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Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum etc (Gelesen: 9.630 mal)
Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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20.10.2006 um 16:41:06
 
Hi zusammen,

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich habe die hier das internationale Ehefähigkeitszeugnis bekommen und werde Mitte November standesamtlich in der Türkei heiraten.

Ich bin seit einigen Monaten hier in Deutschland rechtskräftig geschieden, und habe direkt im Anschluss die Maßnahmen für das Anerkennungsverfahren in der Türkei eingeleitet.

Meine Ex-Frau möchte sich querstellen, und es wird noch ca. 8 Monate dauernm bis ich auch in der Türkei als geschieden gelte (Eintrag in der Nüfus-Bescheinigung).

Ich habe folgende Fragen:

Was wird im Anschluss passieren, wie lange könnte es dauern bis meine Frau nach Deutschland kann (im Rahmen der Familienzusammenführung)?

Es wird dieses Jahr wohl nicht mehr klappen... Wie wirkt sich das steuerlich aus? Bin ja ab Mitte November verheiratet, müsste ich dann nicht in die Lohnsteuerklasse 3 kommen und mein Netto-Gehalt sich somit erhöhen?

Wenn meine Frau im Januar nach Deutschland kommt und sich anmeldet, und danach wieder für 3-4 Monate in die Türkei reist (wir werden dann die Hochzeitsfeier machen), könnte es irgendwelche Probleme geben, wenn sie nach der Hochzeitsfeier wieder einreisen möchte? Ich würde Sie nämlich gerne hier anmelden und könnte einen Wohnberechtigungsschein bekommen, und bis sie wieder hier ist eine günstigere Wohnung für uns finden.

Wir werden sofort nach der standesamtlichen Heirat aktiv werden, und sie wird einen neuen Pass in der Türkei beantragen, weil sie meinen Namen annehmen wird und ja auch der Status von "ledig" in "verheiratet" korrigiert wird. Könnt Ihr mir sagen wo das gemacht wird? Müsst ich dann zur deustchen Botschaft oder so? Oder wird das alles durch die türkischen Behörden erledigt...?

Ich bedanke mich vorab für Eure Hilfe, werden wohl noch einigen Schriftwechsel haben hier...  

Cheers,

-Voltran-

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lacrima
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Antwort #1 - 20.10.2006 um 17:03:48
 
Hallo Voltran.. Zwinkernd
Voltran schrieb am 20.10.2006 um 16:41:06:
Wir werden sofort nach der standesamtlichen Heirat aktiv werden, und sie wird einen neuen Pass in der Türkei beantragen, weil sie meinen Namen annehmen wird und ja auch der Status von "ledig" in "verheiratet" korrigiert wird. Könnt Ihr mir sagen wo das gemacht wird? Müsst ich dann zur deustchen Botschaft oder so? Oder wird das alles durch die türkischen Behörden erledigt...?

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hier um den Pass Deiner zukünftigen Frau und sie ist Türkin. Daher darf/kann ein deutsches Konsulat keinen türkischen Pass ausstellen/ändern/korrigieren und hat mit der Sache nichts zu tun Zwinkernd Die türkischen Passen werden auf Antrag der Person bei "Emniyet Müdürlügü" ausgestellt. (In der Stadt wo sie lebt und angemeldet ist..) In Istanbul, ist es sogar möglich das online zu beantragen. Klickst du hier http://www.iem.gov.tr/iem/?s=108

Gruß,

Lacrima

PS: Falls Du als Deutscher in deinem Pass, etwas ändern lassen würdest, dann die richtige Adresse wäre das deutsche Konsulat.. Zwinkernd
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Antwort #2 - 20.10.2006 um 17:21:10
 
Voltran schrieb am 20.10.2006 um 16:41:06:
Es wird dieses Jahr wohl nicht mehr klappen... Wie wirkt sich das steuerlich aus? Bin ja ab Mitte November verheiratet, müsste ich dann nicht in die Lohnsteuerklasse 3 kommen und mein Netto-Gehalt sich somit erhöhen?

Die Steuerklasse kann erst nach der Einreise Deiner Frau geändert werden; in der Einkommensteuererklärung 2006 wirkt sich die Heirat nur aus, wenn die Einreise noch 2006 erfolgt. Allerdings können evtl. Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Abu
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Lemon
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Antwort #3 - 20.10.2006 um 21:47:04
 
Wie schon gesagt kann man die Steuerklasse erst ändern, wenn deine Frau hier in Dt ist...was du nach der Heirat alleine macxhen kannst ist nur deine Ehe beim Bürgeramt anmelden...mehr nicht...

