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Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung (Gelesen: 9.181 mal)
TaoShanti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.10.2006 um 21:03:07
 
Hallo und Hilfe bitte.

Ich habe vor einiger Zeit alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt zwecks Anmeldung zur Eheschliessung mit meiner Verlobten (China) abgegeben. Das Standesamt hat die Unterlagen dann zwecks Prüfung auf Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zum Kammergericht geschickt.
(In Berlin macht das das Kammergericht) Unabhängig von der Entscheidung des Kammergericht liegt auch schon ein Antrag und alle dafür erforderlichen Unterlagen zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung zum zweck der Heirat (Heiratsvisa) bei der Deutschen Botschaft in China.

Nun habe ich heute vom Kammergericht einen Brief bekommen in dem es heisst, das der Antrag nicht entschieden werden kann. Mit der Begründung das ich Unterlagen beibringen soll , die beweisen das es sich nicht um eine Scheinehe handelt. (Besuchervisa, Bilder , Telefonrechnungen etc.)

Ist dieser vorgang so normal ??

Ich kann belegen wie ich meine Verlobte kennengelernt habe , auch belegen das sie 3 Monate hier war und hier auch in den 3 Monaten täglich zur Schule gegangen ist um Deutsch zu lernen.

Ich bin selbst Angestellter einer Bundesbehörde und kenne die Diskussion um Scheinehen sehr gut - Ich hätte nie gedacht , das dies auch mich mal betreffen könnte. Ich liebe meine Verlobte sehr, ich habe nie an Scheinehe oder dergleichen gedacht.

Wäre für jeden tip dankbar  Griesgrämig

TaoShanti
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TaoShanti
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Antwort #1 - 18.10.2006 um 08:31:11
 
Hallo Mick , wieso schiebst du die Frage ins "Randthema" Pewrsonenstandsrecht.

Und wie soll ich dein Zitat verstehen.

Es Geht bei der Frage eindeutig um Ehe und Famile -

?????????????????????

Ich kried hiewr schon verfolgungswahnideen  und denk mir das einige leute einfach nicht wollen das meine Frau nach Deutschland kommt
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Antwort #2 - 18.10.2006 um 08:56:20
 
In "Ehe und Familie" schreiben die meisten erstmal alles

Der Pass meiner Frau ist abgelaufen -> Ehe und Familie
müsste sein
Der Pass meiner Frau ist abgelaufen-> Asyl, Duldung, Passangelegenheiten

Kann mein Mann ohne Visum nach GB -> Ehe und Familie
müsste sein
Kann mein Mann ohne Visum nach GB -> EU- und Schengenrecht inklusive BESUCHSAUFENTHALTE

usw.

Ich habe Probleme mit der Befreiung vom EFZ für meine Verlobte -> Ehe und Familie
müsste sein
Ich habe Probleme mit der Befreiung vom EFZ für meine Verlobte -> Personenstandsrecht (jdf lt moderator)

Ich würde mir keine Sorgen machen, dass du in ein "Randthema" abgeschoben wurdest. Ehe und Familie ist zwar das vollste Forum, aber die meisten (die einem helfen können) lesen eh alle Foren Zwinkernd

Zu deiner Frage: Eher unüblich, aber so du die entsprechenden Nachweise führen kannst, würde ich das tun.
Bin mir nicht sicher, aber ich meine es gibt eine Regelung, dass Standesämter/Gerichte die Bearbeitung verweigern müssen, falls eine Scheinehe vorliegt. Offensichtlich werden bei euch Indizien (!) gesehen, die zumindest ein genaueres Nachfragen erforderlich machen (jdf sieht das Gericht es so).
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ronny
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Antwort #3 - 18.10.2006 um 09:00:53
 
Zitat:
wieso schiebst du die Frage ins "Randthema" Pewrsonenstandsrecht


Hallo,

vermutlich weil die Frage ausländerrechtlich nicht zu klären ist Zwinkernd BTW ist das Verschieben keine Wertung der Wichtigkeit Deiner Frage Zwinkernd

Bereiung von der Beibringung des EFZ ist eine rein personenstandsrechtliche Angelegenheit. Ohne die Befreiung gibt es keine Eheschließung und damit auch keine ausländerrechtliche Entscheidung zum Thema Ehe und Familie.

Zum Thema Befreiung ist hier in diesem Unterforum massenhaft Information (siehe die Sticky-Threads ganz oben), auch zu den Rechtsmitteln für den Fall, dass die Befreiung abgelehnt wird.

Zitat:
aber ich meine es gibt eine Regelung, dass Standesämter/Gerichte die Bearbeitung verweigern müssen, falls eine Scheinehe vorliegt.


Jow inge die gibt es:

§ 1310 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz i.V.m. § 1314 Abs. 2 BGB Zwinkernd

Zitat:
... er muß seine Mitwirkung verweigern, wenn offenkundig ist dass die Ehe (wegen der Scheinehe) nach § 1314 Abs. 2 aufhebbar wäre....


schräge Schrift = Anmerkung von mir


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 18.10.2006 um 09:02:18
 
TaoShanti schrieb am 17.10.2006 um 21:03:07:
Ist dieser vorgang so normal ??

In letzter Zeit offensichtlich ja. Leider.

TaoShanti schrieb am 17.10.2006 um 21:03:07:
Nun habe ich heute vom Kammergericht einen Brief bekommen in dem es heisst, das der Antrag nicht entschieden werden kann. Mit der Begründung das ich Unterlagen beibringen soll , die beweisen das es sich nicht um eine Scheinehe handelt. (Besuchervisa, Bilder, Telefonrechnungen etc.) ...

Ich kann belegen wie ich meine Verlobte kennengelernt habe, auch belegen das sie 3 Monate hier war und hier auch in den 3 Monaten täglich zur Schule gegangen ist um Deutsch zu lernen.
*


Ich bin selbst Angestellter einer Bundesbehörde und kenne die Diskussion um Scheinehen sehr gut ...
**

*
Dann tue es einfach. Genau das wird von dir verlangt: dass du Belege lieferst, aus denen euere "Geschichte" nachvollziehbar wird.

**
Es wird sicherlich nicht schaden, wenn du zu deinen Belegen auch ein Schreiben beilegst mit genau der Aussage.

Zitat:
Ich krieg hier schon Verfolgungswahn  und denk mir, dass einige Leute einfach nicht wollen, dass meine Frau nach Deutschland kommt

„Honni soit qui mal y pense“ - bei welcher Bundesbehörde bist du? Aber es handelt sich vermutlich nur um einfache Übergenauigkeit des Gerichtes. Wenn nur nach Aktenlage entschieden werden muss, ohne die Betroffenen "im Augenschein" nehmen zu können, dann braucht man etwas mehr Dokumentation, um sich "ein Bild machen" zu können.

"Randthemen" ist von den Machern der Seite sicherlich nicht abwertend gemeint und "Personenstandsrecht" hat auch etwas mit "Ehe" zu tun, oder?

Viel Glück und Geduld (die wirst du brauchen)!

Gruß  Smiley Sondra
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inge
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Antwort #5 - 18.10.2006 um 09:25:35
 
Ronny,
genau den (1310) hatte ich wohl im Kopf.

Hier ein Link zu einem Urteil des OLG Dresden
(Ablehnung der Befreiung wg. Scheinehe)

http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/6VA8.99.PDF
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TaoShanti
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Antwort #6 - 26.10.2006 um 07:27:27
 
Hallo an alle die mir auf meine Frage geantwortet haben und vielen Dank.

