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mexikanisches Namensrecht (Gelesen: 3.979 mal)
tom14
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag mexikanisches Namensrecht
17.10.2006 um 07:25:54
 
Hallo
meine Freundin (Mexikanerin) und ich möchten heiraten.
Unterlagen etc. haben wir bereits beim Standesamt eingereicht. Nun aber haben wir folgendes Problem: meine Freundin möchte meinen Nachnamen übernehmen.
Anscheinend kann Sie dieses aber nicht, da für Sie das mexikanische Namensrecht gilt (ausser wenn Sie in einer von 4 mexikanischen Bundesländern gelebt hätte).

Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Freundin meinen Nachnamen bekommen kann ? (Über das Konsulat vielleicht ?)

Danke für Eure Hilfe!
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.10.2006 um 07:48:07
 
Hallo,

sie kann den Namen des Ehemannes bekommen.
Rechtswahl über Art. 10 EGBGB zum deutschen Recht, danach §1355 BGB einen Ehenamen bestimmen.

ABER:


guck : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160998438

Da sind die Folgen nachzulesen Zwinkernd

Es entsteht eine hinkende Namensführung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Lomes
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Viva México!


Beiträge: 65

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.10.2006 um 13:34:46
 
Hi tom14,

Die 14 ist hoffentlich kein Hinweis auf dein Alter, ansonsten würde ich etwas anderes schreiben und dann wieder Ärger mit den Moderatoren hier bekommen -musst du jetzt nicht verstehen. Zwinkernd

Zum Thema: Hättest du mal meinen Thread gelesen, der genau vor deinem steht. Meine Frau aus Mexiko Stadt hat meinen Nachnamen angenommen und das ist für sich gar kein Problem. Ihr müsst sowieso wählen, ob ihr die Namensführung nach deutschem oder mexikanischen Recht wollt.

Die Profis hier sind der Meinung, man solle lieber die Nachnamen beibehalten, weil es sonst zu einer "hinkenden Namensführung" kommt.
Das soll heißen, in Deutschland und Mexiko hat sie 2 verschiedene Namen. Deinen Namen könnte sie in der Form nicht in ihrem Mexikanischen Pass eintragen lassen, weil dort eben ein anderes Namensrecht gilt.
An anderer Stelle habe ich aber auch gelesen, dass man da etwas mit "de" zusammenbasteln kann, was auch in Mexiko funktioniert, z.B. Schmidt de Hernandez (oder war es Hernandez de Schmidt?). Das wäre dann aber immer noch ein anderer Name als ein reines Schmidt.

Da ich nicht soviel Ahnung von der Materie habe, überlasse ich das Feld lieber den Profis hier. Da du aber Deutscher mit mexikanischer Frau bist, wollte ich, der ich in selbiger Konstellation lebe, trotzdem mal meinen Senf dazugeben.

Gruß
Lomes
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 17.10.2006 um 13:57:43
 
Lomes schrieb am 17.10.2006 um 13:34:46:
Hättest du mal meinen Thread gelesen, ...


Auf den hat Ronny ja oben verlinkt. Der Titel deines Themas lässt aber nicht
unbedingt auf diese Problematik schließen. Zwinkernd
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Lomes
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Viva México!


Beiträge: 65

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.10.2006 um 16:30:51
 
Jaja, ich gestehe.  Smiley
Es war nunmal auch ungewöhnlich, dass solche eher speziellen Threads direkt nacheinander kamen.
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