Nach der einreise muss die AE beantragt werden...(bei mir hat dies 2 Monate gedauert)...somit kann es vielleicht schwierig werden, wenn deine Frau nach der einreise wieder 3-4 Monate in die Türkei fliegt...da das FZFvisa nur 3 Monate gültig ist...
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Voltran
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Antwort #4 - 22.10.2006 um 09:39:08
 
Hallo zusammen, Danke für die Antworten.  Smiley

Ich habe Verstanden, dass meine zukünftige Ihre Änderungen in Ihrem Pass bei türkischen Behörden vornehmen lassen muss. Das ist kein Problem.

Jetzt habe ich mir sagen lassen, dass die deutschen Behörden bald womöglich mit irgendwelchen neuen Auflagen kommen werden, z. B. keine Einreise wenn nicht genügend deutschkenntnisse Vorhanden...? Gibt es diesbezüglich Meldungen, die das bestätigen? Ich habe z. B. gehört dass die Niederlanden ziemlich offensiv, ja geradezu aggressiv geworden sind, ist sowas hier in Deutschland auch möglich oder gar wahrscheinlich? Das ist unter anderem der Grund, warum ich meine zukünftige Frau möglichst schnell nach Deutschland holen möchte und sie hier anmelden möchte.

Wie sieht es damit aus: nehmen wir an, sie hat den Visum bezüglich Familienzusammenführung bekommen, ist hier eingereist und wir haben sie in der hiesigen Stadt angemeldet.

Wenn sie nun wieder für einige Monate in die Türkei reist (wir möchten dort die Hochzeitsfeier dort machen und dann zusammen zurück) kann es dann Probleme mit den Behörden geben? Ich meine, gibt es dann (=nach Ihrer Anmeldung) irgendwelche "Sachen, die dann noch zu erledigen wären", aber nicht erledigt werden können da sie wieder abgereist ist, und wir deswegen Probleme bekommen?

Ich weiss echt nicht wie ich mich verhalten soll bzw. wie wir vorgehen sollen...  unentschlossen
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brickbat
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Antwort #5 - 22.10.2006 um 10:55:21
 
Deine Frau sollte hier angemeldet werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach D. verlegt. Wenn sie nur kurz herkommt um sich anzumelden, und dann wieder für einige Monate ausreist, ist das eigentlich nicht der Fall. Zudem könnte es sowohl  für die ABH als auch für das Wohnungsamt so aussehen, als ob keine eheliche LG bestünde und die entsprechenden Probleme nach sich ziehen. Deine Frau sollte das Visum also tatsächlich erst dann beantragen wenn sie auch beabsichtigt, hier auf Dauer zu leben und nicht vorher.
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Antwort #6 - 22.10.2006 um 11:18:27
 
brickbat schrieb am 22.10.2006 um 10:55:21:
Deine Frau sollte hier angemeldet werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach D. verlegt. Wenn sie nur kurz herkommt um sich anzumelden, und dann wieder für einige Monate ausreist, ist das eigentlich nicht der Fall. Zudem könnte es sowohl  für die ABH als auch für das Wohnungsamt so aussehen, als ob keine eheliche LG bestünde und die entsprechenden Probleme nach sich ziehen. Deine Frau sollte das Visum also tatsächlich erst dann beantragen wenn sie auch beabsichtigt, hier auf Dauer zu leben und nicht vorher.


Danke brickbat, das hatte ich schon befürchtet. Aber ich denke auch das hat schon seinen berechtigten Grund...

Könnte die ABH denn wegen zu wenig Wohnraum (wären dann 96m² für 5 Personen, vorübergehend) bzw weil ich noch bei meinen Eltern wohne, mir Probleme bereiten?
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Rolsoft
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Antwort #7 - 22.10.2006 um 11:36:21
 
Hallo Voltran,

Zitat:
Jetzt habe ich mir sagen lassen, dass die deutschen Behörden bald womöglich mit irgendwelchen neuen Auflagen kommen werden, z. B. keine Einreise wenn nicht genügend deutschkenntnisse Vorhanden...? Gibt es diesbezüglich Meldungen, die das bestätigen? Ich habe z. B. gehört dass die Niederlanden ziemlich offensiv, ja geradezu aggressiv geworden sind, ist sowas hier in Deutschland auch möglich oder gar wahrscheinlich? Das ist unter anderem der Grund, warum ich meine zukünftige Frau möglichst schnell nach Deutschland holen möchte und sie hier anmelden möchte.

Kein Einreise ohne Deutschkenntnisse? Woher sollen dann die ganzen Touristen kommen ROFL und was wird aus den Integrationskursen ?.
Also dieser Latrinenparole würde ich keinen Glauben schenken  Zwinkernd.

Zum Thema Scheinehe würde ich dir raten den Rat von Brickbat zu befolgen und deine Frau erst anzumelden wenn Sie auch mit dir zusammen lebt. Die Steuer bekommst du ja eh über die Steuererklärung zurück. Und nach allem was hier so im Forum zum Thema liest kann so ein Scheineheverdacht sehr hässlich werden.

Also immer schön den Ball Flach halten und vor allem Don´t Panic
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Antwort #8 - 22.10.2006 um 11:47:13
 
Rolsoft schrieb am 22.10.2006 um 11:36:21:
Hallo Voltran,

Kein Einreise ohne Deutschkenntnisse? Woher sollen dann die ganzen Touristen kommen ROFL und was wird aus den Integrationskursen ?.
Also dieser Latrinenparole würde ich keinen Glauben schenken  Zwinkernd.


...

Okay, da bin ich wirklich sehr beruhigt  Smiley

Rolsoft schrieb am 22.10.2006 um 11:36:21:
Zum Thema Scheinehe würde ich dir raten den Rat von Brickbat zu befolgen und deine Frau erst anzumelden wenn Sie auch mit dir zusammen lebt. Die Steuer bekommst du ja eh über die Steuererklärung zurück. Und nach allem was hier so im Forum zum Thema liest kann so ein Scheineheverdacht sehr hässlich werden.

Also immer schön den Ball Flach halten und vor allem Don´t Panic


Okay, das werde ich genauso befolgen - wäre ja fast schon kriminell wenn ich das Gegenteil tun würde.  Zwinkernd

Oh mann, jetzt geht's mir echt besser und ich gönne mir ein Schluck Tequila Sonntagmorgens um 11:41h. Am just happy  Durchgedreht

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe ...


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Lemon
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Antwort #9 - 22.10.2006 um 12:10:18
 
Mich würde aber mal interessieren wie das alles gehen soll...

Seine Frau kommt mit FZF nach Deutschland...3 Monate ist dieses Visum gültig...wenn sie die AE beantragen will, muss sie ja den hauptwohnsitz in DT haben...also angemeldet sein...
Wenn sie sich nicht anmeldet...wieder zurück in die Türkei fliegt...3-4 Monate dort bleibt...wie kommt sie dann wieder nach DT zurück? FZF ist doch dann schon längst abgelaufen...

Oder denke ich gerade falsch?
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Voltran
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Antwort #10 - 22.10.2006 um 12:27:15
 
Lemon schrieb am 22.10.2006 um 12:10:18:
Mich würde aber mal interessieren wie das alles gehen soll...

Seine Frau kommt mit FZF nach Deutschland...3 Monate ist dieses Visum gültig...wenn sie die AE beantragen will, muss sie ja den hauptwohnsitz in DT haben...also angemeldet sein...
Wenn sie sich nicht anmeldet...wieder zurück in die Türkei fliegt...3-4 Monate dort bleibt...wie kommt sie dann wieder nach DT zurück? FZF ist doch dann schon längst abgelaufen...

Oder denke ich gerade falsch?


Nee nee, Du siehst das ganz richtig. Wenn ich das so machen würde wie oben von Dir beschrieben hiesse das -> Grandos Problemos... Also, diesen Gedanken habe ich ganz schnell vergessen...

ABER


Ich habe da eine neue Frage diesbezüglich... Habe nämlich gerade mit ihr telefoniert  Smiley

Meine zukünftige hat Anfang April eine Zwischenprüfung - sie arbeitet bei der Bank und studiert nebenbei. Und die nächste Prüfung findet Anfang April statt. Wenn sie im März nach Deutschland kommt, sich anmeldet und wir beantragen die AE, darf sie dann nicht in die Türkei bevor Sie die AE hat? Gibt es da keine Ausnahmen...? Mein Gott, kaum bin ich ein Problem los schon kommt das nächste...! Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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Antwort #11 - 22.10.2006 um 13:11:48
 
Hi,
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen, die sind ja noch ganz frisch Smiley
Das FZF hat genau 5 Wochen gedauert (Konsulat Novosibirsk und ABH Pinneberg)

Meine Frau ist letzten Sonntag eingereist, am Montag morgen um Punkt 8 haben wir sie beim Bürgerbüro angemeldet, meine Lohnsteuerkarte geändert bzw für meine Frau die neue mit Kl5 gleich mitbekommen. 1 Stunde später mit biometrischem Pfhoto sind wir in der ABH vorstellig gewesen, 10 Minuten später hatten wir ihre AE für 3 Jahre inkl. der Berechtigung für den Integrationskurs.


Nun mag die AE in manchen ABH villeicht ein bischen länger dauern (wir hatten Glück, hier sind gerade Schulferien und nix los Smiley
Aber grundsätzlich würde ich da mal keine Panik bei Dir und vor allen Dingen Deiner Frau erzeugen. Das FZF Visum mag manchmal etwas länger dauern, da gibts ja (leider Ärgerlich genug schlimme Beispiele. Aber in D. gehts eigentlich, soweit ich das von vielen Freunden mitbekommen habe, immer recht zügig.

