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Krankenversicherung für Ausländer nach "Heirat" (Gelesen: 2.142 mal)
Tiuri
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung für Ausländer nach "Heirat"
04.11.2006 um 12:40:25
 
Hallo,

vielleicht schildere ich am besten erst einmal meine Situation.
Ich bin deutscher Staatsbürger, 25, und zur Zeit (noch) Student. Ich werde Oktober '07 mein Studium abschließen (Diplom). Danach werde ich als Doktorand an meiner Uni angestellt sein (halbe BATIIa-Stelle), und dann etwa 3 Jahre bis zur Dissertation brauchen.

Ich bin schwul, und habe während eines 14-monatigen Aufenthalts in Thailand (wo ich als Lehrer gearbeitet habe), meinen Freund kennengelernt. Er ist Thai, und ein Jahr jünger als ich, also 24. Ich habe über 10 Monate mit ihm in Thailand zusammengelebt.

Wir planen, zu "heiraten", bzw. eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, sobald ich Geld verdiene, sprich ab Oktober '07.
Für uns gibt es ja keinen anderen Weg als den "offiziellen", sprich Ledigkeitsbescheinigung von seiner Seite, und ich müsste dann hier beim Standesamt/ABH den Antrag auf ein "Heiratsvisum" stellen.

Ich bin über das ganze Procedere noch sehr verwirrt, aber vor allem würde ich gerne wissen, wie das mit seiner Krankenversicherung laufen muss? Wird er eine eigene, private KV abschließen müssen, oder gibt es eine Möglichkeit, dass er über meine KV irgendwie mitversichert werden kann? Ich werde ja dann in der gesetzlichen KV sein (weil an der Uni angestellt), könnte er da mit rein, öder müsste er sich privat versichern?

Und meine zweite Frage wäre: Wann soll ich anfangen, diese Anträge zu stellen (ich habe gehört, dass diese Heiratsvisumsgeschichten sich ziehen können)?
Es geht vermutlich nicht vor Oktober '07, weil sich erst da mein Status von "Student" auf "Arbeitnehmer" ändert, oder ist es früher möglich?

Und, auch wenn ihr das vermutlich schon 1000 Mal beantwortet habt, welche Formulare brauche ich von der ABH bzw. vom Standesamt? Und muss er irgendetwas hierher schicken, außer einer (Beglaubigten und auf Deutsch übersetzten) Ledigkeitsbescheinigung?

Es tut mir leid, wenn ich hier nerve  Smiley aber ich fühle mich von all diesen Dingen irgendwie erschlagen.

Danke für eure Antworten!
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung für Ausländer nach "Heirat
Antwort #1 - 04.11.2006 um 13:29:16
 
Hallo,

bezüglich der Krankenversicherung würde ich an Deiner Stelle mal bei Deiner Krankenversicherung anfragen.
Da Lebenspartnerschaften im Grunde einer Ehe gleichgestellt sind, müsste imho eine Familienversicherung möglich sein.

Falls nicht, würde ich mich bei anderen gesetzlichen KV erkundigen, wie die das handhaben und im Notfall die KV wechseln.

Falls keine KV eine Familienversicherung zulässt würde ich mich an die Krankenkassenaufsicht wenden - Hinweis auf das GG (Gleichbehandlung / Benachteiligung).

Bezüglich der Formulare frag mal bei Deinem örtlichen Standesamt nach, die geben Dir dort eine Liste mit, auf der sie alles Nötige ankreuzen (so war es zumindest bei meinem Mann und mir).

Viele Grüße
Janna

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