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Vorbereitung Eheschließung und FZF (Gelesen: 2.267 mal)
Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.11.2006 um 19:49:17
 
Hallo
Bei uns steht Anfang nächsten Jahres die Eheschließung in Nigeria an und anschliessend häten wir gern (endlich) das Visum zur FZF.
Damit es diesmal wirklich klappt, möchte ich mich besser vorbereiten als beim letzten Mal.
Viele Dinge weiß ich schon (welche Papiere wir brauchen, wie der Vorgang bei einem Visum zur FZF ist usw.)
Jetzt habe ich aber große Angst, dass es diesmal wieder schief geht.
Wie kann ich Scheinehevorwürfen schon vorher entgegenwirken (Telefonrechnung werde ich noch vor Abflug der ABH vorlegen und auch in Kopie mitnehmen, genauso wie gemeinsame Fotos)
Kann ich auf einen anderen Sachbearbeiter in der Deutschen Botschaft bestehen?
Gibt es eine Stelle in Deutschland an die ich mich wenden kann, damit ich hier sozusagen "Verbündete" habe, die auch positiv auf die Entscheidung einwirken können?
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schnucki
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Antwort #1 - 15.11.2006 um 09:11:05
 
Ich verstehe nicht ganz..... Augenrollen
Wart ihr schon mal verheiratet oder habt ihr schon einmal das visum beantragt? hä?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.11.2006 um 09:38:52
 
Malo schrieb am 14.11.2006 um 19:49:17:
Damit es diesmal wirklich klappt, möchte ich mich besser vorbereiten als beim letzten Mal.
Vielleicht solltest Du Deinen alten Thread mit der Vorgeschichte noch mal hervorkramen bzw. die Vorgeschichte noch einmal kurz zusammenfassen.

Abu
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alinab311
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.11.2006 um 12:02:13
 
Hallo,

ich kann nur sagen, dass die Vorbereitung bei der ABH wirklich sehr wichtig ist. Alle Papiere, die wichtig sein können, also Informationen über Dich und deinen Partner, "Beweisstücke" gegen eine Scheinehe, eine persönliche schriftliche Erklärung, Schilderung der Umstände... ich würde alles einreichen, damit die ABH schon vorher Bescheid weiß.

Viel Glück
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.11.2006 um 17:38:15
 
Also ich probiers mal mit einer Kurzfassung, der letzte Beitrag ist schon eine ganze Weile her:
1. habe ich meinen Mann kennengelernt und mich verliebt
2. bin ich (sind wir) sehr blauäugig an die Sache herangegangen und haben einfach das gemacht, was uns von anderen, die den Weg schon hinter sich haben, empfohlen wurde [hätte ich das Forum schon gekannt und gewusst wie der Hase läuft, hätte ich alles von Anfang an in andere Bahnen gelenkt]
3. sind wir 2004 nach Stockholm gefahren und haben dort geheiratet
4. sind wir zur ABH und mein Mann ist freiwillig ausgereist, um ein visum zur FZF zu beantragen, denn sein Visum war bereits abgelaufen
5. wurde bei Überprüfung durch den Vertrauensanwalt festgestellt, dass seine Vorehe nicht rechtsgültig geschieden war, dadurch unsere Eheschliessung in Stockholm nicht rechtsgültig zustande kam.
6. Wurde uns von der Botschaft angetragen, eine erneute Scheidung zu vollziehen und ein weiteres Mal zu heiraten.
6. Das Scheidungsverfahren läuft nun seit Anfang 06 und kommt (hoffentlich) am 01.12.07 endlich zu einem rechtsgültigen Ende


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Janey
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Antwort #5 - 15.11.2006 um 18:12:28
 
Malo schrieb am 15.11.2006 um 17:38:15:
6. Das Scheidungsverfahren läuft nun seit Anfang 06 und kommt (hoffentlich) am 01.12.07 endlich zu einem rechtsgültigen Ende


Du meinst vermutlich 2006, da sonst die sonst die Eheschließung Anfang nächsten Jahres wieder (wie 2004 in Stockholm) nicht rechtsgültig wäre.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 15:12:06
 
Ja, Janey hast recht, manchmal sind meine Finger schneller als mein Kopf!
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Saxonicus
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Antwort #7 - 16.11.2006 um 22:12:46
 
Wie kannst Du denn "endlich" eine Familienzusammenführung erwarten, wenn Ihr noch nicht rechtmäßig verheiratet seid ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.11.2006 um 22:17:36
 
Weil wir mit bestem Gewissen (nämlich der Annahme ein rechtsgültiges Scheidungsurteil bei der Eheschliessung vorzulegen) schon vor fast 3 Jahren (März 04) geheiratet haben seit Mai 04 voneinander getrennt leben, wenn wir dann im nächsten Jahr ein Visum zur FZF bekommen und wieder zusammenleben können, ist das für mich endlich.
Der jetzige Stand hat schliesslich schon einiges an Kraft, Schweiß, Geld und Tränen gekostet.
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