Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum etc (Gelesen: 9.632 mal)
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #30 - 25.10.2006 um 14:53:46
 
Zitat:
Wenn sie sich nun entschließen, Voltran ausschließlich als Deutschen zu betrachten, was ja korrekt wäre - warum sollten sie dann von ihm die Anerkennung fordern?


Weil die Türkin ja nur einen (auch für den türkischen Rechtsbereich)geschiedenen Mann heiraten kann Zwinkernd

Machen wir doch auch so, wenn bei uns ein geschiedener Ausländer eine Deutsche heiraten will, verlangen wir doch von dem Ausländer die Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland, oder ?

Nichts anderes macht die Türkei mit Voltran (bzw. sollte sie machen wenn sie ihre Regeln anwendet) Zwinkernd

Falls Du Zugang zu Bergmann/ Ferid hast, lies dazu auch mal die Ziffern 3. im IPR-Teil (aktuelle Ausgabe Türkei,Seite 22 und 23 )

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #31 - 25.10.2006 um 15:03:08
 
ronny, das ist genau der Punkt: ich weiß, dass es hier immer gemacht wird - aber in der Türkei nicht bei Deutschen. Bei den Eingebürgerten wurde es bisher wohl meist gemacht - aber da waren eben auch viele dabei, die wegen Einbürgerung vor 2000 beide Staatsangehörigkeiten hatten.
Nein, Bergmann/Ferid hab ich nicht greifbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #32 - 25.10.2006 um 15:05:06
 
Zitat:
ich weiß, dass es hier immer gemacht wird - aber in der Türkei nicht bei Deutschen. Bei den Eingebürgerten wurde es bisher wohl meist gemacht - aber da waren eben auch viele dabei, die wegen Einbürgerung vor 2000 beide Staatsangehörigkeiten hatten.

da könnte man jetzt mutmaßen wieviele Ehen es eigentlich gibt die gar nicht rechtskräftig sind...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #33 - 25.10.2006 um 15:16:50
 
Da steht sinngemäß:

Die ausländischen Scheidungsurteile werden erst dann in einem Verfahren akzeptiert, wenn sie in der Türkei formell anerkannt sind. Theoretisch kann es ohne die Anerkennung sogar zu einem weiteren Scheidungsurteil kommen, weil das ausl. (also das deutsche) in der Türkei noch nicht anerkannt ist.

Und dann der Art 130 ZGB:

Wer erneut die Ehe schließen will, muß die Beendigung der vorhergehenden Ehe beweisen.

sowie der Art 42 IPR-G:

Die Anerkennung eines ausl. Urteils als unwiderlegbares Beweismittel setzt voraus, dass das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit feststellt.

Das ist m.E. nichts anderes als die bei uns im Art. 7 FamRÄndG benutzten Formulierungen was die Anerkennung einer ausl. Scheidung anbelangt.

Ich räume ein, dass nicht jeder türkische Standesbeamte sich dran hält Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
guel
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 73

mülheim, Nordrhein-Westfalen, Germany
mülheim
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #34 - 26.10.2006 um 16:57:19
 
Hallo zusammen,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Beamte das irgendwie auf die eigene kappe nimmt, der Eintrag im Nufus (auch wenn es ein alter Eintrag ist) wird nicht nur von einem Beamten geprüft, und wenn die Ex-Frau auch noch die türkische Staatsbürgerschaft hat, wird in Ihrem Nufus stehen, dass Sie mit XY verheiratet ist, das kann für den Beamten schwere Folgen haben.

Und ich kenne einige die wegen dem Anerkennungsverfahren in der Türkei nicht heiraten können. Eine Freundin hat sich in Deutschland scheiden lassen, lässt dieses aber nicht in der Türkei anerkennen, was zur Folge hat dass Ihr Mann (türkischer Staatsbürger) nicht heiraten kann. Die Beamten akzeptieren das nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #35 - 26.10.2006 um 17:06:12
 
Ronny, ich fürchte, da müsste man einen Kommentar bemühen. Ich kenne zu viele Fälle, wo Deutsche, die schon einmal geschieden waren, eine Ehe mit einem/r Türken/in eingegangen sind, ohne je eine Anerkennung des Scheidungsurteils benötigt zu haben. Daher meine Vermutung, dass das Verfahren nur bei ausländischen Scheidungsurteilen, die türkische Staatsangehörige betreffen, angewendet wird - in diesem Fall wäre Voltrans Frau auf die Durchführung des Verfahrens angewiesen. Kenne durchaus auch Leute, die gerne heiraten wollen, aber wo der deutsche Ex-Partner die Anerkennung bestreikt, weil er sagt, interessiert mich doch nicht, und fröhlich wieder heiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Voltran
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: -deutsch-
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #36 - 26.10.2006 um 19:15:42
 
guel schrieb am 26.10.2006 um 16:57:19:
Hallo zusammen,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Beamte das irgendwie auf die eigene kappe nimmt


Hat er aber...
Warum hat er das dann…? Das verstehe ich nicht, wie wäre Deine Erklärung dafür?

Ich glaube mein Fall ist deswegen etwas spezielles, weil ich als Türke eine Ex-Türkin geheiratet habe (die seit 2000 deutsche ist, es wurde bei ihr nichts in die Nüfus eingetragen), dann in die deutsche Staatsbürgerschaft gewechselt bin. In meinem Nüfus steht zwar, dass ich dann und dann geheiratet habe, da ich aber jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft habe, werde ich betrachtet als wäre ich ein Peter, ein Michael, oder ein Jürgen oder wie auch immer, ihr wisst was ich meine. Also so, als wäre ich schon immer deutsch gewesen in Deutschland mit einer deutschen geheiratet und auch in Deutschland wieder geschieden, es wird also gar nicht ins Nüfus geguckt. Das ist die einzige Erklärung. Das würde auch das Statement des Nüfus-Beamten erklären, der sagte, Hintergrund sei, dass wenn ich mal wieder zurück in die türkische Staatsbürgerschaft wechseln möchte, es große Probleme geben würde – weil dann (aber nur dann) nämlich wieder die Nüfus-Einträge von Bedeutung sind bzw eine Rolle spielen. Dann hätte ich das Problem, dass ich mit 2 Frauen verheiratet wäre und ein Wechsel in die türkische Staatsbürgerschaft nur möglich wäre, wenn –und jetzt kommt’s- wenn ich das Anerkennungsverfahren über mich ergehen ließe…

Oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Voltran
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: -deutsch-
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #37 - 10.11.2006 um 13:05:24
 
Hi Leute,

habe Montag geheiratet - ohne Probleme...

Habe als deutscher geheiratet, kümmert keinen was in meinem Nüfus steht - bin ja kein Türke mehr.

Grüße
Voltran Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum et
Antwort #38 - 10.11.2006 um 13:10:27
 
Voltran schrieb am 10.11.2006 um 13:05:24:
habe Montag geheiratet - ohne Probleme...



Na denn Herzlichen Glückwunsch  blumenstrauss

und auf , das Gelübde der ewigen Armut ablegen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema