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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 4.125 mal)
fehltritt
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dumm gelaufen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.11.2006 um 09:08:56
 
Ich habe eine sehr unangenehme Frage und hoffe ihr könnt mir einen Rat geben:

Seit Juli lebt mein afrikanischer Mann durch FZF in DE. Anfangs war auch alles okay und ich dachte er hat mich aus Liebe geheiratet und nicht wegen der Papiere. Nun sind nicht mal 4 Monate ins Land gezogen und alles scheint zerbrochen. Ich liebe ihn sehr und ich hatte gehofft das von seiner Seite auch Liebe zu unserer Ehe führte - das scheint nun aber wohl nicht so zu sein. Er führt inzwischen fast ein eigenes Leben und ist nur zu den Mahlzeiten und zum Schlafen daheim. Was mich aber am meisten geschockt hat war gestern eine SMS die er versendet hat. An eine Frau mit der Info seiner neuen Handynummer und das er sie vermissen würde und sie sich doch recht bald melden soll. (Ich weiß, ich habe geschnüffelt - aber mein Gefühl hat sich ja bestätigt.) Jedenfalls habe ich so einfach keinen Bock als Sprungbrett herzuhalten und er sich ein tolles Leben auf meine Kosten macht. Nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ehrlich gesagt habe ich auch ein wenig Angst das er abhaut (hat er schon mal angedeutet für den Fall das er ausgewiesen werden soll) wenn er Lunte riecht das ich ahne das er jetzt schon eine andere hat. (Jedenfalls hat es ja den Anschein durch die SMS.) Er weiß genau das sein Aufenthalt von mir abhängig ist.

Was würdet ihr mir raten? Kann ich etwas tun was er nicht sofort mitbekommt? Ich möchte noch erwähnen das er früher gewalttätig war und ich habe keinen Bock Prügel zu beziehen weil ich ihm das gelobte Aufenthaltsrecht (das ihm m.M. so nicht zusteht und erschlichen wurde) versaue.

Danke für euer offenes Ohr und gerne höre ich von Frauen die vielleicht etwas ähnliches erlebt haben.

fehltritt
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 09.11.2006 um 09:49:47
 
Hi,

so eine -richtige- ausländerrechtliche Frage hast du ja nicht und ein Beratungszentrum für Ehefragen ist das hier ja auch nicht. Klingt hart, is aber so.

Was bleibt also zu sagen?

Falls die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die ABH das mitbekommt (ob von dir, ihm oder sonstwem) dann wird er ausreisen müssen.

Das geht nicht von jetzt auf gleich, sondern nimmt für gewöhnlich mit den ganzen Rechtsmitteln mehrere Monate in Anspruch (manchmal sehr unangenehm für den deutschen Ehepartner.. Druck, Bedrohung usw.)

Kann natürlich sein, dass er sich zwischenzeitlich "Ersatz" sucht, weil er merkt das es nicht mehr so gut läuft? Kann ich und will ich nicht beurteilen. Über die Folgen des Scheiterns der Beziehung scheint er ja Bescheid zu wissen.

Grüße und viel Glück

Zkai
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fehltritt
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dumm gelaufen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.11.2006 um 10:51:36
 
Ich wollte auch keine Eheberatung - sorry wenn sich das so anhörte. Ich wollte lediglich den Hintergrund erläutern.

Also bleibt mir letztendlich nix über als zum RA zu gehen und damit zu riskieren das er "flüchtet"? Oder ich ziehe die "Ehe" durch bis sich eine andere "Dumme" findet die ihn aufnimmt? Oder ich mache einfach nix und warte bis er seine Papiere hat und von alleine geht?

Dahingehend sollte meine Frage gehen - was kann ich tun um nicht ausgenutzt zu werden um sich den Aufenthalt in DE zu erschleichen? Denn das ist es meiner Meinung nach. Oder soll ich mich selber anzeigen von wegen Scheinehe obwohl das nicht stimmt?
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maki
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Antwort #3 - 09.11.2006 um 10:59:26
 
Scheinehe ist es keine, du wolltest ihn doch um seinerwillen Heiraten? (Scheinehen können nicht einseitig sein)

Es spielt aber gar keine Rolle, denn du bist verpflichtet die ABH zu informieren falls die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, dafür brauchst du auch keine Rechtsanwalt. Der Rest ergibt sich von selber.

Gruß,

maki
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Abu
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Antwort #4 - 09.11.2006 um 11:00:03
 
fehltritt schrieb am 09.11.2006 um 10:51:36:
Also bleibt mir letztendlich nix über als zum RA zu gehen und damit zu riskieren das er "flüchtet"?

Wo ist denn hier das Problem? Du könntest doch einfach froh sein, daß er weg ist.

Du solltest Dich darauf konzentrieren die Trennung hinzubekommen und diese dann der ABH melden, die regelt dann schon alles ausländerrechtliche.

Abu

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Zkai
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Antwort #5 - 09.11.2006 um 11:13:48
 
Abu schrieb am 09.11.2006 um 11:00:03:
Du solltest Dich darauf konzentrieren die Trennung hinzubekommen und diese dann der ABH melden, die regelt dann schon alles ausländerrechtliche.


So isset!

