Zitat:Aber bevor er krank wurde hatte er einen Stempel in seinem Papier, der ihm erlaubte in ganz D herumzureisen. Sie waren kurz davor oder schon dabei ihn als Asylberechtigten anzuerkennen, deswegen auch diese Reisefreiheit.
Bevor alles ganz fertig war viel er ins Koma, und daraufhin haben sie ihm §53 (mein Mann bezeichnet es als "humanitarien irgendwas..")gegeben, da das schneller ging. Er war niemals in Duldung.
Aus dem Status `kurz davor als Asylberechtigter anerkannt zu werden´ergeben sich ausländerrechtlich erstmal keine Vorteile. Auch wird das Asylverfahren nicht deswegen im Sande verlaufen sein, weil er ins Koma fiel. Irgendetwas muß aus seinem Asylantrag ja geworden sein: entweder wurde er abgelehnt, oder anerkannt, oder er wurde eingestellt, oder er wurde zurückgezogen etc. Auf jeden Fall gibt es einen Bescheid, aus dem sich die Gründe für sein weiteres Hiersein erklären lassen. Sollte tatsächlich die Krankheit der Grund dafür sein, wird es keine FamZusF geben, da es sich sozusagen um ein vorübergehendes Abschiebehindernis handelt (hört sich jetzt etwas unglücklich an...
). Im günstigsten Fall kann er operiert werden und danach womöglich in sein Heimatland zurückkehren. Ob die Niere der Frau paßt, kann vor der Einreise wahrscheinlich schon abgeklärt werden. Aber auch hier sehe ich das Problem der Finanzierung. Er sollte dringend versuchen, so etwas wie einen Sponsor zu finden. Gerade in den afrikanischen Ländern haben hiesige Kirchengemeinden sehr häufig Partnergemeinden. Vielleicht läßt sich da etwas machen, ansonsten sind die Aussichten nicht sehr rosig.
Bezüglich des Ausganges des Asylverfahrens solltest Du Dich nochmal schlau machen; laß Dir am besten den Bescheid zeigen.