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Eheschließung ohne Ausreise? (Gelesen: 5.046 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung ohne Ausreise?
29.10.2006 um 12:36:02
 
Liebes i4a Forum,

vor gut 3 Monaten kam meine Freundin aus Usbekistan mit einem Sprachkursvisum zu mir nach Deutschland. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 31.12.2006 und ist hier auf der Gemeinde angemeldet.
Vor knapp 2 Monaten haben wir uns verlobt, und im Moment sind wir dabei, alle Unterlagen für die Heirat zusammen zu tragen.
Da Usbekistan auf der Liste der Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ist, werden wir es sicher nicht mehr vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen, in Deutschland zu heiraten. Bliebe noch Dänemark.
Der eigentliche Punkt ist, dass wir nicht noch mal für Monate getrennt werden möchten, wenn es irgendwie vermeidbar ist. Ich sprach dazu mit einer Fachanwältin für Ausländerrecht. Sie meinte, selbst wenn wir es noch vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen würden, in Deutschland zu heiraten, sei das keine Garantie dafür, dass meine Verlobte gleich hier bleiben könne, da die ABH argumentieren könnte, sie sei mit dem "falschen" Visum (Sprachkurs) nach Deutschland eingereist, und müsse noch mal nach Usbekistan, um dort ein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen.
Hat die Anwältin recht, ich meine: Kann die ABH auch nach erfolgter Eheschließung noch auf diese Aus- und Wiedereinreise bestehen? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage wird dann verfahren?
Wir könnten natürlich auch versuchen, eine Aufenthaltsverlängerung für den Sprachkurs zu bekommen, aber falls dies von der ABH abgelehnt wird, würden wir wohl zu Recht unglaubwürdig da stehen, wenn wir unmittelbar danach von unserer Eheabsicht erzählen würden.
Wir würden schon gerne in Deutschland heiraten, und das der ABH auch so schildern. Die Mitarbeiterin auf dem Standesamt würde uns eine Bestätigung für die ABH ausstellen, dass die Dokumente für die Eheschließung in Bearbeitung sind, also vom Standesamt an das deutsche Konsulat bzw. ans OLG verschickt wurden. Die Frage ist halt, ob die ABH sich dann auch in der Lage sieht, den Aufenthalt für meine Verlobte bis zur tatsächlichen Eheschließung zu verlängern.
Was meint ihr dazu? Gibt es vielleicht eine Art "Königsweg", wie wir (natürlich nur mit legalen Mitteln) in jedem Fall erreichen können, dass meine Verlobte bis zur Heirat in Deutschland bleiben kann, oder wäre es ggf. nur mit einer Heirat in Dänemark vor Ablauf der Aufenthaltserlaubis möglich, dass wir nicht noch mal zwangsweise getrennt werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Viele Grüße,
Tom
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.10.2006 um 13:00:40
 
M.E. sind die Chancen gut, dass sie hierbleiben kann, wenn die Ehe "unmittelbar" bevorsteht.Aber dazu muss ein Termin beim Standesamt bereits vorliegen.
Meine Frau brauchte:

Eine NEU ausgestellte Geburtsurkunde aus Usbekistan

Gültigen Reisepass

Eine notariell beglaubigte Eidesstattliche Versicherung der Eltern zum Familienstand der Tochter

Bescheinigung aus dem deutschen Melderegister, nicht älter als 14 Tage

Familienstandsbescheinigung der Heimatbehörde (Ovir) aus Usbekistan (Gültigkeit 6 Monate)

Unterhaltsbescheinigung (formlos geschrieben: ich lebe vom Einkommen meines Verlobten o.ä.)

Alle Dokumente vom beeidigten Doletscher übersetzt.
______________________________________________

Diese können angefordert werden und via DHL sehr schnell in D sein.

Von mir Abstammungsurkunde, PA, Meldebescheinigung und ggf. Heirats und Scheidungsurkunden sowie ggf. Geburtsurkunden von Kinder aus früheren Ehen.


Meine Frau musste auch ausreisen, wir haben uns jetzt 6 Monate nicht gesehen, sie hat gerade jetzt ihr Visum bekommen für Familienzusammenführung.
Für die hin und her Fliegerei, all die Dokumente und Übersetzungen, Anwalts und Gerichtskosten, unsere Hochzeit in Usbekistan, den Vertrauensanwalt für die Dokumentenprüfung sowie die in Usbekistan unerlässlichen "Sondergebühren" Zwinkernd
hab ich mich jetzt auf ein zehnfaches Monatseinkommen verschuldet.

