brickbat schrieb am 25.10.2006 um 11:37:35:Je mehr Du fragst, desto merkwürdiger finde ich die ganze Angelegenheit: wenn sie Anfang April eine Zwischenprüfung hat, bedeutet das, irgendwann folgt nochmal eine Abschlußprüfung. Das wäre aber nur dann der Fall, wenn sie die in der Türkei begonnene Ausbildung/Studium etc. fortführt. Falls das so ist, kann sie in D. ja wohl schlecht den Lebensmittelpunkt haben und in dem Fall kann sie auch nicht angemeldet werden. Wenn Du in D. die mit der Anmeldung begründeten Vergünstigungen -wie günstigere Steuerklasse, Wohnberechtigungsschein, KV-Schutz für Deine Ehefrau etc.- in Anspruch nehmen möchtest, sollte Deine Frau Ihre Angelegenheiten in der Türkei abschließen und
danach das Visum zur FamZusF beantragen, einreisen und hierbleiben. Alles andere würde die
ABH in höchstem Maße verdächtig finden, weil gerade türkische Ehefrauen zu einem erheblichen Prozentsatz ihr Leben hauptsächlich in der Türkei verbringen und nicht in D., und zu u. U. ungerechtfertigten Mutmaßungen und Überprüfungen führen.
Ich zitiere mich selbst (22.10.):
Voltran schrieb am 22.10.2006 um 12:27:15:Meine zukünftige hat Anfang April eine Zwischenprüfung - sie arbeitet bei der Bank und studiert nebenbei.
Sie wird Ihre Arbeit beenden bzw. wird einen Status haben, als würde Sie 2 Jahre unbezahlten Urlaub nehmen - für den Fall, wenn wir hier in Deutschland nicht zurechtkommen und in die Türkei (zurück-)ziehen, sie dort wieder relativ problemlos Anschluss findet.
Sie macht ein Fernstudium, und richtig, die Abschlußprüfung findet im Juni statt. Auch da wird sie für 3-4 Tage in die Türkei fliegen. Und doch, (soweit
ich weiss) kann sie den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben - da müsste ich sie aber sicherheitshalber fragen, dass sie das noch ein mal prüft.
Ich werde heute Abend mit ihr diesbezüglich telefonieren - im schlimmsten Falle muss sie den Arbeitsvertrag mit der Bank
definitiv kündigen und die Fern-Uni ebenfalls abbrechen...