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AE für Neugeborene?? (Gelesen: 1.983 mal)
yop
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Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE für Neugeborene??
08.11.2006 um 14:08:10
 
Hallo zusammen,
welche Aufenthaltstitel wird für einen Neugeborene in Deutschlad erteilt, wenn die Mutter NE hat und Vater befristete AE hat? die voraussetzungen für Deutsche StAG sind nicht erfüllt.
Danke an alle.
Gruß. yop.
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.11.2006 um 14:20:10
 
Bis zum 16. Lebensjahr braucht das Kind meiner persönlichen Erfahrung nach keine eigene AE da es das Aufenthaltsrecht von den Eltern ableitet.
Zumindest ist das mein Eindruck als Laie.

Gruß,

maki
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.11.2006 um 14:21:20
 
Hallo yop,

schau in den § 33 AufenthG:

Dem Kind wird von Amts wegen eine AE erteilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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yop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.11.2006 um 14:26:48
 
Danke für die Antwort,
was bedeutet jetzt § 33 AufenthG, ich meine wie lange wird eine AE erteilt, 1 oder 2 oder mehrere Jahren? muss das Kind jedes mal die AE verlängern  weinend weinendoder wie wird das geregelt.
danke.
yop.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.11.2006 um 14:41:28
 
Die AE wird bis zum 16. Geburtstag erteilt.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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yop
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Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.11.2006 um 14:58:40
 
Danke Janey für die Erklärung.
Gruß.
yop.
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yop
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Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.11.2006 um 18:02:30
 
Janey schrieb am 08.11.2006 um 14:41:28:
Die AE wird bis zum 16. Geburtstag erteilt.

Gruß, J.  Zwinkernd

Hallo Janey,
wie oft wird die AE verlängert oder heißt das wird einmalig für 16 Jahre erteilt.
Es ist mir irgendwie unklar hä? Augenrollen.
danke.
Gruß.. yop.
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 09.11.2006 um 18:49:18
 
Hallo Yop,

die AE wird einmal gem. § 33 AufenthG erteilt. Wie bereits gesagt, bis zum 16. Geburtstag. Dann greift § 35 AufenthG. Wenn alle dort genannten Voraussetzungen vorliegen, wird die Niederlassungserlaubnis erteilt. Ist in der Regel unspektakulär, wenn die Kinder nicht für einige Jahre ins Ausland auf eine Schule geschickt oder straffällig werden.

Bis zum 16. Geburtstag müsst Ihr höchstens nochmal zu ABH, falls das Kind einen neuen Pass bekommt und die AE übertragen werden muss.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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yop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.11.2006 um 19:18:58
 
Hallo Janey,
vielen Dank für die vollständige und umfassende Antwort. Cool Cool
Gruß.
yop.
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