Ich wünsche euch sehr, dass ihr es schafft, dies zu vermeiden. und dass euch mein Albtraum erspart bleibt.
Viel Glück!
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.10.2006 um 13:05:40
 
Es kann wirklich passieren, dass man sich erst verliebt, wenn Ausländer in Deutschland ist und man Zeit miteinander verbringt. Man hat also nicht gelogen, als man das Visum beantragt hat.
Da aber zu viele das missbrauchen, sind die ABHs da nicht sehr kooperativ.
Wir sagten dem Richter, dass es so bei uns war, er sagte: "das mag in Ihrem Fall wahr sein, aber wir haben diese Geschichte schon zu oft gehört"

Man will das also nicht einreissen lassen...trotzdem, versucht es mal.
Finde ich übrigens gut von der Anwältin, wenigstens ehrlich. Zu oft drücken sich Anwälte weit zu optimistisch aus, weil sie schlicht verdienen wollen.
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sweh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #3 - 29.10.2006 um 14:32:12
 
Look_Forward schrieb am 29.10.2006 um 12:36:02:
Liebes i4a Forum,

vor gut 3 Monaten kam meine Freundin aus Usbekistan mit einem Sprachkursvisum zu mir nach Deutschland. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 31.12.2006 und ist hier auf der Gemeinde angemeldet.
Vor knapp 2 Monaten haben wir uns verlobt, und im Moment sind wir dabei, alle Unterlagen für die Heirat zusammen zu tragen.
... Bliebe noch Dänemark.
... Ich sprach dazu mit einer Fachanwältin für Ausländerrecht. Sie meinte, selbst wenn wir es noch vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen würden, in Deutschland zu heiraten, sei das keine Garantie dafür, dass meine Verlobte gleich hier bleiben könne, da die ABH argumentieren könnte, sie sei mit dem "falschen" Visum (Sprachkurs) nach Deutschland eingereist, und müsse noch mal nach Usbekistan, um dort ein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen.


Hallo Look_Forward,

Ausländer, die einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben (also z.B. Ehe mit einem Deutschen), können diesen bei bisher legalem Aufenthalt in Deutschland ohne vorherige Ausreise beantragen und erhalten. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall so vorliegen, müsste allerdings individuell geprüft werden.

Und: "Fachanwälte für Ausländerrecht" gibt es nicht. Ich glaube nicht, dass die von Ihnen befragte Anwältin sich selbst als solche bezeichnet hat.

Grüße

SW
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Stephanie Weh, RAin
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 29.10.2006 um 15:19:22
 
Hi,

Zitat:
Ausländer, die einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben (also z.B. Ehe mit einem Deutschen), können diesen bei bisher legalem Aufenthalt in Deutschland ohne vorherige Ausreise beantragen und erhalten. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall so vorliegen, müsste allerdings individuell geprüft werden.


Tja, momentan ergibt die Prüfung wohl, nein, Anspuch liegt nicht vor und wird auch bis Ablauf des Visums nicht vorliegen, da eine Heirat in D bis dahin nicht zu schaffen sein wird.

Die ABH kann eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, mit der sie bis zur Hochzeit bleiben kann. Dazu muß allerdings die Hochzeit unmittelbar bevorstehen. Wann das der Fall ist, wird unterschiedlich gehandhabt. Solange z.B. die Überprüfung der Papiere in Usbekistan noch nicht abgeschlossen ist sicher nicht.

Ich weiß leider auch nicht, ob es reicht, wenn die Unterlagen beim OLG sind. Also ob die ABH die Fiktionsbescheinigung überhaupt ausstellen darf.
Wenn nicht, könnte ein sehr wohlgesonnener MA das Sprachvisum verlängern, wenn sie denn weiterhin auch wirklich die Schule besucht.
So oder so seid Ihr auf das Wohlwollen der ABH angewiesen. Also schlage ich vor, Ihr geht jetzt zur ABH und legt die Karten auf den Tisch. Das kommt immer am besten und maximiert die Chance, daß sie Euch zu einer sauberen Lösung verhelfen. Das ist auch für die ABH einfacher, als wenn Ihr auf den letzten Drücker da mit ner dänischen Heiratsurkunde ankommt.
Du hast ja auch selber schon geschrieben, erst das Spachvisum versuchen und wenn das nicht klappt mit der Heiatsabsicht ankommen - so macht man sich da keine Freunde.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.10.2006 um 18:46:29
 
Look_Forward schrieb am 29.10.2006 um 12:36:02:
Vor knapp 2 Monaten haben wir uns verlobt, und im Moment sind wir dabei, alle Unterlagen für die Heirat zusammen zu tragen.
Da Usbekistan auf der Liste der Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ist, werden wir es sicher nicht mehr vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen, in Deutschland zu heiraten. Bliebe noch Dänemark.


