Hallo,
ich würde davon abraten, zu warten, bis er seinen Aufenthalt hat und dann erst scheiden lassen.
Denn wenn Ihr keinen Ehevertrag habt, bist Du ihm unterhaltspflichtig, falls er nicht genug verdient (und glaub mir, diese "Herrschaften" kriegen es nach einer Trennung ganz schnell hin, nur noch ganz wenig zu verdienen ...).
Außerdem wäre dann noch der "Versorgungsausgleich" (Rente) - Dir würden bei ungleichen Verdienstverhältnissen während der Ehe Rentenpunkte abgezogen und Du müsstest auf Rente verzichten.
Wenn jedoch eine Scheidung nach so kurzer Ehezeit erfolgt, ist auch die Unterhaltspflicht zeitlich sehr begrenzt.
Ansonsten würde ich
- alle Papiere / offiziellen Unterlagen unter Verschluss nehmen
- eventuelle Konto- oder sonstigen Vollmachten zurückziehen
Wenn Du extreme Angst vor Deinem Mann hast und Dir sicher bist, die Ehe beenden zu wollen kannst Du -auch wenn es gemein ist ... doch er war imho noch gemeiner zu Dir- ihn einfach auch aussperren (Schloss austauschen) und zeitgleich die
ABH informieren.
In diesem Fall würde ich mir aber für die nächsten Tage und Nächte Unterstützung einer Freundin holen, damit Du nicht allein bist, falls Dein Mann Ärger vor der verschlossenen Tür macht.
Du könntest dann, wie Ronny schon schrieb, Dir die Wohnung zuweisen lassen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen, dass Dein Mann sich Dir und der Wohnung auf nicht mehr als so-und-so-viel Meter nähern darf.
Ich wünsche Dir viel Kraft - vor allem auch, um den seelischen Schmerz und die Enttäuschung zu verarbeiten.
Liebe Grüße
Janna