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Befristeter Aufenthalt evtl. Abschiebung   (Gelesen: 1.457 mal)
KristijanM
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristeter Aufenthalt evtl. Abschiebung  
17.10.2006 um 08:53:45
 
Hallo,
da ich mich im Ausländerrecht nicht auskenne hoffe ich, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt:
Mein Bekannter von mir (Ukrainer) hat vor ca. 3 Jahren in seiner Heimat eine Ukrainerin geheiratet. Die Familienzusammenführung war möglich, da er bereits einen Unbefristet Aufenthaltsstatus hatte und Berufstätig war. Der Frau wurde ein Aufenthalt für jeweils ein Jahr ausgestellt. Nachdem die Integrationskurse (Sprachkurse) jetzt alle absolviert wurden und ihr letzte Visum diesen Monat Ausläuft, wurde ihr gestern nur noch ein Visum für 3 Monate ausgestellt, mit dem Hinweis, dass wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit eine Arbeit findet ihr das Visum nicht mehr verlängert wir.
Ich muss dazu sagen, dass der Ehemann, tragischer Weise, seinen Job verloren hat und seit ca. 10 Monaten ALG erhält.
Kann es wirklich sein dass seine Frau ausgewiesen wird? Kann sogar dem Mann die„Niederlassungserlaubnis“ auch wegen seiner Arbeitslosigkeit wieder entzogen werden?

Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig „aufklären“.
Danke und Gruss,
Kristijan
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 17.10.2006 um 10:36:42
 
Ihr Aufenthalt entsteht vermutlich durch AufenthG §30 (Ehegattennachzug)
Zitat:
(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Kann = Ermessen
5.1.1 = gesicherter Lebensunterhalt
29.1.1 = ausreichend Wohnraum

ALG-Bezug ist an sich noch kein Problem, da Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung. Problematisch könnte dann allerdings ALG2 werden, da dann eine Ausweisung möglich wäre (Ermessen, Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen).

Einer von beiden (oder beide) sollte wenn möglich schnell Arbeit finden, da ansonsten der Aufenthalt insbesondere der Frau schnell wackelig werden könnte. Bei Ermessensentscheidungen trifft die ABH auch immer eine Prognose. D.h. sieht es so aus, als ob es besser werden könnte, oder ist evtl. ein längerer Bezug von öffentlichen Leistungen zu erwarten.

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KristijanM
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #2 - 17.10.2006 um 10:49:24
 
Zitat:
Ihr Aufenthalt entsteht vermutlich durch AufenthG §30 (Ehegattennachzug)


richtig, alg2 wird die familie in kürze bekommen. deshalb ist deine vermutung schon richtig, dass die ehefrau evtl. wieder ausreisen muss. aber der aufenthaltstitel der ehemannes bleibt doch unberührt?

vielen dank,
kristijan
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.10.2006 um 13:15:19
 
KristijanM schrieb am 17.10.2006 um 10:49:24:
aber der aufenthaltstitel der ehemannes bleibt doch unberührt?




jepp


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.10.2006 um 14:05:35
 
KristijanM schrieb am 17.10.2006 um 08:53:45:
Mein Bekannter von mir (Ukrainer) hat vor ca. 3 Jahren in seiner Heimat eine Ukrainerin geheiratet. Die Familienzusammenführung war möglich, da er bereits einen Unbefristet Aufenthaltsstatus hatte und Berufstätig war. Der Frau wurde ein Aufenthalt für jeweils ein Jahr ausgestellt. Nachdem die Integrationskurse (Sprachkurse) jetzt alle absolviert wurden und ihr letzte Visum diesen Monat Ausläuft, wurde ihr gestern nur noch ein Visum für 3 Monate ausgestellt


Eine Aufenthaltserlaubnis.

Haben sie Kinder in D?

Was betreibt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bislang an Berufsförderung?

Gruß, ULF
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KristijanM
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #5 - 17.10.2006 um 14:18:52
 
hallo ulf,
der kinderwunsch ist da aber...
das jobcenter macht nicht viel, ausser integrationskurse. und fordert zumindest beim ehemann nach bewerbungen. die lage auf dem arbietsmarkt ist uns ja allen bekannt und wer stellt schon eine frau ein die nur noch eine 3 monatige aufenthaltserlaubnis hat.
gibt es aus der warte möglichkeiten gegenüber der ausländerbehörde zu argumentieren. das ganze spielt sich in essen (nrw) ab und auch mir ist die behörde als euserst unangenehm bekannt hä?
vielen dank,
kristijan
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