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Heirat in der Türkei -> Steuerklasse, Visum etc (Gelesen: 9.637 mal)
Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: -deutsch-
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20.10.2006 um 16:41:06
 
Hi zusammen,

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich habe die hier das internationale Ehefähigkeitszeugnis bekommen und werde Mitte November standesamtlich in der Türkei heiraten.

Ich bin seit einigen Monaten hier in Deutschland rechtskräftig geschieden, und habe direkt im Anschluss die Maßnahmen für das Anerkennungsverfahren in der Türkei eingeleitet.

Meine Ex-Frau möchte sich querstellen, und es wird noch ca. 8 Monate dauernm bis ich auch in der Türkei als geschieden gelte (Eintrag in der Nüfus-Bescheinigung).

Ich habe folgende Fragen:

Was wird im Anschluss passieren, wie lange könnte es dauern bis meine Frau nach Deutschland kann (im Rahmen der Familienzusammenführung)?

Es wird dieses Jahr wohl nicht mehr klappen... Wie wirkt sich das steuerlich aus? Bin ja ab Mitte November verheiratet, müsste ich dann nicht in die Lohnsteuerklasse 3 kommen und mein Netto-Gehalt sich somit erhöhen?

Wenn meine Frau im Januar nach Deutschland kommt und sich anmeldet, und danach wieder für 3-4 Monate in die Türkei reist (wir werden dann die Hochzeitsfeier machen), könnte es irgendwelche Probleme geben, wenn sie nach der Hochzeitsfeier wieder einreisen möchte? Ich würde Sie nämlich gerne hier anmelden und könnte einen Wohnberechtigungsschein bekommen, und bis sie wieder hier ist eine günstigere Wohnung für uns finden.

Wir werden sofort nach der standesamtlichen Heirat aktiv werden, und sie wird einen neuen Pass in der Türkei beantragen, weil sie meinen Namen annehmen wird und ja auch der Status von "ledig" in "verheiratet" korrigiert wird. Könnt Ihr mir sagen wo das gemacht wird? Müsst ich dann zur deustchen Botschaft oder so? Oder wird das alles durch die türkischen Behörden erledigt...?

Ich bedanke mich vorab für Eure Hilfe, werden wohl noch einigen Schriftwechsel haben hier...  

Cheers,

-Voltran-

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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.10.2006 um 17:03:48
 
Hallo Voltran.. Zwinkernd
Voltran schrieb am 20.10.2006 um 16:41:06:
Wir werden sofort nach der standesamtlichen Heirat aktiv werden, und sie wird einen neuen Pass in der Türkei beantragen, weil sie meinen Namen annehmen wird und ja auch der Status von "ledig" in "verheiratet" korrigiert wird. Könnt Ihr mir sagen wo das gemacht wird? Müsst ich dann zur deustchen Botschaft oder so? Oder wird das alles durch die türkischen Behörden erledigt...?

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hier um den Pass Deiner zukünftigen Frau und sie ist Türkin. Daher darf/kann ein deutsches Konsulat keinen türkischen Pass ausstellen/ändern/korrigieren und hat mit der Sache nichts zu tun Zwinkernd Die türkischen Passen werden auf Antrag der Person bei "Emniyet Müdürlügü" ausgestellt. (In der Stadt wo sie lebt und angemeldet ist..) In Istanbul, ist es sogar möglich das online zu beantragen. Klickst du hier http://www.iem.gov.tr/iem/?s=108

Gruß,

Lacrima

PS: Falls Du als Deutscher in deinem Pass, etwas ändern lassen würdest, dann die richtige Adresse wäre das deutsche Konsulat.. Zwinkernd
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Abu
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Antwort #2 - 20.10.2006 um 17:21:10
 
Voltran schrieb am 20.10.2006 um 16:41:06:
Es wird dieses Jahr wohl nicht mehr klappen... Wie wirkt sich das steuerlich aus? Bin ja ab Mitte November verheiratet, müsste ich dann nicht in die Lohnsteuerklasse 3 kommen und mein Netto-Gehalt sich somit erhöhen?

Die Steuerklasse kann erst nach der Einreise Deiner Frau geändert werden; in der Einkommensteuererklärung 2006 wirkt sich die Heirat nur aus, wenn die Einreise noch 2006 erfolgt. Allerdings können evtl. Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Abu
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Lemon
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Antwort #3 - 20.10.2006 um 21:47:04
 
Wie schon gesagt kann man die Steuerklasse erst ändern, wenn deine Frau hier in Dt ist...was du nach der Heirat alleine macxhen kannst ist nur deine Ehe beim Bürgeramt anmelden...mehr nicht...

Nach der einreise muss die AE beantragt werden...(bei mir hat dies 2 Monate gedauert)...somit kann es vielleicht schwierig werden, wenn deine Frau nach der einreise wieder 3-4 Monate in die Türkei fliegt...da das FZFvisa nur 3 Monate gültig ist...
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Voltran
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Antwort #4 - 22.10.2006 um 09:39:08
 
Hallo zusammen, Danke für die Antworten.  Smiley

Ich habe Verstanden, dass meine zukünftige Ihre Änderungen in Ihrem Pass bei türkischen Behörden vornehmen lassen muss. Das ist kein Problem.

Jetzt habe ich mir sagen lassen, dass die deutschen Behörden bald womöglich mit irgendwelchen neuen Auflagen kommen werden, z. B. keine Einreise wenn nicht genügend deutschkenntnisse Vorhanden...? Gibt es diesbezüglich Meldungen, die das bestätigen? Ich habe z. B. gehört dass die Niederlanden ziemlich offensiv, ja geradezu aggressiv geworden sind, ist sowas hier in Deutschland auch möglich oder gar wahrscheinlich? Das ist unter anderem der Grund, warum ich meine zukünftige Frau möglichst schnell nach Deutschland holen möchte und sie hier anmelden möchte.

Wie sieht es damit aus: nehmen wir an, sie hat den Visum bezüglich Familienzusammenführung bekommen, ist hier eingereist und wir haben sie in der hiesigen Stadt angemeldet.

Wenn sie nun wieder für einige Monate in die Türkei reist (wir möchten dort die Hochzeitsfeier dort machen und dann zusammen zurück) kann es dann Probleme mit den Behörden geben? Ich meine, gibt es dann (=nach Ihrer Anmeldung) irgendwelche "Sachen, die dann noch zu erledigen wären", aber nicht erledigt werden können da sie wieder abgereist ist, und wir deswegen Probleme bekommen?

Ich weiss echt nicht wie ich mich verhalten soll bzw. wie wir vorgehen sollen...  unentschlossen
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brickbat
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Antwort #5 - 22.10.2006 um 10:55:21
 
Deine Frau sollte hier angemeldet werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach D. verlegt. Wenn sie nur kurz herkommt um sich anzumelden, und dann wieder für einige Monate ausreist, ist das eigentlich nicht der Fall. Zudem könnte es sowohl  für die ABH als auch für das Wohnungsamt so aussehen, als ob keine eheliche LG bestünde und die entsprechenden Probleme nach sich ziehen. Deine Frau sollte das Visum also tatsächlich erst dann beantragen wenn sie auch beabsichtigt, hier auf Dauer zu leben und nicht vorher.
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Antwort #6 - 22.10.2006 um 11:18:27
 
brickbat schrieb am 22.10.2006 um 10:55:21:
Deine Frau sollte hier angemeldet werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach D. verlegt. Wenn sie nur kurz herkommt um sich anzumelden, und dann wieder für einige Monate ausreist, ist das eigentlich nicht der Fall. Zudem könnte es sowohl  für die ABH als auch für das Wohnungsamt so aussehen, als ob keine eheliche LG bestünde und die entsprechenden Probleme nach sich ziehen. Deine Frau sollte das Visum also tatsächlich erst dann beantragen wenn sie auch beabsichtigt, hier auf Dauer zu leben und nicht vorher.


Danke brickbat, das hatte ich schon befürchtet. Aber ich denke auch das hat schon seinen berechtigten Grund...

Könnte die ABH denn wegen zu wenig Wohnraum (wären dann 96m² für 5 Personen, vorübergehend) bzw weil ich noch bei meinen Eltern wohne, mir Probleme bereiten?
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Rolsoft
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Antwort #7 - 22.10.2006 um 11:36:21
 
Hallo Voltran,

Zitat:
Jetzt habe ich mir sagen lassen, dass die deutschen Behörden bald womöglich mit irgendwelchen neuen Auflagen kommen werden, z. B. keine Einreise wenn nicht genügend deutschkenntnisse Vorhanden...? Gibt es diesbezüglich Meldungen, die das bestätigen? Ich habe z. B. gehört dass die Niederlanden ziemlich offensiv, ja geradezu aggressiv geworden sind, ist sowas hier in Deutschland auch möglich oder gar wahrscheinlich? Das ist unter anderem der Grund, warum ich meine zukünftige Frau möglichst schnell nach Deutschland holen möchte und sie hier anmelden möchte.

Kein Einreise ohne Deutschkenntnisse? Woher sollen dann die ganzen Touristen kommen ROFL und was wird aus den Integrationskursen ?.
Also dieser Latrinenparole würde ich keinen Glauben schenken  Zwinkernd.

Zum Thema Scheinehe würde ich dir raten den Rat von Brickbat zu befolgen und deine Frau erst anzumelden wenn Sie auch mit dir zusammen lebt. Die Steuer bekommst du ja eh über die Steuererklärung zurück. Und nach allem was hier so im Forum zum Thema liest kann so ein Scheineheverdacht sehr hässlich werden.

Also immer schön den Ball Flach halten und vor allem Don´t Panic
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Voltran
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Antwort #8 - 22.10.2006 um 11:47:13
 
Rolsoft schrieb am 22.10.2006 um 11:36:21:
Hallo Voltran,

Kein Einreise ohne Deutschkenntnisse? Woher sollen dann die ganzen Touristen kommen ROFL und was wird aus den Integrationskursen ?.
Also dieser Latrinenparole würde ich keinen Glauben schenken  Zwinkernd.


...

Okay, da bin ich wirklich sehr beruhigt  Smiley

Rolsoft schrieb am 22.10.2006 um 11:36:21:
Zum Thema Scheinehe würde ich dir raten den Rat von Brickbat zu befolgen und deine Frau erst anzumelden wenn Sie auch mit dir zusammen lebt. Die Steuer bekommst du ja eh über die Steuererklärung zurück. Und nach allem was hier so im Forum zum Thema liest kann so ein Scheineheverdacht sehr hässlich werden.

Also immer schön den Ball Flach halten und vor allem Don´t Panic


Okay, das werde ich genauso befolgen - wäre ja fast schon kriminell wenn ich das Gegenteil tun würde.  Zwinkernd

Oh mann, jetzt geht's mir echt besser und ich gönne mir ein Schluck Tequila Sonntagmorgens um 11:41h. Am just happy  Durchgedreht

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe ...


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Lemon
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Antwort #9 - 22.10.2006 um 12:10:18
 
Mich würde aber mal interessieren wie das alles gehen soll...

Seine Frau kommt mit FZF nach Deutschland...3 Monate ist dieses Visum gültig...wenn sie die AE beantragen will, muss sie ja den hauptwohnsitz in DT haben...also angemeldet sein...
Wenn sie sich nicht anmeldet...wieder zurück in die Türkei fliegt...3-4 Monate dort bleibt...wie kommt sie dann wieder nach DT zurück? FZF ist doch dann schon längst abgelaufen...

Oder denke ich gerade falsch?
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Antwort #10 - 22.10.2006 um 12:27:15
 
Lemon schrieb am 22.10.2006 um 12:10:18:
Mich würde aber mal interessieren wie das alles gehen soll...

Seine Frau kommt mit FZF nach Deutschland...3 Monate ist dieses Visum gültig...wenn sie die AE beantragen will, muss sie ja den hauptwohnsitz in DT haben...also angemeldet sein...
Wenn sie sich nicht anmeldet...wieder zurück in die Türkei fliegt...3-4 Monate dort bleibt...wie kommt sie dann wieder nach DT zurück? FZF ist doch dann schon längst abgelaufen...

Oder denke ich gerade falsch?


Nee nee, Du siehst das ganz richtig. Wenn ich das so machen würde wie oben von Dir beschrieben hiesse das -> Grandos Problemos... Also, diesen Gedanken habe ich ganz schnell vergessen...

ABER


Ich habe da eine neue Frage diesbezüglich... Habe nämlich gerade mit ihr telefoniert  Smiley

Meine zukünftige hat Anfang April eine Zwischenprüfung - sie arbeitet bei der Bank und studiert nebenbei. Und die nächste Prüfung findet Anfang April statt. Wenn sie im März nach Deutschland kommt, sich anmeldet und wir beantragen die AE, darf sie dann nicht in die Türkei bevor Sie die AE hat? Gibt es da keine Ausnahmen...? Mein Gott, kaum bin ich ein Problem los schon kommt das nächste...! Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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Antwort #11 - 22.10.2006 um 13:11:48
 
Hi,
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen, die sind ja noch ganz frisch Smiley
Das FZF hat genau 5 Wochen gedauert (Konsulat Novosibirsk und ABH Pinneberg)

Meine Frau ist letzten Sonntag eingereist, am Montag morgen um Punkt 8 haben wir sie beim Bürgerbüro angemeldet, meine Lohnsteuerkarte geändert bzw für meine Frau die neue mit Kl5 gleich mitbekommen. 1 Stunde später mit biometrischem Pfhoto sind wir in der ABH vorstellig gewesen, 10 Minuten später hatten wir ihre AE für 3 Jahre inkl. der Berechtigung für den Integrationskurs.


Nun mag die AE in manchen ABH villeicht ein bischen länger dauern (wir hatten Glück, hier sind gerade Schulferien und nix los Smiley
Aber grundsätzlich würde ich da mal keine Panik bei Dir und vor allen Dingen Deiner Frau erzeugen. Das FZF Visum mag manchmal etwas länger dauern, da gibts ja (leider Ärgerlich genug schlimme Beispiele. Aber in D. gehts eigentlich, soweit ich das von vielen Freunden mitbekommen habe, immer recht zügig.

Warum sollte Deine Frau mit AE nicht für einige Zeit sich im Ausland aufhalten wollen (oder auländerrechtlich: dürfen? Eheliche Gemeinschaft definiert sich ja nicht im ständigfen Leben an einem Ort (Stichwort Wochenendehe) . Der Lebensmittelpunkt soll D. werden, einige Prüfungen sind da. mW. kein Grund , die AE später zu beantragen. Abwesenheiten "am Stück" von länger als 6 Monaten von D. würde ich bei der ABH anzeigen mit Begründung. Dann glaube ich nicht, das es da Schwierigkeiten gibt. Das kannst Du ja aber schon jetzt im Vorfeld mit "Deiner" ABH klären

Grüße
Jens + Sveta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #12 - 22.10.2006 um 13:35:00
 
jetflyer schrieb am 22.10.2006 um 13:11:48:
Hi,
vielleicht helfen Dir ja unsere Erfahrungen, die sind ja noch ganz frisch Smiley
Das FZF hat genau 5 Wochen gedauert (Konsulat Novosibirsk und ABH Pinneberg)

Meine Frau ist letzten Sonntag eingereist, am Montag morgen um Punkt 8 haben wir sie beim Bürgerbüro angemeldet, meine Lohnsteuerkarte geändert bzw für meine Frau die neue mit Kl5 gleich mitbekommen. 1 Stunde später mit biometrischem Pfhoto sind wir in der ABH vorstellig gewesen, 10 Minuten später hatten wir ihre AE für 3 Jahre inkl. der Berechtigung für den Integrationskurs.


Nun mag die AE in manchen ABH villeicht ein bischen länger dauern (wir hatten Glück, hier sind gerade Schulferien und nix los Smiley
Aber grundsätzlich würde ich da mal keine Panik bei Dir und vor allen Dingen Deiner Frau erzeugen. Das FZF Visum mag manchmal etwas länger dauern, da gibts ja (leider Ärgerlich genug schlimme Beispiele. Aber in D. gehts eigentlich, soweit ich das von vielen Freunden mitbekommen habe, immer recht zügig.

Warum sollte Deine Frau mit AE nicht für einige Zeit sich im Ausland aufhalten wollen (oder auländerrechtlich: dürfen? Eheliche Gemeinschaft definiert sich ja nicht im ständigfen Leben an einem Ort (Stichwort Wochenendehe) . Der Lebensmittelpunkt soll D. werden, einige Prüfungen sind da. mW. kein Grund , die AE später zu beantragen. Abwesenheiten "am Stück" von länger als 6 Monaten von D. würde ich bei der ABH anzeigen mit Begründung. Dann glaube ich nicht, das es da Schwierigkeiten gibt. Das kannst Du ja aber schon jetzt im Vorfeld mit "Deiner" ABH klären

Grüße
Jens + Sveta



Hi zusammen, Danke für die ausführliche Antwort, das macht mir echt Hoffnung  Smiley

Aber wie ist das ->:

Nehmen wir an, sie kommt Anfang März her und es dauert tatsächlich 2 Monate bis sie die AE bekommt. Das heisst sie wäre dann bis Anfang Mai nur angemeldet hier, aber noch keine AE. Könnte sie in dieser Zeit in die Türkei reisen um die Prüfung zu machen und danach wieder kommen? Es wären nur 2-3 Tage die sie dort verbringen würde...
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Antwort #13 - 22.10.2006 um 13:54:27
 
Gut , dann "theoretische" Antwort  Zwinkernd

Wenn Deine Frau ohne AE für einige Tage heimfliegen will, mußt Du beim FZF Visum auf "Multiple entry" achten.
Üblicherwiese ist das FZF Visum für 3 Monate ausgestellt, meistens !! (aber nicht immer) mit mehrfach erlaubter Ein. bzw Ausreise! Darauf unbedingt achten, sonst darf sie ohne AE im Pass nicht wieder nach D. einreisen und das Procedere FZF geht wieder los (Mit vermutlich Fragen ???!!, warum das ganze .

  Thema Krankenversicherung nicht vergessen! Da gibts unterschiedliche Sichtweisen der Krankenkassen und dt. Konsulate, am sichersten in Deinem Fall eine 3 Monate incoming für sie abschließen

Aber wie gesagt, ich kenne keinen Fall, wo bei der AE für die Ehefrau nach !! FZF wirklich lange gedauert hat. Die Prapiere sind ja alle schon vorher geprüft!

Grüße
Jens + Sveta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #14 - 22.10.2006 um 14:19:47
 
jetflyer schrieb am 22.10.2006 um 13:54:27:
Gut , dann "theoretische" Antwort  Zwinkernd

Wenn Deine Frau ohne AE für einige Tage heimfliegen will, mußt Du beim FZF Visum auf "Multiple entry" achten.
Üblicherwiese ist das FZF Visum für 3 Monate ausgestellt, meistens !! (aber nicht immer) mit mehrfach erlaubter Ein. bzw Ausreise! Darauf unbedingt achten, sonst darf sie ohne AE im Pass nicht wieder nach D. einreisen und das Procedere FZF geht wieder los (Mit vermutlich Fragen ???!!, warum das ganze .

  Thema Krankenversicherung nicht vergessen! Da gibts unterschiedliche Sichtweisen der Krankenkassen und dt. Konsulate, am sichersten in Deinem Fall eine 3 Monate incoming für sie abschließen

Aber wie gesagt, ich kenne keinen Fall, wo bei der AE für die Ehefrau nach !! FZF wirklich lange gedauert hat. Die Prapiere sind ja alle schon vorher geprüft!

Grüße
Jens + Sveta



Alles klar, vielen viel lieben Dank. Ich werd morgen mal die ABH fragen, die machen zwar immer so'n Geheimnis draus, aber ieinen Versuch ist es Wert denke...

Cheers,    Smiley

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