Warum sollte Deine Frau mit AE nicht für einige Zeit sich im Ausland aufhalten wollen (oder auländerrechtlich: dürfen? Eheliche Gemeinschaft definiert sich ja nicht im ständigfen Leben an einem Ort (Stichwort Wochenendehe) . Der Lebensmittelpunkt soll D. werden, einige Prüfungen sind da. mW. kein Grund , die AE später zu beantragen. Abwesenheiten "am Stück" von länger als 6 Monaten von D. würde ich bei der ABH anzeigen mit Begründung. Dann glaube ich nicht, das es da Schwierigkeiten gibt. Das kannst Du ja aber schon jetzt im Vorfeld mit "Deiner" ABH klären

Grüße
Jens + Sveta
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Antwort #12 - 22.10.2006 um 13:35:00
 
jetflyer schrieb am 22.10.2006 um 13:11:48:
Hi,
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen, die sind ja noch ganz frisch Smiley
Das FZF hat genau 5 Wochen gedauert (Konsulat Novosibirsk und ABH Pinneberg)

Meine Frau ist letzten Sonntag eingereist, am Montag morgen um Punkt 8 haben wir sie beim Bürgerbüro angemeldet, meine Lohnsteuerkarte geändert bzw für meine Frau die neue mit Kl5 gleich mitbekommen. 1 Stunde später mit biometrischem Pfhoto sind wir in der ABH vorstellig gewesen, 10 Minuten später hatten wir ihre AE für 3 Jahre inkl. der Berechtigung für den Integrationskurs.


Nun mag die AE in manchen ABH villeicht ein bischen länger dauern (wir hatten Glück, hier sind gerade Schulferien und nix los Smiley
Aber grundsätzlich würde ich da mal keine Panik bei Dir und vor allen Dingen Deiner Frau erzeugen. Das FZF Visum mag manchmal etwas länger dauern, da gibts ja (leider Ärgerlich genug schlimme Beispiele. Aber in D. gehts eigentlich, soweit ich das von vielen Freunden mitbekommen habe, immer recht zügig.

Warum sollte Deine Frau mit AE nicht für einige Zeit sich im Ausland aufhalten wollen (oder auländerrechtlich: dürfen? Eheliche Gemeinschaft definiert sich ja nicht im ständigfen Leben an einem Ort (Stichwort Wochenendehe) . Der Lebensmittelpunkt soll D. werden, einige Prüfungen sind da. mW. kein Grund , die AE später zu beantragen. Abwesenheiten "am Stück" von länger als 6 Monaten von D. würde ich bei der ABH anzeigen mit Begründung. Dann glaube ich nicht, das es da Schwierigkeiten gibt. Das kannst Du ja aber schon jetzt im Vorfeld mit "Deiner" ABH klären

Grüße
Jens + Sveta



Hi zusammen, Danke für die ausführliche Antwort, das macht mir echt Hoffnung  Smiley

Aber wie ist das ->:

Nehmen wir an, sie kommt Anfang März her und es dauert tatsächlich 2 Monate bis sie die AE bekommt. Das heisst sie wäre dann bis Anfang Mai nur angemeldet hier, aber noch keine AE. Könnte sie in dieser Zeit in die Türkei reisen um die Prüfung zu machen und danach wieder kommen? Es wären nur 2-3 Tage die sie dort verbringen würde...
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Antwort #13 - 22.10.2006 um 13:54:27
 
Gut , dann "theoretische" Antwort  Zwinkernd

Wenn Deine Frau ohne AE für einige Tage heimfliegen will, mußt Du beim FZF Visum auf "Multiple entry" achten.
Üblicherwiese ist das FZF Visum für 3 Monate ausgestellt, meistens !! (aber nicht immer) mit mehrfach erlaubter Ein. bzw Ausreise! Darauf unbedingt achten, sonst darf sie ohne AE im Pass nicht wieder nach D. einreisen und das Procedere FZF geht wieder los (Mit vermutlich Fragen ???!!, warum das ganze .

  Thema Krankenversicherung nicht vergessen! Da gibts unterschiedliche Sichtweisen der Krankenkassen und dt. Konsulate, am sichersten in Deinem Fall eine 3 Monate incoming für sie abschließen

Aber wie gesagt, ich kenne keinen Fall, wo bei der AE für die Ehefrau nach !! FZF wirklich lange gedauert hat. Die Prapiere sind ja alle schon vorher geprüft!

