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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht (Gelesen: 3.349 mal)
houbi
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30.10.2006 um 01:58:14
 
Hallo Ihr Lieben!

Also, ich bin seit einem Jahr mit einem Tunesier zusammen und jetzt im 4.Monat schwanger. Wir sind jedoch nicht verheiratet, möchten aber gern zusammen in D leben. Jetzt ist meine Frage, ist ein Antrag auf Familienzusammenführung auch möglich, ohne die Eheschließung, weil das Sorgerecht sowie die Vaterschaft könnte man ja vorlegen? Wie ist da die VErfahrensweise? Die Frau vom Jugendamt meinte, man kann die Vaterschaft auf der Botschaft in Tunis beantragen. Ich danke für Antwort. Eine schöne Nacht.
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Sophie
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Antwort #1 - 30.10.2006 um 08:44:36
 
War er schon einmal in der BRD?
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Abu
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Antwort #2 - 30.10.2006 um 10:38:58
 
houbi schrieb am 30.10.2006 um 01:58:14:
Jetzt ist meine Frage, ist ein Antrag auf Familienzusammenführung auch möglich, ohne die Eheschließung, weil das Sorgerecht sowie die Vaterschaft könnte man ja vorlegen?
Prinzipiell ja.
Zitat:
Wie ist da die VErfahrensweise? Die Frau vom Jugendamt meinte, man kann die Vaterschaft auf der Botschaft in Tunis beantragen.
Sofern er sich derzeit in Tunesien aufhält:
- Vaterschaftsanerkennung bei der dortigen Deutschen Botschaft
- Sorgerechtserklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Visum zur Familienzzusammenführung zum Deutschen Kind bei der Botschaft.

Sophie schrieb am 30.10.2006 um 08:44:36:
War er schon einmal in der BRD?
Und wenn ja, ist er ausgewiesen/abgeschoben worden?

Abu
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houbi
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Antwort #3 - 31.10.2006 um 02:12:02
 
danke für eure antworten. sorry für meine späte mail, habe es aber erst jetzt an den pc geschafft. also, er war noch nicht in der BRD, war auch in keinem anderem europäischen land und somit nicht abgeschoben.
das problem bei der sorgerechtserklärung ist dies, dass der vater beim jugendamt anwesend sei muss, er sich aber in tunesien aufhält.
wie lange dauert so ein visum?
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Antwort #4 - 31.10.2006 um 09:21:44
 
houbi schrieb am 31.10.2006 um 02:12:02:
das problem bei der sorgerechtserklärung ist dies, dass der vater beim jugendamt anwesend sei muss, er sich aber in tunesien aufhält.
Das wußte ich nicht. O.k., dann kann die Sorgerechtserklärung erst nach der Einreise erfolgen.
Zitat:
wie lange dauert so ein visum?
Das kann man nicht vorhersagen, mit einigen Monaten würde ich schon rechnen.

Abu
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Antwort #5 - 31.10.2006 um 09:23:21
 
P.S.:
Sehe gerade, daß das Kind ja noch gar nicht geboren ist: Vaterschaftsanerkennung geht schon vor der Geburt; Antrag auf FzF-Visum erst danach.
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khk
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Antwort #6 - 31.10.2006 um 10:43:03
 
Abu schrieb am 30.10.2006 um 10:38:58:
Sofern er sich derzeit in Tunesien aufhält:
- Vaterschaftsanerkennung bei der dortigen Deutschen Botschaft
- Sorgerechtserklärung beim Jugendamt


warum so kompliziert? Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung kann bei der Botschaft abgegeben werden. Zustimmung der Mutter dann beim Amt (Standesamt, Jugendamt oder wer sich sonst gerade im konkreten Ort dazu berufen fühlt. Bei Wahlmöglichkeiten dürfte dem Standesamt der Vorzug zu geben sein) oder beim Notar.

Woraus sollte sich die zwingende Anwesenheit des Anerkennenden beim Jugendamt ergeben?

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Antwort #7 - 01.11.2006 um 15:24:03
 
danke für die antworten. die frau vom jugendamt meinte, dass der vater anwesend sein muss. zumindest bei der sorgerechtserklärung. wir möchten aber gern, dass er bei der geburt schon anwesend ist. da bleibt wohl bloss die möglichkeit einer eheschliessung?
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Antwort #8 - 01.11.2006 um 16:15:15
 
houbi schrieb am 01.11.2006 um 15:24:03:
danke für die antworten. die frau vom jugendamt meinte, dass der vater anwesend sein muss. zumindest bei der sorgerechtserklärung. wir möchten aber gern, dass er bei der geburt schon anwesend ist. da bleibt wohl bloss die möglichkeit einer eheschliessung?


wenn Du dem Jugendamt glaubst, dann wohl schon.

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Antwort #9 - 01.11.2006 um 17:22:20
 
houbi schrieb am 01.11.2006 um 15:24:03:
die frau vom jugendamt meinte, dass der vater anwesend sein muss. zumindest bei der sorgerechtserklärung. wir möchten aber gern, dass er bei der geburt schon anwesend ist. da bleibt wohl bloss die möglichkeit einer eheschliessung?

khk schrieb am 01.11.2006 um 16:15:15:
wenn Du dem Jugendamt glaubst, dann wohl schon.

Ob der zukünftige Vater bei der Geburt anwesed sein kann, hat mit der Sorgerechtserklärung wenig zu tun. Selbst wenn das Jugendamt unrecht hat und die Sorgerechtserklärung ohne Anwesenheit des Vaters abgegeben werden kann, gilt der Anspruch auf eine Familienzusammenführung mit dem Kind erst ab der Geburt. Man könnte höchstens versuchen, vorher eín Besuchsvisum zu erhalten. Heiraten würde ich DESHALB jedenfalls nicht...

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Antwort #10 - 01.11.2006 um 18:25:38
 
Abu schrieb am 01.11.2006 um 17:22:20:
Ob der zukünftige Vater bei der Geburt anwesed sein kann, hat mit der Sorgerechtserklärung wenig zu tun. Selbst wenn das Jugendamt unrecht hat und die Sorgerechtserklärung ohne Anwesenheit des Vaters abgegeben werden kann, gilt der Anspruch auf eine Familienzusammenführung mit dem Kind erst ab der Geburt. Man könnte höchstens versuchen, vorher eín Besuchsvisum zu erhalten. Heiraten würde ich DESHALB jedenfalls nicht...

Abu


jaja, schon gut, da war ich ungenau. Vor der Geburt wird die FZF natürlich auch mit Sorgerechtserklärung nichts. Geburtsanwesenheit wird wohl schwierig.

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