Wenn Ihr beide dort mit Paß und Ledigkeitsbescheinigung auftaucht, dann sollte eine Trauung möglich sein. Empfehle, nachzufragen, in welcher Form insbesondere die usbekische Ledigkeitsbescheinigung gewünscht wird. Hilfreich kann es auch sein, wenn ein Inlandspaß vorliegt, aus dem der Familienstand hervorgeht.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 30.10.2006 um 10:53:37
 
Vielen Dank für Eure vielen Antworten. Ich denke, wir werden noch diese Woche auf die ABH gehen und unser Anliegen vollständig darlegen. Vielleicht erleben wir ja eine positive Überraschung. Ich geb Euch dann auf jeden Fall Bescheid, wie's gelaufen ist.

Zitat:
Und: "Fachanwälte für Ausländerrecht" gibt es nicht. Ich glaube nicht, dass die von Ihnen befragte Anwältin sich selbst als solche bezeichnet hat


Stimmt, der Begriff "Fachanwalt" kam von mir, und ist wohl nicht ganz korrekt: Es handelt sich um eine Anwältin, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.10.2006 um 12:20:56
 
Look_Forward schrieb am 30.10.2006 um 10:53:37:
Ich denke, wir werden noch diese Woche auf die ABH gehen und unser Anliegen vollständig darlegen.


Die in Dänemark geplante Eheschließung?

Und was soll die deutsche ABH dazu tun, solange Ihr noch nicht verheiratet seid?

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 30.10.2006 um 16:28:00
 
Hallo Ulf,

ich denke, es wäre gut, mit der ABH mal alle drei Alternativen durchzusprechen, und zu schauen, ob uns dann vielleicht sogar geholfen wird:
Wäre zum einen, ob die Sachbearbeiterin milde gestimmt ist und den Aufenthalt ggf. verlängert, wenn wir in Deutschland heiraten, die Unterlagen schon auf dem Weg (Echtheitsprüfung in der usbekischen Botschaft bzw. OLG) sind und wir die dazu entsprechende Bestätigung vom Standesamt vorlegen.
Falls das von der ABH verneint wird, bleibe ja noch die Verlängerung für den Sprachkurs. Dafür bekommen wir von der Sprachschule eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Aber wir möchten die ABH schon jetzt davon in Kenntnis setzen, dass wir so früh wie möglich heiraten wollen, denn das hat für uns die höchste Priorität, und ich denke, es ist besser, die ABH darüber nicht im Dunkeln zu lassen.
Wenn auch die Verlängerung für den Sprachkurs von der ABH verneint wird, würde ich diese gerne einfach mal fragen, ob meine Verlobte evtl. gleich in Deutschland bleiben könnte, falls wir es schaffen, noch vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis im benachbarten Ausland zu heiraten. Vielleich bekommen wir ja eine positive Antwort auf diese Frage und wir ersparen uns böse Überraschungen, weil die ABH sich nach der Eheschließung ggf. überrannt fühlt und dann immer noch sagen könnte: Erst mal ausreisen und mit Fzf-Visum wieder einreisen.
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Antwort #9 - 02.11.2006 um 11:42:49
 
Hallo zusammen.

wir waren nun auf der ABH, und ich kann Euch sagen: Es war in unserem Fall genau richtig, hin zu gehen  Durchgedreht
Also was hab ich der Sachbearbeiterin erzählt? Dass meine Verlobte noch bis Jahresende die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs hat, und sich bei uns mittlerweile ergeben hat, dass wir heiraten wollen.
Die Mitarbeiterin war sehr freundlich, und schlug uns zwei Alternativen vor: Wenn wir die Bestätigung vom Standesamt bringen, dass die Dokumente dort vollständig eingereicht wurden, könnte man bis zur entgültigen Heirat eine Fiktionsbescheinigung ausstellen.
Andererseits sei es durchaus auch möglich, zunächst noch mal eine Verlängerung für den Sprachkurs zu bekommen, so dass meine Verlobte diesen bis Ende Februar besuchen kann. Bis dahin sind dann die Dokumente in greifbarer Nähe (beim Standesamt), und wir können dann im Frühjahr heiraten.
Von der Dänemark-Aktion riet man uns ab, und die Mitarbeiterin sagte uns offen und ehrlich, dass sie nicht genau wüßte, wie das mit der späteren Anerkennung der Ehe in Deutschland sei. Da wir aber ohnehin lieber in Deutschland heiraten wollen und man uns so nett entgegen gekommen ist, ist diese Alternative nun sowieso hinfällig.
In jedem Fall kann meine Verlobte zu 98% gleich hier bleiben, und das freut uns natürlich sehr  Durchgedreht Durchgedreht
Was kann ich Euch mit auf den Weg geben? Da ich freundlich war, und vorher schon genau wußte, welche Fragen ich wie zu stellen hatte, war die ABH in unserem Fall sehr (vielleicht sogar überdurchschnittlich) kooperativ. Ich hoffe natürlich für alle, die in der gleichen Situation sind, dass ihnen genau so herzlich geholfen wird. Freundliches Auftreten und Sachlichkeit helfen Euch dabei sicher mehr als das Pochen auf irgendwelche gesetzlichen Möglichkeiten, die im Ermessensspielraum liegen. Die Entscheidung bzw. das Nachdenken über solche Alternativen überlässt man lieber dem ABH-Mitarbeiter, und mit etwas Glück ist dieser bereit, für Euch die richtige Lösung zu finden. Sicher spielt hierbei auch die Größe des zu verwaltenden Regierungsbezirks bzw. des Landkreises eine Rolle, denn wenn ich 200 Leute am Tag "abfertigen" müsste, bliebe für den Einzelnen vielleicht auch weniger Unterstützung übrig als bei nur 20 pro Tag.
Habt Verständnis für die ABH-Kollegen, sie sind Menschen wie Du und ich und handeln wohl meistens auch mit Herz. Und wenn Euere Liebsten eh schon in Deutschland sind, ist es eine einmalige Chance, sein Anliegen persönlich - von Mensch zu Mensch - vorzubringen. Der Mitarbeiter auf einer Botschaft sieht nur das Papier ...
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten  Zwinkernd

