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Todeskrank - Frau darf nicht kommen (Gelesen: 5.684 mal)
weisnixe
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Antwort #15 - 10.11.2006 um 21:35:24
 
Hallöchen,

dies ist mein 5. Beitrag. Darf ich jetzt PN-en?

Ich versuchs einfach.

mfg
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Mick
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Antwort #16 - 10.11.2006 um 21:42:55
 
weisnixe schrieb am 10.11.2006 um 21:35:24:
Hallöchen,

dies ist mein 5. Beitrag. Darf ich jetzt PN-en?

Ich versuchs einfach.

mfg


Kannst ja berichten, wenn eins mehr benötigt wird Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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weisnixe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 11.11.2006 um 22:18:15
 
@Mick

Hallo(öchen),

ich kann schon PN-en!!!
Jetzt habe ich schon 6 Beiträge. Kann ich jetzt 2 mal PN-en, oder müssen es  wieder 5 neue Beiträge sein? Zwinkernd

Deinen Spruch hast Du sicher von mir , ich bin mir aber nicht ganz sicher, aber es ist 100 % so....

Gruß WeisNixe
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brickbat
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Antwort #18 - 14.11.2006 um 18:07:18
 
Zitat:
Aber bevor er krank wurde hatte er einen Stempel in seinem Papier, der ihm erlaubte in ganz D herumzureisen. Sie waren kurz davor oder schon dabei ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, deswegen auch diese Reisefreiheit. 

Bevor alles ganz fertig war viel er ins Koma, und daraufhin haben sie ihm §53 (mein Mann bezeichnet es als "humanitarien irgendwas..")gegeben, da das schneller ging. Er war niemals in Duldung.


Aus dem Status `kurz davor als Asylberechtigter anerkannt zu werden´ergeben sich ausländerrechtlich erstmal keine Vorteile. Auch wird das Asylverfahren nicht deswegen im Sande verlaufen sein, weil er ins Koma fiel. Irgendetwas muß aus seinem Asylantrag ja geworden sein: entweder wurde er abgelehnt, oder anerkannt, oder er wurde eingestellt, oder er wurde zurückgezogen etc. Auf jeden Fall gibt es einen Bescheid, aus dem sich die Gründe für sein weiteres Hiersein erklären lassen. Sollte tatsächlich die Krankheit der Grund dafür sein, wird es keine FamZusF geben, da es sich sozusagen um ein vorübergehendes Abschiebehindernis handelt (hört sich jetzt etwas unglücklich an... unentschlossen). Im günstigsten Fall kann er operiert werden und danach womöglich in sein Heimatland zurückkehren. Ob die Niere der Frau paßt, kann vor der Einreise wahrscheinlich schon abgeklärt werden. Aber auch hier sehe ich das Problem der Finanzierung. Er sollte dringend versuchen, so etwas wie einen Sponsor zu finden. Gerade in den afrikanischen Ländern haben hiesige Kirchengemeinden sehr häufig Partnergemeinden. Vielleicht läßt sich da etwas machen, ansonsten sind die Aussichten nicht sehr rosig.
Bezüglich des Ausganges des Asylverfahrens solltest Du Dich nochmal schlau machen; laß Dir am besten den Bescheid zeigen.
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