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Hilfe! Wie komme ich möglichst schadfrei aus Ehe? (Gelesen: 2.957 mal)
aha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.11.2006 um 19:54:47
 
Ehe vor nicht ganz einem Jahr auf den Philippinen geschlossen.
Einreise meiner Frau vor etwa 6 Monaten. Einmal Sex in der ersten Woche dann nichtmehr, dies gilt auch für Küssen und Streicheln... Eiszeit. Ich hab das bis jetzt toleriert und an eine stete Veränderung geglaubt, aber da die Kompromissbereitschaft gen Null ist, hab ich die rosa Brille nun abgesetzt. Und diese "Ehe" ist es mir nicht wert von nun an auch noch regelmässig Zahlungen in unbestimmter Höhe gen Philippinen zu leisten. Ich bin zwar gutmütig, aber nichht blöd. Deshalb geht es jetzt um Schadensbegrenzung. Ich möchte sie möglichst ohne Unterhaltsansprüche verlassen. Zur Zeit hat sie eine Aufenthaltserlaubnis für ca. 2 Jahre im Pass. Was gibt es alles zu beachten?

aha
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Mick
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Antwort #1 - 13.11.2006 um 21:48:17
 
Hi,
in Sachen "ausländerrechtliche Aspekte" wirf mal einen
Blick in die FAQ. Falls Fragen offen bleiben, einfach er-
neut melden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tatzi5
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Antwort #2 - 14.11.2006 um 02:42:39
 
aha schrieb am 13.11.2006 um 19:54:47:
Ehe vor nicht ganz einem Jahr auf den Philippinen geschlossen.
Einreise meiner Frau vor etwa 6 Monaten. Einmal Sex in der ersten Woche dann nichtmehr, dies gilt auch für Küssen und Streicheln... Eiszeit. Ich hab das bis jetzt toleriert und an eine stete Veränderung geglaubt, aber da die Kompromissbereitschaft gen Null ist, hab ich die rosa Brille nun abgesetzt. Und diese "Ehe" ist es mir nicht wert von nun an auch noch regelmässig Zahlungen in unbestimmter Höhe gen Philippinen zu leisten. Ich bin zwar gutmütig, aber nichht blöd. Deshalb geht es jetzt um Schadensbegrenzung. Ich möchte sie möglichst ohne Unterhaltsansprüche verlassen. Zur Zeit hat sie eine Aufenthaltserlaubnis für ca. 2 Jahre im Pass. Was gibt es alles zu beachten?

aha


oh - oh .. Vorwürfe passen zwar hier nicht in dieses Forum, ABER.. wie lange und wie gut kanntet Ihr Euch denn vor der Heirat ?? – Kopfschütteln -

egal.. Schadens - Begrenzung...

- bei vielen  ( zum Glück nicht allen ) Frauen aus Asien ist es zwar in der Familie in der Heimat gerne gesehen, wenn gewisse Geldbeträge überwiesen werden, teils um nicht das Gesicht zu verlieren, aber wenn man zu BEGINN !!! der Ehe bzw. Partnerschaft es den Frauen klarmacht, das es so nicht geht und auch aus deutscher Sicht nicht üblich ist ( gegen kleine Geschenke zu gewissen Anlässen hat niemand was dagegen ) , unterscheidet sich sehr schnell der Spreu vom gutem Weizen und der Ehemann merkt dann sofort !!!!!!    an der Reaktion !!!!!! , ging es der Frau um materielle Dinge oder um 100 % Liebe !!  
- Ehevertrag gemacht ??
- ab zur ABH und den Fall geschildert, das - die Ehe nicht mehr gelebt wird bzw. keinen Bestand mehr hat
- Scheidung einreichen
- ggf. RA nehmen

alles andere ergibt sich entspr., den Gesetzen und auch den von Mick gesendeten Link
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« Zuletzt geändert: 14.11.2006 um 02:57:53 von tatzi5 »  

Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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aha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.11.2006 um 08:47:57
 
Hallo Mick, Hi Tatzi5!

@Mick:
Danke die aus den faqs konnte ich mir schon folgendes selbst beantworten:

- Behält frau die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Scheidungsverfahren?
  Nein. Das bloße Bestehen der Ehe ist ausländerrechtlich nicht entscheidend.
  Es kommt wesentlich darauf an, dass die eheliche Lebensgemeinschaft, die
  durch Art. 6 Grundgesetz geschützt ist, gelebt wird.

- Was passiert mit der geltenden Aufenthaltserlaubnis im Falle der Trennung,
  wenn kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht?
  Diese wird in der Regel zeitlich beschränkt, man wird zur Ausreise aufgefordert.