Grüße
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Antwort #14 - 22.10.2006 um 14:19:47
 
jetflyer schrieb am 22.10.2006 um 13:54:27:
Gut , dann "theoretische" Antwort  Zwinkernd

Wenn Deine Frau ohne AE für einige Tage heimfliegen will, mußt Du beim FZF Visum auf "Multiple entry" achten.
Üblicherwiese ist das FZF Visum für 3 Monate ausgestellt, meistens !! (aber nicht immer) mit mehrfach erlaubter Ein. bzw Ausreise! Darauf unbedingt achten, sonst darf sie ohne AE im Pass nicht wieder nach D. einreisen und das Procedere FZF geht wieder los (Mit vermutlich Fragen ???!!, warum das ganze .

  Thema Krankenversicherung nicht vergessen! Da gibts unterschiedliche Sichtweisen der Krankenkassen und dt. Konsulate, am sichersten in Deinem Fall eine 3 Monate incoming für sie abschließen

Aber wie gesagt, ich kenne keinen Fall, wo bei der AE für die Ehefrau nach !! FZF wirklich lange gedauert hat. Die Prapiere sind ja alle schon vorher geprüft!

Grüße
Jens + Sveta



Alles klar, vielen viel lieben Dank. Ich werd morgen mal die ABH fragen, die machen zwar immer so'n Geheimnis draus, aber ieinen Versuch ist es Wert denke...

Cheers,    Smiley

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.10.2006 um 11:03:13
 
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?
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Antwort #16 - 25.10.2006 um 11:10:32
 
alteglucke schrieb am 25.10.2006 um 11:03:13:
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?


Weil ich nicht mehr die türkische, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
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Antwort #17 - 25.10.2006 um 11:37:35
 
Je mehr Du fragst, desto merkwürdiger finde ich die ganze Angelegenheit: wenn sie Anfang April eine Zwischenprüfung hat, bedeutet das, irgendwann folgt nochmal eine Abschlußprüfung. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn sie die in der Türkei begonnene Ausbildung/Studium etc. fortführt. Falls das so ist, kann sie in D. ja wohl schlecht den Lebensmittelpunkt haben und in dem Fall kann sie auch nicht angemeldet werden.  Wenn Du in D. die mit der Anmeldung begründeten Vergünstigungen -wie günstigere Steuerklasse, Wohnberechtigungsschein, KV-Schutz für Deine Ehefrau etc.- in Anspruch nehmen möchtest, sollte Deine Frau Ihre Angelegenheiten in der Türkei abschließen und danach das Visum zur FamZusF beantragen, einreisen und hierbleiben. Alles andere würde die ABH in höchstem Maße verdächtig finden, weil gerade türkische Ehefrauen zu einem erheblichen Prozentsatz ihr Leben hauptsächlich in der Türkei verbringen und nicht in D., und zu u. U. ungerechtfertigten Mutmaßungen und Überprüfungen führen.
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Antwort #18 - 25.10.2006 um 11:45:23
 
Zitat:
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?

Weil ich nicht mehr die türkische, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft habe.


Hi

das beantwortet die Frage aber in keinster Weise Zwinkernd

Doppelehe ist immer ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis, weswegen aus Sicht des türkischen Staates Deine vorherige Ehe durch ein deutsches Gericht erst als aufgelöst anzusehen ist (zumindest nach meinen Quellen) wenn die Anerkennung der Scheidung durch ein türkisches Gericht erfolgt ist.

Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 25.10.2006 um 11:56:47
 
brickbat schrieb am 25.10.2006 um 11:37:35:
Je mehr Du fragst, desto merkwürdiger finde ich die ganze Angelegenheit: wenn sie Anfang April eine Zwischenprüfung hat, bedeutet das, irgendwann folgt nochmal eine Abschlußprüfung. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn sie die in der Türkei begonnene Ausbildung/Studium etc. fortführt. Falls das so ist, kann sie in D. ja wohl schlecht den Lebensmittelpunkt haben und in dem Fall kann sie auch nicht angemeldet werden.  Wenn Du in D. die mit der Anmeldung begründeten Vergünstigungen -wie günstigere Steuerklasse, Wohnberechtigungsschein, KV-Schutz für Deine Ehefrau etc.- in Anspruch nehmen möchtest, sollte Deine Frau Ihre Angelegenheiten in der Türkei abschließen und danach das Visum zur FamZusF beantragen, einreisen und hierbleiben. Alles andere würde die ABH in höchstem Maße verdächtig finden, weil gerade türkische Ehefrauen zu einem erheblichen Prozentsatz ihr Leben hauptsächlich in der Türkei verbringen und nicht in D., und zu u. U. ungerechtfertigten Mutmaßungen und Überprüfungen führen.  


Ich zitiere mich selbst (22.10.):

Voltran schrieb am 22.10.2006 um 12:27:15:
Meine zukünftige hat Anfang April eine Zwischenprüfung - sie arbeitet bei der Bank und studiert nebenbei.