Ich bin noch am nächsten Tag zu KG gegangen und habe alle Unterlagen die ich hatte vorgelegt. Nicht mal eine Woche später rief mich das Standesamt an und teilte mir mit dass nun alles in Ordnung sei und das Kammergericht allem zugestimmt hat. Gestern war ich bei Standesamt und habe den Heiratstermin festgelegt. Noch in diesem Jahr kann ich heiraten - he he

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Antwort #7 - 26.10.2006 um 07:36:55
 
Zitat:
Noch in diesem Jahr kann ich heiraten - he he


Na siehste, hat sich alles doch personenstandsrechtlich gelöst Zwinkernd

Glückwunsch Zwinkernd

Grüße
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Antwort #8 - 30.10.2006 um 12:47:25
 
Hi an alle,
vieleicht habe ich mich ja doch etwas zu frü gefreut. Jetzt ist die Prüfung durch das KM durch und er Termin zur Heirat steht beim Standesamt.
Heute habe ich erfahren das die Unterlagen vom Generalkonsulat in Shanghai an die ABH in Berlin gesendet wurden. Zitat des Generalkonsulats :

"Das Generalkonsulat dient bei langfristigen Visaanträgen hauptsächlich als Vermittler; die Entscheidung wird entsprechend von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland getroffen. Entsprechend sollten die Dokumente auch bei dieser nachgereicht werden." (ich wollte den Termin zur Eheschliessung nachreichen)

Soweit auch alles nachvollziebar - Auf meinen Anruf hin bei der ABH hat man mir gesagt das ich in jedem Fall noch zu einer "Befragung" kommen muss.

Was ist denn Inhalt einer solchen Befragung - Ich komme mir langsam vor wie ein Krimineller -

Vielen Dank noch mal an alle.

P.S. sieht so aus als ob der schon feststehende Heiratstermin unter diesen Umständen nicht zu halten ist. Griesgrämig

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Antwort #9 - 30.10.2006 um 13:06:08
 
TaoShanti schrieb am 30.10.2006 um 12:47:25:
Soweit auch alles nachvollziebar - Auf meinen Anruf hin bei der ABH hat man mir gesagt das ich in jedem Fall noch zu einer "Befragung" kommen muss.

Was ist denn Inhalt einer solchen Befragung - Ich komme mir langsam vor wie ein Krimineller -


Umstände des Kennenlernens, Begegnungen, ggf. familiäre Daten...

Farbe der Zahnbürsten sollte vor Eingehung der Ehe noch nicht relevant sein...

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 30.10.2006 um 13:40:08
 
öhh, wie jetzt - ???

da kommt doch wohl nicht später jemand und pfrüft bei einer ordentlich geschlossenen Ehe die Farbe der Zahnbürsten.

Mein Gott - Ich bin selbts Angestellter eienr Bundesbehörde - 3 Zimmerwohnung -Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Arbeitszimmer - alle als solche erkennbar.

Ich bedaure schon das ich nicht in China geheiratet habe - dann wäre alles einfacher gewesen. Ärgerlich
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Antwort #11 - 30.10.2006 um 13:41:24
 
Zusatz:

Umstände des Kennenlernens, Begegnungen, ggf. familiäre Daten

Habe ich alles schon beim Berliner KM angeben müssen.

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Antwort #12 - 30.10.2006 um 14:15:12
 
TaoShanti schrieb am 30.10.2006 um 13:40:08:
öhh, wie jetzt - ???

da kommt doch wohl nicht später jemand und pfrüft bei einer ordentlich geschlossenen Ehe die Farbe der Zahnbürsten.

(


Die Farbe nicht - aber es gibt so spaßige Mitarbeiter von ABH, die bei "Hausbesuchen" bitten, das Bad sehen zu dürfen, und prüfen, ob zwei Zahnbürsten vorhanden sind - wenn nicht, könnte das auf Scheinehe schließen lassen. (Besonders pikant, wenn man die Statistiken über den Gebrauch von Zahnbürsten bei Deutschen kennt - TaoShanti, das ist nicht an deine Adresse!).
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Antwort #13 - 30.10.2006 um 23:21:35
 
Zitat:
dann wäre alles einfacher gewesen

Nicht zwangsläufig. Dann wärst du zwar verheiratet, aber eine Überprüfung auf Scheinehe könnte immer noch erfolgen. Solange das dann geprüft wird, würde deine Frau halt kein Visum zur FZF erhalten.

