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Hartz 4 und Heiratsabsicht (Gelesen: 6.853 mal)
Thor_65
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13.11.2006 um 23:28:59
 
Hallo an alle...

Bin Hartz 4 - Bezieher , habe ein nettes Mädel (Nationalität Philippinen) kennengelernt und wir möchten heiraten.

Mein Problem: Zu welchem Visumantrag ratet ihr mir? Sollte ich Ehefähigkeitszeugnis beantragen , hinfliegen , dort heiraten und sie dann visum zur Familienzusammenführung stellen, ODER geht es auch (billiger) daß sie(wir) ein Verlobungsvisa beantragen, daß sie herkommen darf und wir dann hier in Deutschland heiraten?

Dieses Verlobungsvisa würde ich bevorzugen,sie könnte schneller hier sein, sie hätte die Chance unser Land in dem sie mit mir leben will, mein ganzes Zuhause und Umfeld vor einer Hochzeit kennenzulernen - es wäre sicher auch billiger, da ich mir einen Flug und Urlaub dort erspare, den ich mir nur unter Aufbietung aller Ersparnisse Hilfe bei meinem Vater leisten könnte ---ich habe aber Angst, daß ein solcher Antrag ihr abgelehnt wird, da ich wohl schon als Hartz4-ler an der Verpflichtungserklärung scheitere und solch Visa wohl ein "Kann -Visa" wäre, die ALB mir also nach Gusto eine Nase zeigen kann, ein Familienzusammenführungsvisa doch aber ein Rechtsanspruch ist. Habe gelesen nach einer Heirat dort und Antrag auf Familienzusammenführung würde solch Erklärung nicht mehr nötig sein.

Würde mich freuen, ich treffe hier jemand mit sicheren recht aktuellen Erfahrungen oder Wissen, ob mein Mädel ein Verlobungsvisa stellen kann oder ob das nur auf allen Seiten Tränen gäben würde, wenns dann in einem halben Jahr abgelehnt wird ....
PS. bin geschieden, seit 7 Jahren Arbeitslos, mit Kind ohne Sorgerecht, sichere Wohnung 50qm

Danke schonmal vorweg
Thorsten
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Zak
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Antwort #1 - 13.11.2006 um 23:32:45
 
Hi,

ich glaub, Du hast die Probleme schon richtig erkannt und
die beste Lösung gefunden.

Hinfliegen und dort heiraten.

ende
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.11.2006 um 09:52:53
 
Verlobungsvisa? Augenrollen

Habe ich noch nie gehört....

Wer hat dir denn gesagt,das so was gibt?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.11.2006 um 10:09:45
 
Thor_65 schrieb am 13.11.2006 um 23:28:59:
Dieses Verlobungsvisa würde ich bevorzugen,sie könnte schneller hier sein, sie hätte die Chance unser Land in dem sie mit mir leben will, mein ganzes Zuhause und Umfeld vor einer Hochzeit kennenzulernen - es wäre sicher auch billiger, da ich mir einen Flug und Urlaub dort erspare, den ich mir nur unter Aufbietung aller Ersparnisse Hilfe bei meinem Vater leisten könnte ---ich habe aber Angst, daß ein solcher Antrag ihr abgelehnt wird, da ich wohl schon als Hartz4-ler an der Verpflichtungserklärung scheitere und solch Visa wohl ein "Kann -Visa" wäre, die ALB mir also nach Gusto eine Nase zeigen kann, ein Familienzusammenführungsvisa doch aber ein Rechtsanspruch ist. Habe gelesen nach einer Heirat dort und Antrag auf Familienzusammenführung würde solch Erklärung nicht mehr nötig sein.

Die Verpflichtungserklärung könnte auch durch einen Dritten, z. B. Deinen Vater, abgegeben werden.

schnucki schrieb am 14.11.2006 um 09:52:53:
Verlobungsvisa? Augenrollen

Habe ich noch nie gehört....

Wer hat dir denn gesagt,das so was gibt?

Ich denke, er meint ein Heiratsvisum.

Abu
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.11.2006 um 10:45:13
 
Hallo Thorsten,
Die für Dich beste Möglichkeit wird die Heirat auf den Philippinen sein und danach das Verfahren zum Ehegattennachzug (FZF-Visum) einzuleiten.

Hintergrund: Als Ehepaar habt Ihr einen Rechtsanspruch nach dem GG die Ehe als eheliche Lebensgemeinschaft in D. zu leben. Dieser Anspruch ist unabhängig von Deinem Einkommen (sofern Du dt. Staatsbürge bist.)

Ein Heiratsvisum, mit dem Deine Verlobte nach D. einreisen kann, wirst Du nur schwierig erhalten können. Vor der Hochzeit besteht keine schützenswerte Ehe, ergo können Deine Einkommensverhältnisse bei der Beurteilung durch die ABH eine (neg. ) Rolle spielen. Der schutz des GG greift hier noch nicht.