Sie wird Ihre Arbeit beenden bzw. wird einen Status haben, als würde Sie 2 Jahre unbezahlten Urlaub nehmen - für den Fall, wenn wir hier in Deutschland nicht zurechtkommen und in die Türkei (zurück-)ziehen, sie dort wieder relativ problemlos Anschluss findet.

Sie macht ein Fernstudium, und richtig, die Abschlußprüfung findet im Juni statt. Auch da wird sie für 3-4 Tage in die Türkei fliegen. Und doch, (soweit ich weiss) kann sie den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben - da müsste ich sie aber sicherheitshalber fragen, dass sie das noch ein mal prüft.

Ich werde heute Abend mit ihr diesbezüglich telefonieren - im schlimmsten Falle muss sie den Arbeitsvertrag mit der Bank definitiv kündigen und die Fern-Uni ebenfalls abbrechen...  Schockiert/Erstaunt



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Antwort #20 - 25.10.2006 um 12:05:09
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 11:45:23:
Hi

das beantwortet die Frage aber in keinster Weise Zwinkernd

Doppelehe ist immer ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis, weswegen aus Sicht des türkischen Staates Deine vorherige Ehe durch ein deutsches Gericht erst als aufgelöst anzusehen ist (zumindest nach meinen Quellen) wenn die Anerkennung der Scheidung durch ein türkisches Gericht erfolgt ist.

Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hi Ronny, ich habe mit den dortigen zuständigen Behörden gesprochen -direkt mit der Nüfus-Stelle, dem Standesamt wo ich heiraten werde- alles rübergefaxt und schließlich auch das internationale Ehefähigkeitszeugnis. Und ich habe die Bestätigung, dass das ausreicht. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum diese Information, dass das eben nicht geht, so weit verbreitet ist und verbreitet wird. Der Nüfus-Chef sagte mir, hintergrund sei, dass wenn ich mal zurück zur türkischen Staatsbürgerschaft will, ich große Probleme kriegen würde.

Aber
1. werde ich nicht zurück wollen und
2. wenn doch, dann wird bis dahin das Anerkennungsverfahren -das parallel schon läuft- in der Türkei beendet sein. Wobei ich hier nochmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen will, dass ich das nicht muss sondern diesen Schritt nur mache, damit mein Nüfus-Eintrag von meiner Ex-Frau "gesäubert" ist wenn ich das mal so sagen darf.

Viele Grüße,
Zwinkernd
-Voltran-


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Antwort #21 - 25.10.2006 um 13:00:11
 
Vielleicht stehe ich ja heute extrem auf der Leitung, aber wieso hast du als deutscher Staatsbürger einen nüfüs-Eintrag in der Türkei?

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ronny
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Antwort #22 - 25.10.2006 um 13:12:11
 
alteglucke schrieb am 25.10.2006 um 13:00:11:
Vielleicht stehe ich ja heute extrem auf der Leitung, aber wieso hast du als deutscher Staatsbürger einen nüfüs-Eintrag in der Türkei?



Weil er mal da geboren ist ? Zwinkernd

Zitat:
Ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum diese Information, dass das eben nicht geht, so weit verbreitet ist und verbreitet wird. Der Nüfus-Chef sagte mir, hintergrund sei, dass wenn ich mal zurück zur türkischen Staatsbürgerschaft will, ich große Probleme kriegen würde.


Ja nee is klar, es ist nicht das erste Mal, dass ein türkischer Nüfus-Beamter nicht die eigenen Gesetze kennt, und wird auch nicht das letzte Mal bleiben Zwinkernd

Grüe
Ronny Zwinkernd


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Antwort #23 - 25.10.2006 um 13:18:55
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:12:11:
Weil er mal da geboren ist ? Zwinkernd


Ja nee is klar, es ist nicht das erste Mal, dass ein türkischer Nüfus-Beamter nicht die eigenen Gesetze kennt, und wird auch nicht das letzte Mal bleiben Zwinkernd

Grüe
Ronny Zwinkernd




Woran wird es dann Deiner Meinung nach scheitern?
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Antwort #24 - 25.10.2006 um 13:21:19
 
Zitat:
Woran wird es dann Deiner Meinung nach scheitern?


Was soll scheitern ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #25 - 25.10.2006 um 13:32:17
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:21:19:
Was soll scheitern ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Dass ich nicht heiraten kann bzw darf...?

Du sagtest ja weiter oben: "Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt..."

Cheers,

-Voltran-  Smiley
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Antwort #26 - 25.10.2006 um 13:54:47
 
Zitat:
Dass ich nicht heiraten kann bzw darf...?


Das vermutlich nicht, er hat ja schon mitgespielt der Nüfus-Beamte Zwinkernd

Aber...

ich würde mir als zuständige ABH (nach der bisherigen Sachverhaltskenntnis) allerdings die Frage stellen:

Ist die Ehe denn wirklich ordnungsgemäß geschlossen worden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #27 - 25.10.2006 um 14:07:54
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:54:47:
Das vermutlich nicht, er hat ja schon mitgespielt der Nüfus-Beamte Zwinkernd

Aber...

ich würde mir als zuständige ABH (nach der bisherigen Sachverhaltskenntnis) allerdings die Frage stellen:

Ist die Ehe denn wirklich ordnungsgemäß geschlossen worden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Ach so, ich verstehe...  Schockiert/Erstaunt

Mit etwas Glück habe ich den Eintrag in der Nüfus-Bescheinigung noch im November 2006... Oh mann, ich fasse es nicht.

Ich habe da jetzt mal eine ernste Frage: wo kann ich mich den hin wenden um auf diese Hirnrissige Regelung aufmerksam zu machen, damit das vielleicht geändert wird? Das ist meiner Ansicht nach nur Geldmacherei, mehr nicht...!

Trotzdem Danke für die Erklärung  Smiley
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Antwort #28 - 25.10.2006 um 14:15:06
 
Anerkennung von ausl. Scheidungsurteilen hat fast jeder Staat in seinem IPR geregelt, also auch die Türkei Zwinkernd

Dass ein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt werden muß, steht im Art. 42 des türkischen IPR-G . Wer dann dort eine Änderung vornehmen kann, weiß ich ned. Jedenfalls hätte bereits der deutsche Standesbeamte auf der Anerkennung bestehen müssen, als er Dir das EFZ ausgestellt hat Zwinkernd

Falls es ein Trost ist, auch deutsche Standesbeamte tun sich mit unserem IPR (=EGBGB) manchmal schwer Zwinkernd

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Antwort #29 - 25.10.2006 um 14:27:11
 
Ronny, ich war zunächst deiner Meinung - aber mit dem 42 türk. IPRG komme ich jetzt ins Grübeln. Der wurde nämlich noch nie für Deutsche angewendet, die nach einer Scheidung eine neue Ehe mit einem Türken in der Türkei eingehen - kenne da welche, und kommt hier am Board ja auch schon vor.
Wenn sie sich nun entschließen, Voltran ausschließlich als Deutschen zu betrachten, was ja korrekt wäre - warum sollten sie dann von ihm die Anerkennung fordern?
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Antwort #30 - 25.10.2006 um 14:53:46
 
Zitat:
Wenn sie sich nun entschließen, Voltran ausschließlich als Deutschen zu betrachten, was ja korrekt wäre - warum sollten sie dann von ihm die Anerkennung fordern?


Weil die Türkin ja nur einen (auch für den türkischen Rechtsbereich)geschiedenen Mann heiraten kann Zwinkernd

Machen wir doch auch so, wenn bei uns ein geschiedener Ausländer eine Deutsche heiraten will, verlangen wir doch von dem Ausländer die Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland, oder ?

Nichts anderes macht die Türkei mit Voltran (bzw. sollte sie machen wenn sie ihre Regeln anwendet) Zwinkernd

Falls Du Zugang zu Bergmann/ Ferid hast, lies dazu auch mal die Ziffern 3. im IPR-Teil (aktuelle Ausgabe Türkei,Seite 22 und 23 )

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Antwort #31 - 25.10.2006 um 15:03:08
 
ronny, das ist genau der Punkt: ich weiß, dass es hier immer gemacht wird - aber in der Türkei nicht bei Deutschen. Bei den Eingebürgerten wurde es bisher wohl meist gemacht - aber da waren eben auch viele dabei, die wegen Einbürgerung vor 2000 beide Staatsangehörigkeiten hatten.
Nein, Bergmann/Ferid hab ich nicht greifbar.
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Antwort #32 - 25.10.2006 um 15:05:06
 
Zitat:
ich weiß, dass es hier immer gemacht wird - aber in der Türkei nicht bei Deutschen. Bei den Eingebürgerten wurde es bisher wohl meist gemacht - aber da waren eben auch viele dabei, die wegen Einbürgerung vor 2000 beide Staatsangehörigkeiten hatten.

da könnte man jetzt mutmaßen wieviele Ehen es eigentlich gibt die gar nicht rechtskräftig sind...
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Antwort #33 - 25.10.2006 um 15:16:50
 
Da steht sinngemäß:

Die ausländischen Scheidungsurteile werden erst dann in einem Verfahren akzeptiert, wenn sie in der Türkei formell anerkannt sind. Theoretisch kann es ohne die Anerkennung sogar zu einem weiteren Scheidungsurteil kommen, weil das ausl. (also das deutsche) in der Türkei noch nicht anerkannt ist.

