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Verheiratet aber keine weitere Aufenthaltserlaubni (Gelesen: 1.050 mal)
tweety501
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Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheiratet aber keine weitere Aufenthaltserlaubni
02.11.2006 um 03:45:26
 
Liebe Forumsgemeinde,

zunächst einmal wollte ich sagen, das ich Eure Seite total klasse finde!

Nun zu meiner Frage: Eine gute Freundin von mir (Asiatin) ist seit 6Monaten verheiratet mit einem Italiener (geheiratet in Dänemark). Leider hat der Ehemann momentan keine Arbeit. Sie selbst hat einen Studentenvisum welches kommenden März ausläuft, Sie hat leider auch ihr Studium abgebrochen. so dass dass Studentenvisum nicht verlängert wird. Nun wollte sie ihren Aufenthaltstitel umschreiben lassen, dies wurde ihr aber verweigert mit der Begründung, dass ihr Ehemann keine feste Arbeit hat.
Wenn ihr Mann weiterhin kein Job hat, bedeutet das dann etwa, dass sie nach Ablauf ihres Studentenvisums zurück muss, obwohl sie verheiratet ist?!
Ist die Ausländerbehörde da im Recht, oder nur Hinhaltetaktik?!

Danke für Eure Antwort im Voraus!

Tweety
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet aber keine weitere Aufenthaltserla
Antwort #1 - 02.11.2006 um 07:27:22
 
Hi,

Deine Freundin könnte aufgrund der Heirat mit einem EU-Staatsangehörigen
Freizügigkeit genießen, wenn der Ehemann Freizügigkeit genießt.
Die Frage ist demnach, ob der Ehemann überhaupt gem. dem FreizügG unterliegt ? Dies ist so hier nicht abschließend zu klären.

Sollte aber keine Freizügigkeit vorliegen, so ist die Ausreise mit dem Ehemann nach Italien oder auch ins Heimatland angezeigt.


DC
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.11.2006 um 09:28:51
 
Zitat:
Die Frage ist demnach, ob der Ehemann überhaupt gem. dem FreizügG unterliegt ? Dies ist so hier nicht abschließend zu klären.

Hierfür wäre es relevant zu wissen, seit wann er in D lebt und evtl. auch was er hier gemacht hat (Arbeitnehmer, Student). Und wovon lebt er z. Zt.?

Abu
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.11.2006 um 12:31:20
 
tweety501 schrieb am 02.11.2006 um 03:45:26:
Nun zu meiner Frage: Eine gute Freundin von mir (Asiatin) ist seit 6Monaten verheiratet mit einem Italiener (geheiratet in Dänemark). Leider hat der Ehemann momentan keine Arbeit.


Dann möge er sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Registrierte und unfreiwillige Arbeitslosigkeit ändert bei entsprechendem Voraufenthalt nichts an seinem europarechtlichen  Arbeitnehmerstatus.

War der Mann unmittelbar nach der Eheschließung auch schon arbeitslos?

Gruß, ULF
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