Wobei ich mal vorsichtig anfrage, ob's bei dir und deiner Zukünftigen grundsätzliche Verdachtsmomente gibt?
- War sie schon mal in D/EU und/oder in D/EU verheiratet?
- Sehr großer Altersunterschied?

Im allgemeinen scheint mir bei dieser Konstellation (wenn keine Punkte von oben) der betriebene Aufwand eher ungewöhnlich. China ist kein grundsätzliches Auswanderungsland (mehr) und ohne zusätzliche Verdachtsmomente verstehe ich persönlich nicht ganz, warum man gerade hier so tief nachbohrt ...

ABER
Die ABH gibt die Zustimmung zum langfristigen Aufenthalt. Warst du denn überhaupt schon mal da (wg. VE zB) und was hat man dir damals gesagt?
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Antwort #14 - 31.10.2006 um 08:28:12
 
Hi,
ja meine Verlobte war schon mal für 3 Monate in Berlin, sie hat in dieser Zeit hier auch Deutsch in eienr Sprachenschule gelernt und büffelt jetzt fleissig seit nunmehr einen Jahr jeden Tag in China Deutsch.

Die Kammergerichtsprüfung ist abgeschlossen, der Heiratstermin ist festgesetzt.
Alle Unterlagen liegen der Deutschen Botschaft in Shanghai vor. Einzige Ausnahme war bisher die Bestätigung zur Anmeldung der Ehe. Diese wollte ich der Botschaft zukommen lassen. Daraufhin hat mir die Botschaft mitgeteilt, das sie bei längeren Aufenthalten nur als Vermittler tätig ist, die eigentliche Zustimmung zur Einreise erteilt die ABH - diese teilt der Botschaft dann die Entscheidung mit und die Botschaft vergibt dann ggf. das Visum - soweit alles auch verständlich und nachvollziebar.

Ich habe vor ca. 4 Wochen schon mal mit der ABH telefoniert, zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Damlas hat man mir erklärt das ich zum keine VE abgeben kann, weil ich zu wenig verdiene. Ich verdiene ca. 1550 Netto (Das ABH richtet sich bei der Vergabe von VE nach den Pfändungsfreigrenzen - somit liege ich wohl mit meinem Gehalt nicht im "Grünen Bereich" ) Man hat mir dann gesagt ich muss zum LABO und soll da eine Beglaubigte Einladung zum Zweck der Ehe unterschreiben. Habe ich auch getan und liegt der Botschaft in China auch vor.

Nach dem ich gestern erfahren habe das die Entscheidung über die Einreise "Grundsätzlich" - Zitat ' mail der Botschaft - nur durch die ABH erfolgt habe ich da angerufen und wollte nachfragen wie es nun weiter geht.

Eine "Freundliche Mitarbeiterin" erklärte mir als erstes das sie es nicht verstehe warum Zitat "DIE" alle nach Berlin wollen.... und ich in jedem Fall noch ein Gespräch bei der ABH führen muss und ggf. auch noch Unterlagen nachreichen muss.
Ich habe ihr daraufhin erklärt das ich nicht weiss warum "DIE" nach Berlin wollen.... und meine Verlobte will nach Berlin kommen weil ich nun mal Berliner bin und in Berlin lebe.

Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, das wenn wir in der Bundesbehörde in der ich tätig bin , Mitarbeiter hätten die so mit unseren Mitbürgern telefonisch umgehen, dies zumindest ein Mitarbeitergespräch zur folge hätte. - Ok - wie dem auch sei ------

Mein Problem was ich jetzt akut habe ist  - Der Termin steht beim Standesamt - Heirat soll in 6 Wochen sein. (ja, ich weiss ist ein halbes Jahr gültig, kann also auch verschoben werden) - Ist der Termin zu halten ??

Was will das ABH jetzt noch von mir ?

Ich wollte eigentlich mein ersten oder besser Ihr ersten Weihnachten zusammen feiern Griesgrämig



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