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Hilfe für vietnamesische Bekannte – A-erlaubnis (Gelesen: 733 mal)
windpferd13
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe für vietnamesische Bekannte – A-erlaubnis
31.10.2006 um 21:24:21
 
Ich bin glücklich diese Seite gefunden zu haben ... (Tipp von vietnam-freunde.net)

Ich brauche Eure Hilfe:
Meine vietnamesische Bekannte ist seit über 3 Jahren hier in Deutschland mit einem Vietnamesen verheiratet. Sie leben die ganze Zeit zusammen, und sie arbeitet für ihn in einem Asia Imbiss. Er besitzt bereits die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis bis März 2008.

Jetzt möchte er sich von ihr scheiden lassen. Die Scheidung soll im Jan/Feb 2007 in Vietnam vorgenommen werden, beide werden gemeinsam nach VN fliegen.

Wie sieht es danach aus?

-      Kann Sie nach der Scheidung wieder nach Deutschland einreisen?
-      Gilt ihre AE trotz Scheidung noch bis März 2008?
-      Kann diese verlängert werden? (Sie spricht sehr gutes Deutsch, hat Sprachkurse besucht, und würde bestimmt einen Job finden)
-      Ist es evt. entscheidend wann sie damals in Vietnam geheiratet haben, oder wann die Ehe in Deutschland anerkannt wurde?

Vielen Dank für Eure Hilfe Smiley,
Ich hoffe Sie hat eine Chance hier zu bleiben

Gruß Nicole
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe für vietnamesische Bekannte – A-erlaubni
Antwort #1 - 31.10.2006 um 21:35:00
 
In diesem Fall dürfte § 31 Abs. 1 AufenthG zutreffen.

D.h. die Vietnamesin bekommt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr, in dem sie sich etablieren kann. Liegen nach dem Jahr die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vor, wird auch weiter verlängert.

Natürlich muss die Ehescheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.

Auf jeden Fall gilt die AE auch nach der Ehescheidung bei der Rückreise nach Deutschland.

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windpferd13
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe für vietnamesische Bekannte – A-erlaubni
Antwort #2 - 31.10.2006 um 21:49:24
 
Hey,

das sieht ja gut aus - vielen Dank für die schnelle Antwort ...
Von der Regelung gibt es auch keine Ausnahmen, die ich noch beachten müsste?

Gruß Nicole
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe für vietnamesische Bekannte – A-erlaubni
Antwort #3 - 31.10.2006 um 22:23:08
 
Doc schrieb am 31.10.2006 um 21:35:00:
D.h. die Vietnamesin bekommt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr, in dem sie sich etablieren kann. Liegen nach dem Jahr die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vor, wird auch weiter verlängert.

Natürlich muss die Ehescheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.

Auf jeden Fall gilt die AE auch nach der Ehescheidung bei der Rückreise nach Deutschland.


Aber nicht mehr bis März 2008, und das Jahr Eigenständigkeit demzufolge nicht bis März 2009.

Gruß, ULF
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