/AE.

Wäre also vielleicht nicht schlecht wenn du mal ein paar mehr Details bringst, denn deine Situation ist nicht wirklich nachvollziehbar (für mich jedenfalls).
Wäre vielleicht auch ganz hilfreich, wenn du mitteilst, warum du immer noch "geduldet" und nicht abgeschoben wirst.

Noch mal zum neuen Gesetz: Das ist für die, die langjährig in D sind UND AN IHRER SITUATION NICHT SELBST SCHULD.
Das "nicht selbstverschuldet" wird bei dir dann wohl eher nicht zutreffen. Evtl. bekommst du aber ja auch einen Aufenthalt nach den aktuellen Gesetzen. Das hängt dann davon ab, was momentan überhaupt das Problem ist.
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Antwort #5 - 17.11.2006 um 16:15:12
 
Binn 1999 in die Türkei abgereist  märz. Konnte aber nicht da

Zurückgekommen bin ich 2000  Juni anfang Juni

was heisst den n warum bin ich nicht in die Türkei abgeschoben worden bin bitte ?
wie ich auch oben geschrieben habe , wir sind  erstmal bei der Verwaltungsgericht gelandet   ... der zeit habe ich so eine Duldung Auszetzung der Abschiebubg ! Aber  wieder was neues  wir sind  im Moment Bezierksregierung was heisst es für mich ?
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Antwort #6 - 17.11.2006 um 16:22:19
 
Nasevoll,

Zitat:
Zurückgekommen bin ich 2000  Juni anfang Juni

war das die illegale einreise?
Zitat:
seit 2000 lebe ich hier und Arbeite ohne 
Unterbrochung davon  3 Jahre bei selben Arbeitsgeber !

war das während du dich illegal hier aufgehalten hast?

Solltest versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern, keiner kann dir helfen wenn keiner versteht was genau wann  passiert ist...

So in dieser art wäre gut:
märz 1999 - juni 2000 türkei
juni 2000 - .....

dazu hinschreiben wann du illegal eingereist bist, etc
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.11.2006 um 16:23:30
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:15:12:
Binn 1999 in die Türkei abgereist  märz. Konnte aber nicht da

Zurückgekommen bin ich 2000  Juni anfang Juni


Schlecht, da warst Du zu lange weg. Seitdem habt Ihr es nicht geschafft, eine Aufenthaltserlaubnis durchzusetzen, eben wegen des zu langen Türkeiaufenthaltes ohne erneutes Visumverfahren?

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 17.11.2006 um 16:26:23
 
Illegal binich eingereist 2000 juni  nein nach der heirat hab ich ja nach Auslg §23
abs 1 habe ich meine normale aufenthalt bekommen und 17 januar 2001 unbefristete Arbeitserlaubnis  ab 17 januar  2001 bis 2004 habe ich bei selben Arbeitsgeber gearbeitet das meine ich
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inge
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Antwort #9 - 17.11.2006 um 16:28:33
 
Sorry, es wird immer konfuser.
Wieso hast du nach der Heirat 23.1 (Humanitär) bekommen, statt 28 (Ehegatte von Deutscher)?
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Antwort #10 - 17.11.2006 um 16:31:51
 
Inge ich hab nochmal nach geschaut  da steht genau §23 Abs.1.Nr 1 AuslG

wenn ih es wusste warum die es mir so gegeben haben
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.11.2006 um 16:37:40
 
Zitat:
Wieso hast du nach der Heirat 23.1 (Humanitär) bekommen, statt 28 (Ehegatte von Deutscher)?


