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Botschaft (Gelesen: 1.908 mal)
beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.11.2006 um 21:34:21
 
Hallo, ich hätte da eine Frage, die positive Stellungnahme der ABH liegt seit 12. 10 bei der Botschaft vor, aber die Botschaft meldet sich einfach nicht, Ich habe die auch versucht anzurufen, aber die konnten mich nicht mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin verbinden, habe ihnen auch gefaxt, sie haben aber nicht geantwortet, habe mich beim Auswärtigen Amt gemeldet, die haben dann ne email an die Botschaft geschrieben, aber meine Ansprechpartnerin (vom Auswärtigen Amt) ist nun krank und ich weiß nicht wann sie wieder gesund wird, und der Herr Kollege kann natürlich nicht Ihre emails checken, WAS KANN ICH JETZT MACHEN, UM ZU ERFAHREN WARUM DIE BOTSCHAFT SICH NICHT BEI MEINEM MANN MELDET??? Gibt es vielleicht noch einen anderen Weg?
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Thomas1333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.11.2006 um 21:54:23
 
Hallo,

probiers mal über das Auswärtige Amt. Einfach auf der Internetseite das Kontaktformular mit deinem Anliegen absenden.
Hatt bei mir geholfen. Bekam inerhalb 2 Tagen eine Antwort der Botschaft.

Gruß

Thomas
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Einbeck
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Antwort #2 - 12.11.2006 um 10:43:20
 
Um welche Botschaft geht es?
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beti
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Antwort #3 - 12.11.2006 um 16:24:23
 
um die deutsche Botschaft in Islamabad, Pakistan
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beti
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Antwort #4 - 15.11.2006 um 22:51:09
 
Vielen ,vielen dank Thomas, ich hab so gemacht wie du es mir vorgeschlagen hast, und der Weg hat echte Wunder gewirkt, mir wurde Bescheid gegeben, dass noch Rückfragen zwischen ABH und der Botschaft bestehen, und meine Sachbearbeiterin von der ABH war im Urlaub. Weiß jemand von euch, was für Rückfragen, da noch bestehen können, kann man immer noch nicht mit iner gewissen Sichereheit sagen, ob ein Visum erteilt wird oder nicht?
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 08:06:13
 
Hallo, bei uns war es ähnlich, die pos Stellungnahme lag vor aber in Form von email oder Fax - die Botschaft hat dann gewartet, bis die tatsächlichen Dukumente vorlagen, ehe sie das Visum erteilt haben - dadurch hat sich die Sache noch verzögert - ergab erst keinen Sinn, warum die noch warten, wenn die Zusage der ABH schon Vorlag, hat uns auch niemand richtig erklärt (wie alles andere auch nie richtig erklärt wurde) - aber im Nachhinein ergibt es einen Sinn - wenn man es weiss.

zzz
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.11.2006 um 16:50:27
 
zzzmick schrieb am 16.11.2006 um 08:06:13:
die pos Stellungnahme lag vor aber in Form von email oder Fax - die Botschaft hat dann gewartet, bis die tatsächlichen Dukumente vorlagen, ehe sie das Visum erteilt haben - dadurch hat sich die Sache noch verzögert - ergab erst keinen Sinn, warum die noch warten, wenn die Zusage der ABH schon Vorlag, hat uns auch niemand richtig erklärt (wie alles andere auch nie richtig erklärt wurde) - aber im Nachhinein ergibt es einen Sinn - wenn man es weiss.


Hatte auch schon eine ABH erlebt, die mit der Zustimmung zu einem Lehrpersonenvisum warten wollte, bis der Original-Visumantrag bei ihr eingeht...

Gruß, ULF
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Einbeck
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Antwort #7 - 17.11.2006 um 19:04:47
 
Rückfragen?
Le nach Art des beantragten Visas unterschiedliche Rückfragen denkbar,
generell aber ohne genaue Auskunft alles nur Vermutungen.
Genau sagt dies nur Botschaft oder ABH.
Müssen evtl. noch Urkunden geprüft werden?
Fragen zu Beruf, Arbeitsvertrag oder diplomen?
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