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Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 1.256 mal)
timmy3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.11.2006 um 18:18:31
 
Hallo,
ich habe mal eine Frage:Meine Frau und ich,haben in Thailand geheiratet(sie ist Thai). Nun haben wir ein Visum bei der Botschaft in Bangkok beantragt.Dieser Antrag wird nun weiter an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland geschickt. Ich habe vorab dort schon mal angefragt.Als Auskunft bekamm ich,das ich einen Fragebogen zugeschickt bekomme.In diesen Fragebogen muß ich angaben zum Einkommen machen! Da ich zur zeit aber eine Umschulung mache habe ich keine Lohnbeläge,da diese schulung vom Arbeitsamt Finanziert wird.(Ablauf der Schulung ist im Januar)
Nun habe ich die befürchtung,das meine Frau daraufhin kein Visum bekommt.
Wer weiss Rat oder hat so etwas ähnliches schon erlebt???
Danke!
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Abu
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Antwort #1 - 01.11.2006 um 18:43:09
 
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timmy3
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Antwort #2 - 02.11.2006 um 18:35:43
 
Hallo, das heisst dann,wenn ich nur 400 €uro verdienst habe und den rest ca. 800 €uro Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt für die Umschulung bekomme.kann meine Frau nicht mit einen FZF Visum nach Deutschland einreisen ????
Das verstehe ich noch nicht so ganz.

Was kann ich tun damit es mit dem Visum doch klappt ??

Timmy
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Abu
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Antwort #3 - 02.11.2006 um 18:44:49
 
timmy3 schrieb am 02.11.2006 um 18:35:43:
Hallo, das heisst dann,wenn ich nur 400 €uro verdienst habe und den rest ca. 800 €uro Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt für die Umschulung bekomme.kann meine Frau nicht mit einen FZF Visum nach Deutschland einreisen ????
Das verstehe ich noch nicht so ganz.

Den Eindruck habe ich auch, daß Du das nicht so ganz verstehst. Da steht doch:
Zitat:
Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle,  ...

D. h. da Du Deutscher bist, spielt das Einkommen keine Rolle; wenn Du Ausländer wärst, sähe es anders aus. Das ist vielleicht auch der Grund, warum im Fragebogen danach gefragt wird: Vermutlich wird der Fragebogen für beide Fälle genutzt.

Du kannst also jetzt wahlweise Dein Einkommen angeben oder auch die Angabe verweigern; deshalb darf Deiner Frau nicht die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

Abu



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