Hi inge,
die AE dürfte nach altem Recht erteilt worden sein. § 23 AuslG entsprach dem heutigen § 28 AufenthG, soweit dürfte das passen, aber den Rest versteh ich auch nicht Zwinkernd

@ Nasevoll
befolge bitte den rat von inge und schreibe mal chronologisch auf, wann du wo warst und von wann bis wann du eine  AE/ eine Duldung hattest. Ist zwischenzeitlich die Verlängerung der AE abgelehnt worden? Oder ist die AE zurückgenommen/widerrufen worden? Wurdest du ausgewiesen?

du schreibst, dass du von 2001-2004 bei einem Arbeitgeber gearbeitet hast, welchen Aufenthalt hattest du da? hast du seitdem (erlaubt) gearbeitet? welche Auflage steht auf deiner Duldung?
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Nasevoll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 17.11.2006 um 16:45:16
 
Hi Sunny und Inge nochmal von vorne

ich war 1992 -1999 März  als student  in BDR

1999 März in  die Türkei  geflogen

2000: in die BDR eingereist illegal

2000: 23.sep  Geheiratet

2001 17 Januar Arbeitserlaubnis bekommen udn angefangen zu Arbeiten

2001  aufenthalt normal

2002  aufenthalt normal

2003  "                "

2004 Besuch von der Ausländerbehörde

2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )
seit 2005 März bis heute habe ich Duldung

Aussetzung der Abscheibung

Reicht es ?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.11.2006 um 17:00:10
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:45:16:
2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )

Reicht es ?


fast Zwinkernd

ist die Verlängerung der AE abgelehnt worden oder ist die AE zurückgenommen worden? ist in dem Bescheid eine Ausweisung verfügt worden?
wie weit ist das Klageverfahren? VG oder OVG? ist die Erwerbstätigkeit im Rahmen des Klageverfahrens vorgebracht worden? arbeitest du noch bei dem Arbeitgeber?
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inge
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Antwort #14 - 17.11.2006 um 17:00:30
 
Ok, also vermutet die ABH, dass du niemals "wirklich" mit deiner Frau zusammengelebt hast.
Als die ABH "zu Besuch" kam und du "arbeiten" warst, warst du da in derselben Stadt, oder hattest du auswärts eine Wohnung?
Irgendwas muss vorgefallen sein, denn Ermittlungen wegen Scheinehe werden eher zu Beginn, aber nicht nach 5 Jahren durchgeführt. Kannst du dir vorstellen, was das gewesen sein könnte?

Zum Thema Bleiberecht, TR Abkommen etc: Wenn das Gericht ebenfalls zum Schluss kommt, dass es eine Scheinehe war, dann wirst du wieder in die Türkei müssen. Du wärest dann nämlich die ganze Zeit hier illegal gewesen und nur ein ganz "normaler Betrüger", aber niemand der irgendwelche Rechte erworben hat (ist sowas wie ein Rechtsgrundsatz).
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Antwort #15 - 17.11.2006 um 17:00:34
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:45:16:
Hi Sunny und Inge nochmal von vorne

ich war 1992 -1999 März  als student  in BDR

1999 März in  die Türkei  geflogen

2000: in die BDR eingereist illegal

2000: 23.sep  Geheiratet

2001 17 Januar Arbeitserlaubnis bekommen udn angefangen zu Arbeiten

2001  aufenthalt normal

2002  aufenthalt normal

2003  "                "

2004 Besuch von der Ausländerbehörde

2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )
seit 2005 März bis heute habe ich Duldung

Aussetzung der Abscheibung

Noch eine Frage : Ich habe seit paar jahre eine freundin die kmmt aus Bulgarien  (sie ist als stuentin hier )
was ist wenn ich sie heirate ? bekommt sie denn ab 2007 eu aufenthalt?

sie lebt seit 7 jahren hier
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.11.2006 um 17:01:44
 
Nasevoll schrieb am 17.11.2006 um 16:45:16:
               "

2004 Besuch von der Ausländerbehörde

2004 bis 2005  aufenthalt ( Entscheidung  über aufenthalt )
seit 2005 März bis heute habe ich Duldung

Aussetzung der Abscheibung


Was schrieb denn die Behörde?

Gruß, ULF
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Antwort #17 - 17.11.2006 um 17:13:22
 
@ Sunny ;

AE zurück genemmone worden Klageverfahren steht wie 1 da Zwinkernd keine fortschritt
ich Arbeite nicht mehr bei selben Arbeitsgeber mehr aber bin ich ununterbrochen gearbeitet das heisst Erwerbstätigkeit hab ich nur ich darf mich nicht selbständig machen..

