Liebes
i4a Forum,
vor gut 3 Monaten kam meine Freundin aus Usbekistan mit einem Sprachkursvisum zu mir nach Deutschland. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 31.12.2006 und ist hier auf der Gemeinde angemeldet.
Vor knapp 2 Monaten haben wir uns verlobt, und im Moment sind wir dabei, alle Unterlagen für die Heirat zusammen zu tragen.
Da Usbekistan auf der Liste der Staaten mit unsicherem Urkundenwesen ist, werden wir es sicher nicht mehr vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen, in Deutschland zu heiraten. Bliebe noch Dänemark.
Der eigentliche Punkt ist, dass wir nicht noch mal für Monate getrennt werden möchten, wenn es irgendwie vermeidbar ist. Ich sprach dazu mit einer Fachanwältin für Ausländerrecht. Sie meinte, selbst wenn wir es noch vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis schaffen würden, in Deutschland zu heiraten, sei das keine Garantie dafür, dass meine Verlobte gleich hier bleiben könne, da die
ABH argumentieren könnte, sie sei mit dem "falschen" Visum (Sprachkurs) nach Deutschland eingereist, und müsse noch mal nach Usbekistan, um dort ein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen.
Hat die Anwältin recht, ich meine: Kann die
ABH auch nach erfolgter Eheschließung noch auf diese Aus- und Wiedereinreise bestehen? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage wird dann verfahren?
Wir könnten natürlich auch versuchen, eine Aufenthaltsverlängerung für den Sprachkurs zu bekommen, aber falls dies von der
ABH abgelehnt wird, würden wir wohl zu Recht unglaubwürdig da stehen, wenn wir unmittelbar danach von unserer Eheabsicht erzählen würden.
Wir würden schon gerne in Deutschland heiraten, und das der
ABH auch so schildern. Die Mitarbeiterin auf dem Standesamt würde uns eine Bestätigung für die
ABH ausstellen, dass die Dokumente für die Eheschließung in Bearbeitung sind, also vom Standesamt an das deutsche Konsulat bzw. ans OLG verschickt wurden. Die Frage ist halt, ob die
ABH sich dann auch in der Lage sieht, den Aufenthalt für meine Verlobte bis zur tatsächlichen Eheschließung zu verlängern.
Was meint ihr dazu? Gibt es vielleicht eine Art "Königsweg", wie wir (natürlich nur mit legalen Mitteln) in jedem Fall erreichen können, dass meine Verlobte bis zur Heirat in Deutschland bleiben kann, oder wäre es ggf. nur mit einer Heirat in Dänemark vor Ablauf der Aufenthaltserlaubis möglich, dass wir nicht noch mal zwangsweise getrennt werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Viele Grüße,
Tom