Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 4.178 mal)
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #15 - 09.11.2006 um 14:33:36
 
Zitat:
Ich erwähnte es bereits, mein Mann neigt zur Gewalt und ich habe einen Sohn, ich möchte ihn und mich nicht gefährden.


Es gibt, so hab ichs im Forum, auf welches Abus link verweist, gelesen auch während bestehneder Ehe die Möglichkeit, sich die Wohnung zuweisen zu lassen und ihm ein Platzverbot auszusprechen Zwinkernd

Anwaltliche Hilfe wäre in diesem Falle sicherlich am sinnvollsten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #16 - 11.11.2006 um 20:48:18
 
Hallo,

ich würde davon abraten, zu warten, bis er seinen Aufenthalt hat und dann erst scheiden lassen.

Denn wenn Ihr keinen Ehevertrag habt, bist Du ihm unterhaltspflichtig, falls er nicht genug verdient (und glaub mir, diese "Herrschaften" kriegen es nach einer Trennung ganz schnell hin, nur noch ganz wenig zu verdienen ...).

Außerdem wäre dann noch der "Versorgungsausgleich" (Rente) - Dir würden bei ungleichen Verdienstverhältnissen während der Ehe Rentenpunkte abgezogen und Du müsstest auf Rente verzichten.

Wenn jedoch eine Scheidung nach so kurzer Ehezeit erfolgt, ist auch die Unterhaltspflicht zeitlich sehr begrenzt.

Ansonsten würde ich
- alle Papiere / offiziellen Unterlagen unter Verschluss nehmen
- eventuelle Konto- oder sonstigen Vollmachten zurückziehen

Wenn Du extreme Angst vor Deinem Mann hast und Dir sicher bist, die Ehe beenden zu wollen kannst Du -auch wenn es gemein ist ... doch er war imho noch gemeiner zu Dir- ihn einfach auch aussperren (Schloss austauschen) und zeitgleich die ABH informieren.

In diesem Fall würde ich mir aber für die nächsten Tage und Nächte Unterstützung einer Freundin holen, damit Du nicht allein bist, falls Dein Mann Ärger vor der verschlossenen Tür macht.
Du könntest dann, wie Ronny schon schrieb, Dir die Wohnung zuweisen lassen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen, dass Dein Mann sich Dir und der Wohnung auf nicht mehr als so-und-so-viel Meter nähern darf.

Ich wünsche Dir viel Kraft - vor allem auch, um den seelischen Schmerz und die Enttäuschung zu verarbeiten.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #17 - 12.11.2006 um 12:28:21
 
hallo,

ich empfehle dir auch lieber ein ende mit schrecken als ein schrecken ohne ende. bereite dich gut vor wie "janna" beschrieben hat und sprich mit deiner ABH. wenn du deine angst erklärst, kann alles schneller gehen, als du denkst.

wenn die abh auf draht ist, kann eine kurze anhörungsfrist erfolgen, eine schnelle ordnungsverfügung und das gericht könnte auch schnell über rechtsmittel entscheiden.

wichtig ist, dass die abh evtl. den pass deines noch-ehemannes hat, damit der aufenthalt auch wirklich schnell beendet werden kann.

alles gute
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Schokocrossie
Full Member
***
Offline


Every day God helps you
in small or bigger steps


Beiträge: 83

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdacht auf Scheinehe
Antwort #18 - 12.11.2006 um 13:06:31
 
sollte dein mann dich und deinen sohn mit schlägen bedrohen oder bereirts einmal gewalttätig geworden sein euch gegenüber habt ihr immer noch die möglichkeit bis er weg ist in einem frauenhaus unter zukommen
Zum Seitenanfang
  
blackwhitefriends  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema