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Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum etc (Gelesen: 9.636 mal)
alteglucke
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Antwort #15 - 25.10.2006 um 11:03:13
 
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?
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Antwort #16 - 25.10.2006 um 11:10:32
 
alteglucke schrieb am 25.10.2006 um 11:03:13:
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?


Weil ich nicht mehr die türkische, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
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Antwort #17 - 25.10.2006 um 11:37:35
 
Je mehr Du fragst, desto merkwürdiger finde ich die ganze Angelegenheit: wenn sie Anfang April eine Zwischenprüfung hat, bedeutet das, irgendwann folgt nochmal eine Abschlußprüfung. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn sie die in der Türkei begonnene Ausbildung/Studium etc. fortführt. Falls das so ist, kann sie in D. ja wohl schlecht den Lebensmittelpunkt haben und in dem Fall kann sie auch nicht angemeldet werden.  Wenn Du in D. die mit der Anmeldung begründeten Vergünstigungen -wie günstigere Steuerklasse, Wohnberechtigungsschein, KV-Schutz für Deine Ehefrau etc.- in Anspruch nehmen möchtest, sollte Deine Frau Ihre Angelegenheiten in der Türkei abschließen und danach das Visum zur FamZusF beantragen, einreisen und hierbleiben. Alles andere würde die ABH in höchstem Maße verdächtig finden, weil gerade türkische Ehefrauen zu einem erheblichen Prozentsatz ihr Leben hauptsächlich in der Türkei verbringen und nicht in D., und zu u. U. ungerechtfertigten Mutmaßungen und Überprüfungen führen.
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Antwort #18 - 25.10.2006 um 11:45:23
 
Zitat:
Wie kannst du in der Türkei heiraten, wenn deine Scheidung dort noch nicht anerkannt ist?

Weil ich nicht mehr die türkische, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft habe.


Hi

das beantwortet die Frage aber in keinster Weise Zwinkernd

Doppelehe ist immer ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis, weswegen aus Sicht des türkischen Staates Deine vorherige Ehe durch ein deutsches Gericht erst als aufgelöst anzusehen ist (zumindest nach meinen Quellen) wenn die Anerkennung der Scheidung durch ein türkisches Gericht erfolgt ist.

Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 25.10.2006 um 11:56:47
 
brickbat schrieb am 25.10.2006 um 11:37:35:
Je mehr Du fragst, desto merkwürdiger finde ich die ganze Angelegenheit: wenn sie Anfang April eine Zwischenprüfung hat, bedeutet das, irgendwann folgt nochmal eine Abschlußprüfung. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn sie die in der Türkei begonnene Ausbildung/Studium etc. fortführt. Falls das so ist, kann sie in D. ja wohl schlecht den Lebensmittelpunkt haben und in dem Fall kann sie auch nicht angemeldet werden.  Wenn Du in D. die mit der Anmeldung begründeten Vergünstigungen -wie günstigere Steuerklasse, Wohnberechtigungsschein, KV-Schutz für Deine Ehefrau etc.- in Anspruch nehmen möchtest, sollte Deine Frau Ihre Angelegenheiten in der Türkei abschließen und danach das Visum zur FamZusF beantragen, einreisen und hierbleiben. Alles andere würde die ABH in höchstem Maße verdächtig finden, weil gerade türkische Ehefrauen zu einem erheblichen Prozentsatz ihr Leben hauptsächlich in der Türkei verbringen und nicht in D., und zu u. U. ungerechtfertigten Mutmaßungen und Überprüfungen führen.  


Ich zitiere mich selbst (22.10.):

Voltran schrieb am 22.10.2006 um 12:27:15:
Meine zukünftige hat Anfang April eine Zwischenprüfung - sie arbeitet bei der Bank und studiert nebenbei.


Sie wird Ihre Arbeit beenden bzw. wird einen Status haben, als würde Sie 2 Jahre unbezahlten Urlaub nehmen - für den Fall, wenn wir hier in Deutschland nicht zurechtkommen und in die Türkei (zurück-)ziehen, sie dort wieder relativ problemlos Anschluss findet.

Sie macht ein Fernstudium, und richtig, die Abschlußprüfung findet im Juni statt. Auch da wird sie für 3-4 Tage in die Türkei fliegen. Und doch, (soweit ich weiss) kann sie den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben - da müsste ich sie aber sicherheitshalber fragen, dass sie das noch ein mal prüft.

Ich werde heute Abend mit ihr diesbezüglich telefonieren - im schlimmsten Falle muss sie den Arbeitsvertrag mit der Bank definitiv kündigen und die Fern-Uni ebenfalls abbrechen...  Schockiert/Erstaunt



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Antwort #20 - 25.10.2006 um 12:05:09
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 11:45:23:
Hi

das beantwortet die Frage aber in keinster Weise Zwinkernd

Doppelehe ist immer ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis, weswegen aus Sicht des türkischen Staates Deine vorherige Ehe durch ein deutsches Gericht erst als aufgelöst anzusehen ist (zumindest nach meinen Quellen) wenn die Anerkennung der Scheidung durch ein türkisches Gericht erfolgt ist.

Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hi Ronny, ich habe mit den dortigen zuständigen Behörden gesprochen -direkt mit der Nüfus-Stelle, dem Standesamt wo ich heiraten werde- alles rübergefaxt und schließlich auch das internationale Ehefähigkeitszeugnis. Und ich habe die Bestätigung, dass das ausreicht. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum diese Information, dass das eben nicht geht, so weit verbreitet ist und verbreitet wird. Der Nüfus-Chef sagte mir, hintergrund sei, dass wenn ich mal zurück zur türkischen Staatsbürgerschaft will, ich große Probleme kriegen würde.

Aber
1. werde ich nicht zurück wollen und
2. wenn doch, dann wird bis dahin das Anerkennungsverfahren -das parallel schon läuft- in der Türkei beendet sein. Wobei ich hier nochmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen will, dass ich das nicht muss sondern diesen Schritt nur mache, damit mein Nüfus-Eintrag von meiner Ex-Frau "gesäubert" ist wenn ich das mal so sagen darf.

Viele Grüße,
Zwinkernd
-Voltran-


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Antwort #21 - 25.10.2006 um 13:00:11
 
Vielleicht stehe ich ja heute extrem auf der Leitung, aber wieso hast du als deutscher Staatsbürger einen nüfüs-Eintrag in der Türkei?

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Antwort #22 - 25.10.2006 um 13:12:11
 
alteglucke schrieb am 25.10.2006 um 13:00:11:
Vielleicht stehe ich ja heute extrem auf der Leitung, aber wieso hast du als deutscher Staatsbürger einen nüfüs-Eintrag in der Türkei?



Weil er mal da geboren ist ? Zwinkernd

Zitat:
Ich weiss ehrlich gesagt nicht, warum diese Information, dass das eben nicht geht, so weit verbreitet ist und verbreitet wird. Der Nüfus-Chef sagte mir, hintergrund sei, dass wenn ich mal zurück zur türkischen Staatsbürgerschaft will, ich große Probleme kriegen würde.


Ja nee is klar, es ist nicht das erste Mal, dass ein türkischer Nüfus-Beamter nicht die eigenen Gesetze kennt, und wird auch nicht das letzte Mal bleiben Zwinkernd

Grüe
Ronny Zwinkernd


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Antwort #23 - 25.10.2006 um 13:18:55
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:12:11:
Weil er mal da geboren ist ? Zwinkernd


Ja nee is klar, es ist nicht das erste Mal, dass ein türkischer Nüfus-Beamter nicht die eigenen Gesetze kennt, und wird auch nicht das letzte Mal bleiben Zwinkernd

Grüe
Ronny Zwinkernd




Woran wird es dann Deiner Meinung nach scheitern?
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Antwort #24 - 25.10.2006 um 13:21:19
 
Zitat:
Woran wird es dann Deiner Meinung nach scheitern?


Was soll scheitern ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #25 - 25.10.2006 um 13:32:17
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:21:19:
Was soll scheitern ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Dass ich nicht heiraten kann bzw darf...?

Du sagtest ja weiter oben: "Denn Deine Frau durfte auch aus türkischer Sicht nur jemand heiraten der auch in der Türkei als geschieden gilt..."

Cheers,

-Voltran-  Smiley
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Antwort #26 - 25.10.2006 um 13:54:47
 
Zitat:
Dass ich nicht heiraten kann bzw darf...?


Das vermutlich nicht, er hat ja schon mitgespielt der Nüfus-Beamte Zwinkernd

Aber...

ich würde mir als zuständige ABH (nach der bisherigen Sachverhaltskenntnis) allerdings die Frage stellen:

Ist die Ehe denn wirklich ordnungsgemäß geschlossen worden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #27 - 25.10.2006 um 14:07:54
 
ronny schrieb am 25.10.2006 um 13:54:47:
Das vermutlich nicht, er hat ja schon mitgespielt der Nüfus-Beamte Zwinkernd

Aber...

ich würde mir als zuständige ABH (nach der bisherigen Sachverhaltskenntnis) allerdings die Frage stellen:

Ist die Ehe denn wirklich ordnungsgemäß geschlossen worden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Ach so, ich verstehe...  Schockiert/Erstaunt

Mit etwas Glück habe ich den Eintrag in der Nüfus-Bescheinigung noch im November 2006... Oh mann, ich fasse es nicht.

Ich habe da jetzt mal eine ernste Frage: wo kann ich mich den hin wenden um auf diese Hirnrissige Regelung aufmerksam zu machen, damit das vielleicht geändert wird? Das ist meiner Ansicht nach nur Geldmacherei, mehr nicht...!

Trotzdem Danke für die Erklärung  Smiley
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Antwort #28 - 25.10.2006 um 14:15:06
 
Anerkennung von ausl. Scheidungsurteilen hat fast jeder Staat in seinem IPR geregelt, also auch die Türkei Zwinkernd

Dass ein ausländisches Scheidungsurteil in der Türkei anerkannt werden muß, steht im Art. 42 des türkischen IPR-G . Wer dann dort eine Änderung vornehmen kann, weiß ich ned. Jedenfalls hätte bereits der deutsche Standesbeamte auf der Anerkennung bestehen müssen, als er Dir das EFZ ausgestellt hat Zwinkernd

Falls es ein Trost ist, auch deutsche Standesbeamte tun sich mit unserem IPR (=EGBGB) manchmal schwer Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #29 - 25.10.2006 um 14:27:11
 
Ronny, ich war zunächst deiner Meinung - aber mit dem 42 türk. IPRG komme ich jetzt ins Grübeln. Der wurde nämlich noch nie für Deutsche angewendet, die nach einer Scheidung eine neue Ehe mit einem Türken in der Türkei eingehen - kenne da welche, und kommt hier am Board ja auch schon vor.
Wenn sie sich nun entschließen, Voltran ausschließlich als Deutschen zu betrachten, was ja korrekt wäre - warum sollten sie dann von ihm die Anerkennung fordern?
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