@Tatzi5:
Du frugst nach Ehevertrag - Nein. Ich war so naiv...
Und ob wir uns vorher kannten - Ja 2 mal Urlaub und 1 Jahr Chat - viele leere Worte... (im Nachhinein hab ichs erkannt) nicht ausreichend um darauf eine Ehe aufzufauen. Alle haben mich gewarnt. Ich wollte von all dem nichts wissen.


Wie sieht es denn mit dem Ansprüchen/ Recht aus - gilt hier das Recht des Landes in dem die Ehe geschlossen oder des Landes wo die Ehe vollzogen (in unserem Falle wohl eher ''nicht'' vollzogen) wurde? Auf den Philippinen erhält nämlich im Falle einer Scheidung die Frau 50%. Hier denke ich gilt Zugewinngemeinschaft. Da ich unglücklicherweise von Beginn unserer Ehe an arbeitslos bin und aussser Schulden nichts dazu gekommen ist würde ich gern wissen wie ihr die Lage einschätzt?



aha
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« Zuletzt geändert: 14.11.2006 um 09:01:07 von aha »  
 
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aha
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Antwort #4 - 14.11.2006 um 10:03:19
 
Ich hab mal davon gehört, daß wenn die Ehefrau wieder 3 Jahre in ihrem Heimatland lebt die Ehe aufgrund der räumlichen Trennung geschieden werden kann. Ist das evtl. eine Möglichkeit ohne große Anwaltskosten rauszukommen?

aha
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Zak
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Antwort #5 - 14.11.2006 um 10:25:22
 
Hi,
der 3 Jahreszeitraum für eine Trennung hat nichts mit
dem Aufenthaltsort zu tun.

Lebt ein Ehepaar 3 Jahre getrennt, wird die Zerrüttung der Ehe
von dem Gericht festgestellt.

Bin mir nicht sicher, aber ich glaub es besteht Anwaltszwang.

ende
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inge
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Antwort #6 - 14.11.2006 um 10:41:25
 
Wobei eine Scheidung sicher nicht die einfachste und billigste wird, wenn der andere in einem anderen Land und evtl "unauffindbar" ist ...
(Könnte dann bedeuten, dass sich die Scheidung SEHR lange hinzieht?)
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Reni
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Antwort #7 - 14.11.2006 um 11:49:59
 
aha schrieb am 14.11.2006 um 10:03:19:
Ich hab mal davon gehört, daß wenn die Ehefrau wieder 3 Jahre in ihrem Heimatland lebt die Ehe aufgrund der räumlichen Trennung geschieden werden kann. Ist das evtl. eine Möglichkeit ohne große Anwaltskosten rauszukommen?

aha



Keine gute Idee. Die 3-Jahres-Frist ist nur für Fälle interessant, wo der eine Ehepartner sich - mit guten Gründen - nicht scheiden lassen will.
Anwalt brauchst du sowieso, Kosten werden eher höher, wenn ins Ausland zugestellt werden muss, es dauert erheblich länger. Dafür ist dann die Ehezeit - Ende gilt mit Zustellung des Scheidungsantrages - erheblich länger, so dass bis zu diesem Zeitpunkt auch ihre Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich mitwachsen.
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Thor_65
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Antwort #8 - 14.11.2006 um 14:01:35
 
leider : ..... "Ein Fehler ist aufgetreten!

Du darfst Privatnachrichten erst verwenden, wenn Du mindestens 5 Beiträge geschrieben hast! "

deshalb meld dich bitte mal privat: Torsten_f (at) g m x . n e t
wäre an Ingfoaustausch mit dir sehr interessiert.

Um es vorwegzunehmen, warst du bei Eheschließung und bisher arbeitslos würden nach so einer kurzen Ehezeit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach keine Zahlungen an "Sie" vom Gericht festgelegt,Kindeer gibts keine?!, Gerichtskosten würden nicht anfallen, biebest du bis zum Abschluß der Scheidung arbeitslos...

achso, der allerbeste Ehevertrag und Waffe gegen alle Exen und Ämter ist offiziell nichts zu haben und die seite limited24.de vor der Ehe zu kennen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 14.11.2006 um 18:04:01
 
Thor_65 schrieb am 14.11.2006 um 14:01:35:
achso, der allerbeste Ehevertrag und Waffe gegen alle Exen und Ämter ist offiziell nichts zu haben und die seite limited24.de vor der Ehe zu kennen

Interessantes Statement, insbesondere von einem ALGII-Empfänger  Zunge . Ich glaube nicht, daß solche "Tips" hier gewünscht sind  Ärgerlich.

Abu  
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