Erkundige Dich vor der Hochzeit in Ph. rechtzeitig, welche Papiere Du danach für das FZF Visum benötigst. (Botschaftseite im Internet lesen)

Grüße
Sveta + Jens


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Thor_65
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Antwort #5 - 14.11.2006 um 13:18:24
 
ja, sorry, nennt sich wohl doch Heiratsvisum, nur bei "Fiancee-Visa" dachte ich halt zuerst an Verlobung...

Zitat: ...Ein Heiratsvisum, mit dem Deine Verlobte nach D. einreisen kann, wirst Du nur schwierig erhalten können. Vor der Hochzeit besteht keine schützenswerte Ehe, ergo können Deine Einkommensverhältnisse bei der Beurteilung durch die ABH eine (neg. ) Rolle spielen. Der schutz des GG greift hier noch nicht. ...

Ja danke, so genau hab ich das bisher eben auch verstanden. Nur dass ich eben hoffte es gibt da doch andere Erfahrungen.
Schade daß der Gesetzgeber die Leute ganau dahin drängt. Folge ist doch das der ausländische Teil heiratet ohne fernes Land und deutsche Kultur je erlebt zu haben. Wenn es keine andere Möglichkeit für finanzschwache Menschen gibt, ist es halt so. Nur umgekehrt frag ich mich dann, ob denn auf Regierungsseite kein Interesse an erfolgreichenderen Integrationszahlen hier liegt, denn umgekehrt, denk ich mal eine Statistik über Deutsche Auswanderer, die in ein anderes Land/Kultur auswandern(heiraten) ohne es je vorher besucht/erlebt zu haben, würde wohl von keiner Regierungsseite empfohlen und eher sehr traurig aussehen.  Da wird (denk ich) recht viel Flexibilität vom Zuwanderer abverlangt, aber wo Mädchen nicht in einer Scheidungs und Männerabzockgesellschaft wie bei uns groß geworden sind, denk ich mal das wird klappen, denn die gegen Null gehende Scheidungsstatistik deut/phil ist wohl schon mal ein gutes Omen und Beispiel für alle.
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Hartmut
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Antwort #6 - 14.11.2006 um 13:51:01
 
Nun gegen Null geht die Scheidsrate zwischen Deutschen und Philippiniern sicher nicht. Siehe den Thread von AHA gestern. Zwinkernd
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Thor_65
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Antwort #7 - 17.11.2006 um 01:30:22
 
Halte besagten Tread persönlich entweder für einen Fake oder für einen Beweis dass die Leut sich eben doch mögen. Da will er auf der einen Seite die Beziehung beenden, auf der anderen denkt er aber ständig an sie und wie er sie vor Problemen ect. bewahren kann, ihr das Leben just wie ein guter Papa ebnen,macht dazu noch einen extra Threat auf. Sorry, aber mal umgekehrt, als meine Exfrau mich bei Nacht und Nebel gegen einen "besseren" eingetauscht hat - ob im Geldbeutel oder beim Sex ist ja dem Grunde nach egal - wären ihr nie solche Gedanken über mich gekommen, und dass ich doch glücklich werde, bald wieder heiraten kann, ich war ihr schlicht egal. Punkt.
Also ich vote dafür, wenn die Geschichte wahr ist, die zwei lieben sich.
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.11.2006 um 10:01:49
 
@ Thor_65

bist Du unterhaltspflichtig dem Kind / der Frau gegenüber?
das wäre ev. wichtig zu erfahren
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ronny
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Antwort #9 - 17.11.2006 um 10:02:24
 
Zitat:
Nun gegen Null geht die Scheidsrate zwischen Deutschen und Philippiniern sicher nicht.


Nach 15 Jahren in diesem Sachgebiet halte ich auch eher diese Behauptung:

Zitat:
denn die gegen Null gehende Scheidungsstatistik deut/phil ist wohl schon mal ein gutes Omen und Beispiel für alle.


für Pfeifen im Wald.

Fakt ist, es gibt keine signifikanten Ausreisser nach oben oder nach unten bei dieser Konstellation.

Ob die Scheidungsrate ein Indiz dafür sein kann, dass bestimmte Nationalitäten es mit den Heiratsabsichten "ehrlicher" meinen , wage ich zu bezweifeln.

Und btw:

Man kann sich auch über den großen Teich besuchen oder längerfristig kennenlernen Zwinkernd

Dazu muß kein Visum eingeführt werden.

Falls das auf finanzielle Schwierigkeiten stößt, möge man prüfen, ob nicht auch die zusätzlichen Belastungen in der binationalen Ehe, etwa durch traditionelle Unterstützung der Familie im Heimatland, die oft erwartet wird, nicht ebenso eine Ehe belasten kann.

