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Heiratsvisum (Gelesen: 1.638 mal)
Angel-1980
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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12.11.2006 um 16:40:20
 
Hallo
wollte mal wissen was zum thema heiratsvisum.
Habe einen türkischen Freund der lebt in der türkei und wir wollen heiraten.
ich habe gelesen das man ein unbefristeten job haben muß und das das vom gehalt abhängt ob das visum erteilt wird oder nicht meine frage ist wie hoch muß das einkommen sein? bzw was muß überbleiben zum leben wenn mite usw abgezogen sind?
Gruß Angel
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.11.2006 um 17:16:48
 
Hi,

Da Du Deutsche bist, spielt Dein Einkommen für die FZF keine Rolle, Du darfst nur nicht obdachlos sein.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Angel-1980
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: de
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Antwort #2 - 12.11.2006 um 17:21:58
 
aha und wieso muß ich ne bescheinung vom arbeitgeber haben und der muß auskünfte geben wie hoch mein nettogehalt ist und wieso muß ich gehaltsabrechnungen der letzten 3 monate abgeben so habe ich es gelesen und gehört. Aber das wäre cooö wenn mein einkommen keine rolle spielen würde.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.11.2006 um 17:23:16
 
Es geht hier allerdings um ein Visum zur Eheschließung.
Die genauen Beträge kann Dir allerdings nur Deine ABH nennen, da die Berechnung sehr individuell ist.
Also einfach mal dort nachfragen, welche Unterlagen dort für die Berechnung erforderlich sind und mit denen dann dort vorsprechen.

Gruß, J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 12.11.2006 um 19:57:12
 
Hi,

Sorry, ich bin von einer Heirat in der Türkei und dann folgender FZF ausgegangen. Dämlich, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Also wenn Ihr in der Türkei heiratet und er dann per FZF nach D kommen soll, ist es so wie ich geschrieben habe.

Wenn er zur Heirat nach D kommen soll, braucht er ein Heiratsvisum. Dafür muß irgendjemand mit ausreichendem Einkommen eine VE abgeben für die Zeit bis Ihr tatsächlich verheiratet seid.
Das nötige Einkommen richtet sich meist nach der Pfändungsgrenze und sollte etwas darüber sein. Bei einem ledigen Arbeitnehmer liegt das so bei 1100 Eumeln netto. Das ist aber von ABH zu ABH verschieden.
Das geht von "etwas drunter geht noch" bis "da muß deutlich Luft sein".
Also:
900€ netto -> Such Dir jmd. für die VE (Eltern) oder heirate in der TR.
~1100€ netto -> ABH fragen, kann reichen, muß aber nicht.
1400€ netto -> reicht sicher für die VE, kein Problem.

Für das Heiratsvisum braucht Dein Freund auch noch eine KV für die Zeit bis zur Heirat. Das ist alles dasselbe wie bei einem Besuchsvisum, nur daß die Rückkehrbereitschaft natürlich keine Rolle spielt Zwinkernd

Gruß,
Norbert



 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 13.11.2006 um 14:04:28
 
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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