Wenn die Trennung erfolgt ist, gehste zur ABH. Dafür brauchste auch keinen Rechtsanwalt.
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fehltritt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.11.2006 um 11:32:32
 
Aha ! Also muß ich zusehen das er auszieht ? Na ob er freiwillig das tolle Nest verläßt?

Tut mir leid wenn ich so rumzicke aber ich habe im Moment echt den Kaffee auf und bin zutiefst enttäuscht und verletzt von soviel Dreistigkeit.

Ich danke euch allen herzlich für die Infos und werde mal sehen ob ich den Kuckuck loswerde. So gesehen kann ich ja der neuen Flamme dankbar sein. Zumindest besteht Hoffnung das er zu ihr geht. Hört sich nach mittelschwerem Rosenkrieg an.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 09.11.2006 um 12:00:25
 
Hi,

wenn Du dich von Deinem Mann getrennt lebend meldest und
dies der ABH mitteilst, ist eine räumliche Trennung vom Mann
nicht erforderlich.

Getrennt leben kann man auch unter einem Dach.

ende
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.11.2006 um 12:30:31
 
AH ! Na das ist doch mal ne Aussage. wenn ich also mitteilen würde das die Ehe nicht mehr fortbesteht weil er z.B. eine neue Freundin hat geht das auch wenn er weiter hier wohnt und gemeldet ist? Wir sind dann also körperlich noch unter einem Dach aber getrennt?
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.11.2006 um 12:41:08
 
Richtig. Entscheidend ist, daß die eheliche Gemeinschaft nicht mehr existiert. Das Ihr weiter in der gleichen Wohnung wohnt hat keinen Einfluß.
Gruß

Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 09.11.2006 um 12:43:12
 
@ Zak:
Noch eine weitere Frage ... Wie geht es denn dann weiter? Wenn ich uns als getrennt melde, was passiert dann? Ich erwähnte es bereits, mein Mann neigt zur Gewalt und ich habe einen Sohn, ich möchte ihn und mich nicht gefährden. Wird er dann abgeholt und direkt ausgewiesen oder schreibt man ihn erst an und ich muß sehen das ich mich in Sicherheit bringe mit meinem Sohn? Ich habe ehrlich gesagt ein wenig Angst deswegen, ich weiß ja nicht wie so etwas abgeht und bin gerne vorbereitet.
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Abu
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Antwort #11 - 09.11.2006 um 13:42:18
 
fehltritt schrieb am 09.11.2006 um 12:43:12:
Wie geht es denn dann weiter? Wenn ich uns als getrennt melde, was passiert dann? Ich erwähnte es bereits, mein Mann neigt zur Gewalt und ich habe einen Sohn, ich möchte ihn und mich nicht gefährden. Wird er dann abgeholt und direkt ausgewiesen oder schreibt man ihn erst an und ich muß sehen das ich mich in Sicherheit bringe mit meinem Sohn? Ich habe ehrlich gesagt ein wenig Angst deswegen, ich weiß ja nicht wie so etwas abgeht und bin gerne vorbereitet.
Zkai hatte ja schon geschrieben:
Zkai schrieb am 09.11.2006 um 09:49:47:
Falls die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die ABH das mitbekommt (ob von dir, ihm oder sonstwem) dann wird er ausreisen müssen.

Das geht nicht von jetzt auf gleich, sondern nimmt für gewöhnlich mit den ganzen Rechtsmitteln mehrere Monate in Anspruch (manchmal sehr unangenehm für den deutschen Ehepartner.. Druck, Bedrohung usw.)


Du mußt sehen, daß Du Deine Trennung geregelt kriegst; daß Dein Freund Ausländer ist, ist dabei irrelevant und das Ausländerecht hilft Dir dabei nicht weiter. Eine Frau, die sich von ihrem gewalttätigen Deutschen Mann trennen will, kann ihn auch nicht von der ABH abholen und ausweisen lassen..

Wenn Du weitere Fragen zum Thema Trennungm Scheidung, etc. hast, solltest du es vielleicht mal hier versuchen:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=16&sid=ec9afe0ab8067fcea4e57cf54427e20...

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 09.11.2006 um 13:42:34
 
fehltritt schrieb am 09.11.2006 um 12:43:12:
Wird er dann abgeholt


Hi,
nein, er hält sich ja legal in D. auf. Richte Dich darauf
ein, dass ein längeres Verfahren folgen wird.
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« Zuletzt geändert: 09.11.2006 um 14:13:22 von ronny »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zkai
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Antwort #13 - 09.11.2006 um 13:45:45
 
Geht zwar an Zak, aber ich antworte.. klingt ja fast gleich.

Das dauert, wenn er die entsprechenden Rechtsmittel ausnützt, meist mehrere Monate bis 1 Jahr (erfahrungsgemäß). Nur wenn er der ersten Aufforderung zur Ausreise unverzüglich ankommt, wäre er schnell draussen. Aber das bezweifel ich in eurem oder eher seinem Fall.

Da folgt noch eine ganze Menge Schriftkram bis es zu einer tatsächlichen Abschiebung kommt. Falls es zu irgendwelchen Ausbrüchen seinerseits kommen sollte, ist die Polizei zuständig bzw. eine entsprechende Verfügung vom Amtsgericht besorgen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 09.11.2006 um 14:29:06
 
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