Wer sich die gegnseitigen Besuche im Vorfeld einer Ehe vermeintlich nicht leisten kann, wird sich ggf. auch die finanziellen, gesellschaftlich notwendigen oder erwarteten Verpflichtungen die diese Ehe dann mit sich bringt,  u.U. ebenfalls nicht leisten können.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Thor_65
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Antwort #10 - 17.11.2006 um 11:11:46
 
@convar
Ja, ihr nicht aber meinem Sohn gegenüber natürlich, solange sie das SR hat und der Junge nicht definitiv entscheiden kann (ab14) wird sich das auch kaum ändern. mein Kind lebt zwar entgegen einer großzügigen Umgangsregelung fast ausschließlich bei mir ohne daß ich einen Pfennig für ihn bekomme, doch habe ich keine Lust daraus einen neuen langjährigen, fragwürdigen SR Krieg auszulösen, in dem sie dann das Kind zwangsläufig doch wieder bei sich behalten muß um Beweise zu sichern und zu "gewinnen", d.h. ihre Gelder und Ansprüche nicht zu verlieren, auch ihr Visa hat sie ja nun vor allem aufgrund des Kindes und nicht mehr unserer Exehe. Wenns nicht sein muß würd ich daran auch nichts rütteln, schon allein weil eben dieser Visaanspruch jetzt ein Anrecht ist andernfalls wieder angreifbar würde und da denk ich mal auch an die Interessen des Kindes. Trotzdem, da ich ein Mangelfall bin, hab ich auch nichts ans Jugendamt oder Sie zu zahlen, das kann sie oder das Amt sich gern jedes Jahr wieder ausrechnen lassen, und ein Packen fruchtloser bewerbungsnachweise hat man ja auch immer parat. Gut Kind gegen Geld an Papa zu verkaufen ist ja nun wohl in unserem Frauensorgeunrechtsgesetz nichts besonderes,allerdings wunderts mich schon, wie es so geht, daß sie nun schon gleich das 8te Jahr UVG bekommt, wohl nur weil sie zwischenzeitlich ihren Meldewohnsitz zwischen verschiedenen Bundesländern bewegt hat, da heißt es doch explizit im Gesetz, §3 glaub ich, nur 72 Monate lang. Na mir egal, die Rückforderung geht dann irgendwann an sie.

Trotzdem hat diese Unterhaltspflicht für den Sohn ob offiziell erfüllt oder nicht, definitiv nichts mit der Erteilung eines FZF Visa an eine neue Frau zu tun. Anders sieht es dann allerdings in meiner Zweitehe aus, aufgrund verschiedener Gesetzeslagen wird sich für mich und leider auch für meine zukünftige niemals eine offizielle Arbeit unter, ich sag mal 10 Euro/h, lohnen(und hier bietens mir wenn überhaupt max 6Eur/h an), - außer wir bekämen dann beide gleichzeitig je einen Job-, weils da eben zuerst andere Ansprüche zu erfüllen gilt und dann munter das Gehaltkürzen losgeht bis ich nach Abzug aller Fahrtkosten ect. wieder das selbe hab wie jetzt, nur eben 9h weniger am Tag hab und nichtmehr für mein Jungen dasein kann. Aber das gehört dann in die Kategorie Sozialpolitik und nicht hierher.
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.11.2006 um 11:37:04
 
@Ronny

Mensch Ronny, wußte gar nicht das Du mit einer Filipina verheiratet bist  Laut lachend
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 17.11.2006 um 16:32:59
 
Thor_65 schrieb am 17.11.2006 um 11:11:46:
@convar
Ja, ihr nicht aber meinem Sohn gegenüber natürlich, solange sie das SR hat und der Junge nicht definitiv entscheiden kann (ab14) wird sich das auch kaum ändern. mein Kind lebt zwar entgegen einer großzügigen Umgangsregelung fast ausschließlich bei mir ohne daß ich einen Pfennig für ihn bekomme 8...]

Trotzdem hat diese Unterhaltspflicht für den Sohn ob offiziell erfüllt oder nicht, definitiv nichts mit der Erteilung eines FZF Visa an eine neue Frau zu tun.


§ 27 Abs. 3 AufenthG scheint hier nicht einschlägig zu sein, da Dein Kind deutsch sein dürfte, aber nicht als Haushaltsangehöriger rechnet.

Du könntest nach ganz neuer Rechtsprechung zwar Teilsozialgeld für das Kind beantragen, dann würde es aber u.U. als Haushaltsangehöriger mitgerechnet...

Gruß, ULF
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Wassermann
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Antwort #13 - 20.11.2006 um 11:17:55
 
Kleiner Tipp am Rande: Auch eine Auslandsheirat ist - nicht nur für einen Hartz IV-Empfänger - mit nicht unerheblichen Kosten verbunden (Flugtickets, Behördengebühren, etc.). Von der ersten Zeit der erfolgreichen Familienzusammenführung ganz zu schweigen! Das sollte m. E. vorher (!) gut überlegt sein und die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unnötig übersteigen.
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Immer gut drauf
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 20.11.2006 um 12:54:50
 
Wassermann schrieb am 20.11.2006 um 11:17:55:
Auch eine Auslandsheirat ist - nicht nur für einen Hartz IV-Empfänger - mit nicht unerheblichen Kosten verbunden (Flugtickets, Behördengebühren, etc.).


In dem Fall wohl noch Vertrauensanwalt...

Gruß, ULF
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