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Visum fuer Freund (Gelesen: 3.805 mal)
Jenny
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.11.2006 um 20:36:52
 
Hallo,

in meiner Frage geht es zwar nicht genau um Eheschliessung, aber ich habe keinen anderen passenden Ort gefunden.
Ich bin Deutsche und im Moment in Argentinien und habe einen Freund hier (Argentinier).
Mitte naechsten Jahres moechten wir gerne beide nach Deutschland und er moechte eben mit mir da bleiben. Da wir noch recht jung sind und noch nicht allzu lange zusammen (ein halbes Jahr) moechten wir nicht heiraten. Gibt es trotzdem eine Moeglichkeit, dass er laenger als drei Monate (Touristenvisum)bleiben kann?
Ich weiss von einer Freundin (Schwedin), dass sie mit ihrem Freund (auch Argentinier) bei der schwedischen Botschaft ein Interview gemacht hat, dass beweist, dass sie wirklich ein Paar sind und er hat eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, die er immer wieder erneuern kann, wenn sie beweisen, dass sie immer noch ein Paar sind.
Gibt es so etwas fuer Deutschland?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.11.2006 um 20:48:47
 
Nein, gibt es nicht.

Möglich wäre ein einjähriger Sprachkurs. Wobei Lebensunbterhalt
durch dich (incl. KV) gesichert sein müsste.
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #2 - 14.11.2006 um 21:09:31
 
Je nach Vorbildung käme auch Studium,
Master- oder Aufbaustudium oder gar Promotionsstudium etc. in Frage.
Theoretische Möglichkeiten gibt es einige.

Was macht Dein Freund denn beruflich? Student?

Was auch immer beantragt wird es sollte zu seiner Lebensplanung und zum Background passen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.11.2006 um 23:54:56
 
Jenny schrieb am 14.11.2006 um 20:36:52:
Gibt es trotzdem eine Moeglichkeit, dass er laenger als drei Monate (Touristenvisum)bleiben kann?
By the way, als Argentinier braucht er für Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten im Halbjahr kein Visum.

Abu
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Jenny
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.11.2006 um 18:49:08
 
Hallo,
vielen Dank fuer eure Antworten.
Mein Freund studiert Psychologie hier in Buenos Aires. Das Problem ist, dass er kein deutsch spricht (ausser der paar Kleinigkeiten, die ich ihm beigebracht habe), das heisst studieren kann er nicht in Deutschland. Ein Sprachkurs waere natuerlich eine Moeglichkeit. Allerdings haben wir beide keine besonders grossen finanziellen Moeglichkeiten.
Er wuerde, um nach Deutschland zu gehen, sein Studium hier unterbrechen und es zu einem spaeteren Zeitpunkt fortsetzen. Es fehlt ihm eigentlich nicht mehr viel, etwa eineinhalb Jahre nach dem Zeitpunkt, wenn ich nach Deutschland zurueckkehre, aber eineinhalb Jahre auseinander sein... Das wollen wir beide nicht, das ist ziemlich lange.
Wenn er also einen einjaehrigen Sprachkurs machen wuerde, gaebe es eine Moeglichkeit, dass er danach in Deutschland bleiben koennte? Auch wenn es wieder nur fuer begrenzte Zeit ist. Und weiss jemand, wie teuer so ein Sprachkurs in etwa waere?
Und die Sicherung des Lebensunterhaltes durch mich, wie waere das? Ich muesste eine Lohnabrechnung vorlegen, um zu beweisen, dass ich ihm den Lebensunterhalt bezahlen kann, nicht? Das Problem ist, dass ich in Deutschland auch studiere, das heisst, viel Geld werde ich nicht haben...

Jenny
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 17:32:53
 
Zitat:
Wenn er also einen einjaehrigen Sprachkurs machen wuerde, gaebe es eine Moeglichkeit, dass er danach in Deutschland bleiben koennte?

Ja. Heirat, Kind oder Studium. "Lebensabschnittsgefährte einer Deutschen" wird nicht reichen. Theoretisch kann er auch einen Aufenthalt zur Aufnahme einer Beschäftigung oder als Selbständiger erhalten. Praktisch bekommt er den aber nicht (nein, bekommt er nicht!)

Zitat:
Auch wenn es wieder nur fuer begrenzte Zeit ist. Und weiss jemand, wie teuer so ein Sprachkurs in etwa waere?

Nachweis von ca. 620,- Euro PRO Monat (für Lebensunterhalt, in etwa wie BAFÖG-Satz) und die Sprachkurse sind nicht ganz billig. Meistens wird ein Konto mit den entsprechenden Mitteln verlangt, von dem pro Monat nur 1/12 abgehoben werden darf.

Zitat:
Und die Sicherung des Lebensunterhaltes durch mich, wie waere das? Ich muesste eine Lohnabrechnung vorlegen, um zu beweisen, dass ich ihm den Lebensunterhalt bezahlen kann, nicht?

Im Zweifelsfall müsstest du eine Verpflichtungserklärung abgeben in der du dich verpflichtest (!!) ihn zu unterhalten. Dazu benötigst du natürlich das entsprechende Einkommen und als Student (du) dürfte es da eher mau aussehen.

Zusammenfassung: Die Chancen, dass ihr zusammen in D leben könnt sind gering bis nicht-vorhanden.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 17:47:15
 
Schengenweit gültige Krankenversicherung ned zu vergessen was den Bedarf LU zusätzlich nach oben treibt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Jenny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 17.11.2006 um 18:31:59
 
Hallo,
wiederum danke fuer eure Hilfe.
Wir sind im Moment schon mehr oder weniger einen Plan am formen, da wir entschlossen sind, dass uns Behoerden nicht davon abhalten werden, zusammenzusein.
Im Moment sieht es so aus, dass er fuer einen einjaehrigen Sprachkurs nach Deutschland gehen wuerde. Ich habe mich informiert, gibt´s schon fuer 100 Euro im Monat (bei 16 Wochenstunden). Gibt es fuer die Sprachkurse irgendwelche Auflagen? Soundsoviele Wochenstunden, nur bestimmte Institute...
Und danach halt studieren.
Koennte sich fuer seinen Lebensunterhalt z.B. mein Vater verpflichten (ob er´s macht, ist noch die andere Frage), aber waere das theoretisch moeglich? (Da er recht gut verdient).
Wenn er also mit diesem Plan in Deutschland einreist, was muss er denn vorher beantragen? Ich moechte nur ungern mit ihm unvorbereitet zur deutschen Botschaft gehen, in der Hoffnung, dass die das schon zu seinem Besten machen werden...
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Jenny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 17.11.2006 um 18:33:22
 
Ah, und eine Arbeitserlaubnis, wie ist das? Das waere noch mal ein ganz anderes Verfahren, oder? Waere natuerlich super, wenn er eine bekommen koennte...
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Einbeck
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Antwort #9 - 17.11.2006 um 18:52:19
 
Sprachkurs und Arbeit geht nicht.
Für Arbeit braucht man im allgemeinen eine Arbeitserlaubnis, die während eines Sprachkursaufenthaltes nicht geht.
Studenten dürfen nebenbei in Semesterferien, max. 90 Tage pro Jahr arbeiten.
Sprachkurs mindest. 18 Wochenstunden Unterricht.

Warum macht er nicht erst sein Studium zu Ende?
Nach Sprachkurs muss er normalerweise Deutschland verlassen.
Sollte Rückkehrbereitschaft angezweifelt werden, kann Visa abgelehnt werden.

Ein Sprachkurs (kein Anspruch Ermessen) sollte zum Background und zur Lebensplanung passen, da kann man dumm nachfragen wenn jemand kurz zur Ende des Studiums "grundlos" 1 Jahr zum Sprachkurs nach Deutschland will.
Kann er Englisch? In Deutschland werde auch Studiengänge in Englisch angeboten, evtl auch mit argent. Studium vereinbar oder gar nützlich für argent. Studium.
Mall beim DAAD erkundigt?
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Jenny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.11.2006 um 19:07:22
 
Hallo,

also stimmt es nicht, dass man an einen Sprachkurs das Studium anschliessen kann, wie mir das geschrieben wurde?

inge schrieb am 16.11.2006 um 17:32:53:
Ja. Heirat, Kind oder Studium. "Lebensabschnittsgefährte einer Deutschen" wird nicht reichen.


Aber wie kann man denn dann in Deutschland studieren? Man muss also vorher deutsch lernen?
Sein englisch ist eher mittlemaessig, mit ein bisschen Uebung koennte das aber gut werden. Aber auf der Internetseite der Uni Berlin wird mir gesagt, dass ein auslaendischer Student deutsch sprechen muss, um ueberhaupt zugelassen zu werden.

Und: Neugierde auf fremde Kulturen zaehlt nicht als Grund fuer ein Auslandsstudium? Was fuer andere Gruende gibt es denn dafuer?

Werde jetzt mal beim Daad nachschauen.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 17.11.2006 um 20:06:49
 
Jenny schrieb am 17.11.2006 um 19:07:22:
Hallo,

also stimmt es nicht, dass man an einen Sprachkurs das Studium anschliessen kann, wie mir das geschrieben wurde?


Doch es stimmt. Dann richtet sich die Erteilung der AE nach § 16 Abs.1 AufenthG.

(1) Einem Ausländer kann zum Zweck der Studienbewerbung und des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung einschließlich der studienvorbereitenden Maßnahmen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis bei studienvorbereitenden Maßnahmen soll zwei Jahre nicht überschreiten; im Falle des Studiums wird sie für zwei Jahre erteilt und kann um jeweils bis zu weiteren zwei Jahren verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. Die Aufenthaltsdauer als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.

Wenn im Anschluss an den Deutschkurs kein Studium absolviert werden soll, richtet sich die Erteilung nach § 16 Abs.5 AufenthG

(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch erteilt werden.

Man sollte sich also schon bei der Visabeantragung sicher sein, was man möchte. Wobei man Einbecks Frage , warum er nicht zunächst sein Studium im Heimatland beendet, nicht vergessen sollte.

Und natürlich kann sich auch Dein Vater verpflichten, wenn er denn möchte und sein Einkommen ausreichend ist.

Gruß, J.  Zwinkernd

P.S. Ich rege das Verschieben um zwei Etagen nach unten an. Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Einbeck
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Antwort #12 - 17.11.2006 um 20:15:49
 
@janey
Danke fuer die Klarstellung.
Es ist wichtig das richtige Visum zu beantragen.
Rein fuer Sprachkurs.
oder Sprachkurs mit ernsthaften Studienabsichten.
Bitte bei Visabeantragung genau angeben.
Die meisten reden beim Sprachkurs vom reinen Sprachkurs
nach 16 Abs. 5
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Jenny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 20.11.2006 um 15:27:02
 
Okay, vielen Dank an alle, ich denke ich habe nun genug Infornationen. Wir werden also einen solchen Antrag stellen mit den studienvorbereitenden Massnahmen und anschliessendem Studium. Nur noch eine Kleinigkeit: Das Institut, wo er den Sprachkurs macht, muss das bestimmte Voraussetzungen erfuellen?
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Jenny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 22.11.2006 um 19:17:39
 
Hallo,

es sind uns jetzt doch och Zweifel aufgekommen, weil mir hier mehrfach gesagt wurde, dass man uns in der Botschaft fragen wird, warum er denn so kurz vor Studienende nach Deutschland auf eine deutsche Uni wechseln will. Was sagt man denn da am Besten? Im Prinzip ist es ja so, dass wir halt zusammen bleiben moechten und deshalb macht er das. Gilt das als Grund? Oder wird das eher negativ angesehen?
Was waere denn ein fuer die Botschaft ausreichender Grund?
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