@Inge

Natürlich die wollen es ja anfechten nach BGb § 118 oder 108 abs 1 usw..

ich hab ja BWl studiert daher weiss ich dass , das jede Scheingeschäft anfechtbar  das ist ja alles gut  und schön aber ...

Die müssen doch irgendwas in der HAND HABEN DAS HABEN DIE JA NICHT !
Ich habe ja durch mein Anwalt Atien ansicht verlangt und da steht nix gar nicht  nur dass die beide Angestellte (Nicht mal Beamten) hatten geschrieben dass wir keine Bilder zu hause hatten ... wirr waren ja beim umzug und alle Bilder waren im kartons ... Meine exfrau hat auch die gesagt wenn  Sie möchten kann ich auspacken  wurde aber angebot abgelehnt
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Antwort #18 - 17.11.2006 um 17:26:57
 
@Sunny

Ja wurde abgelehnt aber ich dürfte immer arbeiten heisst Erwerbstätigkeit ist vorhanden  aber ich darf mich nicht selbständig machen.
Ich arbeite nicht mehr bei selben Arbeitsgeber 

Klageverfahren steht läuft nichts mehr 

ich bin ja jetz beim Bezirksregierung ...



@Inge

Natürlich Inge

Jede Scheingeschäft nach BGB §108 Abs 1 und §118 anfechtbar !

aber ..

Das war ja keine scheinehe  und die haben ja nichts in der Hand ..Ich hab ja durch mein Anwalt Aktenansicht verlangt das steht auch nicht ... da steht nur verdacht auf Scheinehe !

wie kann man nachhinein nach 5 jahren es beweisen ob es eine Scheinehe war oder nicht ?

meine Frau hat denen auch gescagt wo ich arbeite und die waren auch bei mir wo ich gearbeitet hab
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Antwort #19 - 17.11.2006 um 17:31:46
 
Hmm BGB 108 = Vertragsabschluss ohne Einwilligung (Minderjährige). Wie alt war denn deine "Frau" ...

Zitat:
Ich habe ja durch mein Anwalt Atien ansicht verlangt

Steht denn nicht drin, warum sie ursprünglich überhaupt die Ermittlungen aufgenommen haben? So aus Jux und Dollerei kommen die nach so langer "Ehe" ja eigentlich nicht mehr vorbei.

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Antwort #20 - 17.11.2006 um 17:46:08
 
meine Frau ist auch so alt wie ich (37).. ne da steht verdacht auf scheiehe .. wir haben den auch vorgeschlagen getrennt befragung   ne erst haben die ja gesagt danch nein


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Antwort #21 - 17.11.2006 um 17:58:32
 
Bisher ist das Ganze zu konfus, um es vernünftig beurteilen zu können...

Wir haben

- eine illegale Einreise,
- eine (noch nicht bestandskräftige) Rücknahme einer AE nach § 28 AufenthG
- die nicht geklärte Frage , ob drei volle Jahre ordnungsgeäße Beschäftigung beim selben Arbeitnehmer vorliegen.

Da tue ich mich schwer, eine positive Antwort zu der Frage :

Ist Art. 6 Abs. 1 (zweite Alternative) ARB 1/ 80 überhaupt erfüllt

zu geben, sorry.

@nasevoll auch noch ein

[hint]Diese Taste www.info4alien.de/yabbfiles/Buttons/German/alertmod.pngdient nur dazu, Moderatoren oder das Team auf Verstöße oder ähnliche Umstände hinzuesen. Sie dient nicht der Fragestellung für Einzelfälle, dazu ist das Board da. Bitte zukünftig beachten, danke Zwinkernd[/hint]

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Antwort #22 - 17.11.2006 um 18:14:57
 
ronny schrieb am 17.11.2006 um 17:58:32:
Wir haben

- eine illegale Einreise,


Ist die noch ausschlaggebend, nachdem eine AE erteilt wurde?

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Antwort #23 - 17.11.2006 um 18:24:50
 
ulf schrieb am 17.11.2006 um 18:14:57:
Ist die noch ausschlaggebend, nachdem eine AE erteilt wurde?




Zum Zeitpunkt als die AE erteilt wurde ja , weil diese eigentlich nicht hätte erteilt werden dürfen Zwinkernd

Grüße
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