Und dann der Art 130 ZGB:

Wer erneut die Ehe schließen will, muß die Beendigung der vorhergehenden Ehe beweisen.

sowie der Art 42 IPR-G:

Die Anerkennung eines ausl. Urteils als unwiderlegbares Beweismittel setzt voraus, dass das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit feststellt.

Das ist m.E. nichts anderes als die bei uns im Art. 7 FamRÄndG benutzten Formulierungen was die Anerkennung einer ausl. Scheidung anbelangt.

Ich räume ein, dass nicht jeder türkische Standesbeamte sich dran hält Zwinkernd

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Antwort #34 - 26.10.2006 um 16:57:19
 
Hallo zusammen,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Beamte das irgendwie auf die eigene kappe nimmt, der Eintrag im Nufus (auch wenn es ein alter Eintrag ist) wird nicht nur von einem Beamten geprüft, und wenn die Ex-Frau auch noch die türkische Staatsbürgerschaft hat, wird in Ihrem Nufus stehen, dass Sie mit XY verheiratet ist, das kann für den Beamten schwere Folgen haben.

Und ich kenne einige die wegen dem Anerkennungsverfahren in der Türkei nicht heiraten können. Eine Freundin hat sich in Deutschland scheiden lassen, lässt dieses aber nicht in der Türkei anerkennen, was zur Folge hat dass Ihr Mann (türkischer Staatsbürger) nicht heiraten kann. Die Beamten akzeptieren das nicht
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Antwort #35 - 26.10.2006 um 17:06:12
 
Ronny, ich fürchte, da müsste man einen Kommentar bemühen. Ich kenne zu viele Fälle, wo Deutsche, die schon einmal geschieden waren, eine Ehe mit einem/r Türken/in eingegangen sind, ohne je eine Anerkennung des Scheidungsurteils benötigt zu haben. Daher meine Vermutung, dass das Verfahren nur bei ausländischen Scheidungsurteilen, die türkische Staatsangehörige betreffen, angewendet wird - in diesem Fall wäre Voltrans Frau auf die Durchführung des Verfahrens angewiesen. Kenne durchaus auch Leute, die gerne heiraten wollen, aber wo der deutsche Ex-Partner die Anerkennung bestreikt, weil er sagt, interessiert mich doch nicht, und fröhlich wieder heiratet.
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Antwort #36 - 26.10.2006 um 19:15:42
 
guel schrieb am 26.10.2006 um 16:57:19:
Hallo zusammen,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Beamte das irgendwie auf die eigene kappe nimmt


Hat er aber...
Warum hat er das dann…? Das verstehe ich nicht, wie wäre Deine Erklärung dafür?

Ich glaube mein Fall ist deswegen etwas spezielles, weil ich als Türke eine Ex-Türkin geheiratet habe (die seit 2000 deutsche ist, es wurde bei ihr nichts in die Nüfus eingetragen), dann in die deutsche Staatsbürgerschaft gewechselt bin. In meinem Nüfus steht zwar, dass ich dann und dann geheiratet habe, da ich aber jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft habe, werde ich betrachtet als wäre ich ein Peter, ein Michael, oder ein Jürgen oder wie auch immer, ihr wisst was ich meine. Also so, als wäre ich schon immer deutsch gewesen in Deutschland mit einer deutschen geheiratet und auch in Deutschland wieder geschieden, es wird also gar nicht ins Nüfus geguckt. Das ist die einzige Erklärung. Das würde auch das Statement des Nüfus-Beamten erklären, der sagte, Hintergrund sei, dass wenn ich mal wieder zurück in die türkische Staatsbürgerschaft wechseln möchte, es große Probleme geben würde – weil dann (aber nur dann) nämlich wieder die Nüfus-Einträge von Bedeutung sind bzw eine Rolle spielen. Dann hätte ich das Problem, dass ich mit 2 Frauen verheiratet wäre und ein Wechsel in die türkische Staatsbürgerschaft nur möglich wäre, wenn –und jetzt kommt’s- wenn ich das Anerkennungsverfahren über mich ergehen ließe…

Oder?
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Antwort #37 - 10.11.2006 um 13:05:24
 
Hi Leute,

habe Montag geheiratet - ohne Probleme...

Habe als deutscher geheiratet, kümmert keinen was in meinem Nüfus steht - bin ja kein Türke mehr.

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Antwort #38 - 10.11.2006 um 13:10:27
 
Voltran schrieb am 10.11.2006 um 13:05:24:
habe Montag geheiratet - ohne Probleme...



Na denn Herzlichen Glückwunsch  blumenstrauss

und auf , das Gelübde der ewigen Armut ablegen Zwinkernd
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