Einen schönen Tag Euch allen und viele Grüße,

Tom
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Antwort #10 - 10.01.2007 um 17:07:21
 
Hallo an alle im Forum!

Nachträglich wünsche ich erst mal allen noch ein gutes neues Jahr 2007 Smiley
Wie versprochen, hier mein Update:
Unsere ABH hat den Aufenthalt nun zunächst bis Anfang März verlängert. Wir hoffen, dass bis dahin die Dokumente vom deutschen Konsulat (Vertrauensanwalt) in Usbekistan ans örtliche Standesamt zurück gesandt und alle Dokumente als echt anerkannt wurden. Dazu werde ich in den nächsten Tagen mal bei meiner Gemeindeverwaltung nachfragen.
Hat jemand von Euch evtl. Erfahrungen mit der Prüfung von usbekischen Dokumenten durch den von der dt. Botschaft bestellten Vertrauensanwalt? Ich meine, wie stehen die Chancen, dass die (selbstverständlich echten) Dokumente auch als solche anerkannt werden?

Viele Grüße,
Tom
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Antwort #11 - 20.02.2007 um 13:29:49
 
Hallo Leute,

wir sind überglücklich:
Die ABH hat den Aufenthalt zwecks Sprachkurs bis Mitte Juni verlängert. Die Sachbearbeiterin wurde von uns bezüglich der Eheschließung bereits im vergangenen Jahr in Kenntnis gesetzt und bekam vor drei Wochen auch eine schriftliche Bestätigung vom Standesamt über unsere Heiratsabsicht.
Man ist uns mit bereits zwei zusätzlichen Aufenthaltsverlängerungen seit Ersterteilung seitens ABH also auf ganzer Linie entgegen gekommen. Mal schauen, vielleicht bringe ich ja nach der Heirat eine schöne Blume mit auf die ABH Zwinkernd

Alle Dokumente kamen mit vom Vertrauensanwalt bestätigter Echtheit von der Botschaft zurück, und das nach nur knapp 12 Wochen mit Weihnachten und Neujahr dazwischen – super!
Vergangene Woche haben wir beim örtlichen Standesamt die Eheschließung angemeldet.
Nach erfolgter Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG Stuttgart (wurde uns nach ca. 6 Wochen in Aussicht gestellt), werden wir Ende April oder Anfang Juni hier in Deutschland heiraten.

Ich weiß, dass unser „Fall“ nicht unbedingt normal ist, denn es lief bisher wirklich alles vorbildlich. Ich möchte es an dieser Stelle auf keinen Fall versäumen, mal ein großes Lob auf das deutsche Beamtentum auszusprechen, denn die hätten ihren Job in unserem Fall echt nicht besser machen können.
Damit möchte ich Euch alle – auch die unter uns, die weniger Glück hatten – dazu ermutigen, dran zu bleiben. Am Ende wird (meistens) alles gut.
Und habt Vertrauen in Eure Sachbearbeiter. Die meisten wollen Euch helfen, und nur ein paar ganz wenige mögen vielleicht etwas eigensinnig reagieren. Aber auch dann hat jeder die faire Chance, seine Forderungen erfüllt zu bekommen.

Vielen Dank auch an die hervorragende Mitarbeit aller Experten im Forum. Ich werde weiter versuchen, mich für alle Hilfesuchenden hier mit Rat und Tat einzubringen.

Viele Grüße und gute Zeiten für alle,
Tom
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