Hoi,
silkedoris schrieb am 16.11.2006 um 21:56:49:Hallo, ich bitte um Hilfe, habe aber viele Fragen.Finde mich in dem Dschungel hier nicht ganz zurecht und da ich soviele unterschiedliche Fragen habe, weiß ich auch nicht wohin damit, also Sorry.
da es ja letztlich um Familienzusammenführung geht, habe
ich es hierher verschoben.
Zitat:1.Frage: Muss Sie, wenn beide der Scheidung zustimmen, trotzdem bei der Scheidung in der Türkei persönlich anwesend sein (Papiere zwecks Zustimmung... hat sie ihm geschickt)?
Ned meine Baustelle.
Zitat:2.Frage:Können wir kurz nach der Scheidung ohne Probleme (Im Januar geplant) heiraten?(Wegen der erforderl.Papiere mache ich mich selber schlau)
Sehe da kein Problem, wenn die Papiere stimmen.
Zitat:3.Frage: Wir möchten dann (nachdem und ein Touristenvisum bereits abgelehnt wurde) ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen mit Aufenthaltserlaubnis.Können wir damit Probleme bekommen?Wie kann ich die umgehen?
Sehe nach Deiner Schilderung keine Probleme.
Zitat:4.Frage:Besteht die Möglichkeit für ihn, da er sehr computererfahren ist und auch sehr gut deutsch kann) eine Ausbildung in der IT-Branche zu machen?Was wäre dazu erforderlich?
Wenn Ihr vh seid und er hier die
AE hat, wird er jede
Erwerbstätigkeit ausüben dürfen.
Zitat:5.Frage:Falls ihr mir, zwecks Zeitmangel oder auch weil das Ganze sehr kompliziert ist (1000000mal Sorry) einen Anwalt in meiner Nähe (Passau) nennen, der mir weiterhelfen kann und wären die Kosten für solchen sehr hoch?
Warum einen Anwalt? Ist die Story nicht komplett?
An die Userschaft: Bitte keine Anwaltsempfehlung
öffentlich im Board.